Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1609
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11 (https://dejure.org/2011,1609)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2011 - 3 Sa 150/11 (https://dejure.org/2011,1609)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2011 - 3 Sa 150/11 (https://dejure.org/2011,1609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsvertragswidrige Benutzung eines Faxgerätes stellt einen Grund für eine Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds dar; Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes; Klage des Betriebsratsvorsitzenden auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte bei Verletzung ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ein "beschissenes Wochenende" rechtfertigt Abmahnung

  • rabüro.de

    Zur Rücksichtnahmepflicht von Mitarbeitern gegenüber Kollegen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ein "beschissenes Wochenende" rechtfertigt Abmahnung

  • hensche.de

    Abmahnung, Personalakte

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes; unbegründete Klage des Betriebsratsvorsitzenden auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte bei Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch weisungswidrige Benutzung eines Faxgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Ich wünsche Ihnen ein beschissenes Wochenende"

  • heise.de (Pressebericht, 01.11.2011)

    Auch Respekt ist eine Arbeitspflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen "Scheißwochenende" rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ich wünsche Ihnen ein Scheißwochenende - Abmahnung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Respektlose Äußerung gegenüber Vorgesetzten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Äußerung "Scheisswochenende" gerechtfertigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechtigte Abmahnung von Arbeitgeber wegen Aussage beschissenes Wochenende

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Ein "Scheisswochende" sollte man niemandem wünschen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Abmahnung nach "beschissenem Wochenende"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arbeitnehmer seinem Chef ein Scheißwochenende wünschen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung für "beschissenes Wochenende" oder "Scheisswochenende" rechtmäßig - Arbeitnehmer muss ein Mindestmaß an Respekt wahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842, zu B I der Gründe; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - [juris], zu I der Gründe ) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) ( BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842, zu B I 1 der Gründe ) .

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht oder wenn die Abmahnung statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält( BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842, zu B I 2 a und b der Gründe ).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    Vielmehr kommt eine Pflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied als Gegenstand einer Abmahnung in Betracht, wenn das Betriebsratsmitglied zumindest auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 2 a der Gründe; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500, zu 5 a der Gründe ).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 3 der Gründe; BAG 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 7, zu II 1 der Gründe ) ist bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 3 der Gründe; BAG 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 7, zu II 1 der Gründe ) ist bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02

    Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    Insbesondere kann der Beklagten die Erteilung einer Abmahnung und deren Aufnahme in die Personalakte des Klägers nicht untersagt werden, weil sie über den erhobenen Vorwurf auch hätte hinwegsehen bzw. eine bloße Ermahnung (ohne Warnfunktion) hätte aussprechen können ( vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein 11. Mai 2004 - 5 Sa 170 c/02 - NZA-RR 2005, 244 ).
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    Vielmehr kommt eine Pflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied als Gegenstand einer Abmahnung in Betracht, wenn das Betriebsratsmitglied zumindest auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 2 a der Gründe; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500, zu 5 a der Gründe ).
  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842, zu B I der Gründe; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - [juris], zu I der Gründe ) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Klagemöglichkeiten bei der

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der ihm zustehenden Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - Rn. 15 mwN, aaO; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 23. August 2011 - 3 Sa 150/11 -, Rn. 87, jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht