Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 15.05.2013

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   LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12   

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https://dejure.org/2015,25809
LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2015,25809)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2015,25809)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2015 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2015,25809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zurverfügungstellung einen tabakrauchfreien Arbeitsplatzes; Untersagungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. seines Einsatzes zur Erbringung seiner Arbeitsleistung im Raucherraum eines Spielkasinos

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz - nicht in hessischen Spielcasinos

  • hensche.de

    Nichtraucherschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 618; ArbStättV § 5; HessNRG § 2 Abs. 5 Nr. 5
    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz; Untersagung des Einsatzes im Raucherraum eines Spielkasinos

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zurverfügungstellung eines tabakrauchfreien Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Croupiers auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Dicke Luft über dem Spieltisch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 241/08

    Arbeitsschutz - rauchfreier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12
    Anders als bei der Entscheidung des BAG vom 19.05.09 - 9 AZR 241/08 - besteht in Hessen wegen § 2 Abs. 5 Nr. 5 HessNRG in Spielbanken kein gesetzliches Rauchverbot.

    Er meint, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - der Arbeitnehmer einen präventiv wirkenden Anspruch auf Zuweisung eines tabakfreien Arbeitsplatzes habe.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - sei nicht einschlägig.

    Ob er die titulierte Pflicht erfüllt hat, ist im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. zum Beispiel BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 17, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] mit weiteren Nachweisen).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn am Arbeitsplatz des Klägers nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen kein Tabakrauch wahrzunehmen ist, das heißt wenn der Tabakrauch nicht zu schmecken und nicht zu riechen ist (vgl. zum Beispiel BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 20, NZA 2009, 775, [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] mit weiteren Nachweisen).

    Der Arbeitgeber ordnet und leitet die betrieblichen Verhältnisse, so dass es nicht darauf ankommt, dass der Arbeitgeber die Belastung mit Tabakrauch nicht selbst verursacht (vgl. zum Beispiel BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 23, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] ; Erman - Belling, BGB, 14. Auflage, § 618, Rn. 10 ff; [...] PK-BGB-Legleitner, 7. Auflage, § 618, Rn. 10).

    § 618 Abs. 1 BGB wird - neben den Umständen des Einzelfalles - auch durch die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 5 ArbStättV konkretisiert (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 24, NZA 2009, 775 ff, [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] unter Hinweis auf BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Daran wird deutlich, dass § 5 Abs. 1 ArbStättV in Satz 1 und 2 auch individuelle Schutzziele verfolgt und die Vorschriften deshalb zur Transformation geeignet sind (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 26, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] ; BAG 12. August 2008 -9 AZR 1117/06 - Rn. 18 ff, DB 2008, 2030 [BAG 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06] ).

    Etwas anderes gilt dagegen, wenn es sich nicht um eine rechtlich zulässige Ausübung der unternehmerischen Betätigungsfreiheit handelt, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einsetzt (so bereits BAG 08. Mai 1996 - 5 AZR 971/94 - zu B I 2 a und b der Gründe, NZA 1996, 927 [BAG 08.05.1996 - 5 AZR 971/94] ; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 29, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] ).

    c) Entgegen der vom Kläger im Berufungsverfahren geäußerten Rechtsauffassung lässt sich aus der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - kein präventiv wirkender Anspruch der Arbeitnehmer auf Zuweisung eines tabakfreien Arbeitsplatzes herleiten.

    Denn der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich von dem, der dem Bundesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08- zugrunde lag.

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12
    § 618 Abs. 1 BGB wird - neben den Umständen des Einzelfalles - auch durch die öffentlich-rechtliche Vorschrift des § 5 ArbStättV konkretisiert (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 24, NZA 2009, 775 ff, [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] unter Hinweis auf BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 63).

    Vielmehr wird der Inhalt der vertraglichen Schutzpflicht des Arbeitgebers durch die Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses konkretisiert (so ausdrücklich BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu 2 I der Gründe, BAGE 88, 63).

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.10.2012 - 5 Ca 2439/12

    Rauchfreier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. Oktober 2012 - 5 Ca 2439/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 02. Oktober 2012 - 5 Ca 2439/12 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12
    Etwas anderes gilt dagegen, wenn es sich nicht um eine rechtlich zulässige Ausübung der unternehmerischen Betätigungsfreiheit handelt, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einsetzt (so bereits BAG 08. Mai 1996 - 5 AZR 971/94 - zu B I 2 a und b der Gründe, NZA 1996, 927 [BAG 08.05.1996 - 5 AZR 971/94] ; BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 29, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] ).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2015 - 3 Sa 1792/12
    Daran wird deutlich, dass § 5 Abs. 1 ArbStättV in Satz 1 und 2 auch individuelle Schutzziele verfolgt und die Vorschriften deshalb zur Transformation geeignet sind (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 241/08 - Rn. 26, NZA 2009, 775 [BAG 19.05.2009 - 9 AZR 241/08] ; BAG 12. August 2008 -9 AZR 1117/06 - Rn. 18 ff, DB 2008, 2030 [BAG 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06] ).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 347/15

    Gesundheitsschutz - tabakrauchfreier Arbeitsplatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. März 2015 - 3 Sa 1792/12 - wird zurückgewiesen.
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   LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12   

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https://dejure.org/2013,35793
LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2013,35793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2013,35793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 3 Sa 1792/12 (https://dejure.org/2013,35793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Tarifverträge der CGZP; Tariffähigkeit der CGZP; Durchsetzung von equal pay Ansprüchen; Wirksamkeit von Ausschlussklauseln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AÜG § 10 Abs. 4; AÜG § 9; TVG § 4 Abs. 3
    Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66).

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 08.08.2007, DB 2008, 133).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Das Transparenzgebot schließt dabei das Bestimmtheitsgebot ein (BAG 31.08.2005, DB 2006 1273).

    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Die Kammer geht im Übrigen davon aus, dass die Frage des Vertrauensschutzes schon im Beschluss des BAG vom 22.05.2012, 1 ABN 27/12 als geklärt anzusehen war, wenn dort ausgeführt ist, dass die Wirkung der Rechtssätze ohnehin nicht auf die Zukunft beschränkt war, sondern diese entsprechend dem Verfahrensgegenstand für die Beurteilung der Tariffähigkeit der CGZP herangezogen worden sind.
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66).
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 15.01.2009 im Verfahren 2 AZR 641/07 zu einem in den entscheidenden Passagen ähnlichen Wortlaut im Rahmen einer Änderungskündigung befunden, ein solches Angebot sei nicht hinreichend bestimmt, da für den Empfänger des Angebots nicht hinreichend klar sei, welche der möglichen tariflichen Regelungen unter welchen Voraussetzungen überhaupt gelten solle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 15.05.2013 - 3 Sa 1792/12
    Mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 im Verfahren 24 TaBV 1285/11 u.a. steht rechtskräftig fest, dass die CGZP vom Zeitpunkt ihrer Gründung an nicht tariffähig war.
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