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   LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14   

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LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14 (https://dejure.org/2014,49831)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2014 - 3 Sa 21/14 (https://dejure.org/2014,49831)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2014 - 3 Sa 21/14 (https://dejure.org/2014,49831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung; Beschwerdewert; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; betriebliche Übung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW

    § 64 Abs. 1 ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 61 Abs. 1 ArbGG, § 318 ZPO, § 3 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 92 ZPO, § 109 GewO, § 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO, BGB § 630 Nr. 23, BGB § 630 Nr. 20, § 362 BGB, § 109 Abs. 2 Satz 1 und 2 GewO, § 109 Abs. 2 GewO, § 69 Abs. 2 ArbGG, BGB § 611, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Schulsekretärs auf Zeugniserteilung im Blocksatz ohne Silbentrennungen; Bindung des Berufungsgerichts an Wertfestsetzung im erstinstanzlichen Urteil

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis ohne Silbentrennung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert fürs Arbeitszeugnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses in spezieller Schreibweise

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Silbentrennung im Zeugnis erlaubt?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Silbentrennung: Geheime Botschaft im Arbeitszeugnis?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis mit Silbentrennung: unerlaubte Geheimzeichen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wertfestsetzung; Beschwerdewert; Arbeitszeugnis; Zeugnisberichtigung; betriebliche Übung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Entscheidungen in Urteilsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Als Wert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses hat sich das Monatseinkommen eingebürgert (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57; LAG Köln 28. April 1999 - 13 Sa 96/99 - MDR 1999, 1336).

    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 2001 (9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57) ausgeführt, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Berichtigung oder Ergänzung eines Arbeitszeugnisses regelmäßig mit einem Monatslohn bewertet werde und dies unabhängig vom Umfang der vom Arbeitnehmer verlangten Änderungen gelte.

    Das Ausmaß der vom Arbeitnehmer verlangten Änderungen habe bei einem teilweisen Obsiegen und Unterliegen der Parteien allein für die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO Bedeutung (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO.).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Dabei sind nicht die Vorstellungen des Zeugnisverfassers maßgeblich, sondern allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - BAGE 127, 232).

    Dabei ist es dem Tatsachengericht nicht verwehrt, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Zeugnisbrauchs zu beurteilen, wenn es dazu über ausreichende Sachkunde und Lebenserfahrung verfügt (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - aaO.).

    Im Rahmen des Gebots der Zeugnisklarheit gem. § 109 Abs. 2 GewO ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nur in der Formulierung frei (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - BAGE 127, 232), sondern auch in der äußeren Gestaltung des Zeugnistextes (Arbeitsgericht Düsseldorf 19. Dezember 1984 - 6 Ca 5682/84 - NJW 1985, 812).

  • ArbG Düsseldorf, 19.12.1984 - 6 Ca 5682/84
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Im Rahmen des Gebots der Zeugnisklarheit gem. § 109 Abs. 2 GewO ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nur in der Formulierung frei (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - BAGE 127, 232), sondern auch in der äußeren Gestaltung des Zeugnistextes (Arbeitsgericht Düsseldorf 19. Dezember 1984 - 6 Ca 5682/84 - NJW 1985, 812).

    Im Übrigen teilt die Kammer die vom Arbeitsgericht Düsseldorf (19. Dezember 1984 - 6 Ca 5682/84 - aaO.) vertretene Auffassung, dass von Arbeitgebern oft genug - zurecht - verlangt wird, kleine nicht ins Gewicht fallende Unvollkommenheiten ihrer Arbeitnehmer schlicht hinzunehmen, und dass dies dann aber auch umgekehrt gelten muss.

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Deshalb muss sich auch der Wert einer Klage auf Zeugnisberichtigung am Monatsgehalt orientieren (LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - NZA - RR 2011, 123).

    Nach der sogenannten Abschlagstheorie ist bei einem Streit nur über einzelne Änderungspunkte von dem regelmäßig anzunehmenden Monatsverdienst ein Abschlag zu machen (LAG Düsseldorf 3. November 2010 - 12 Sa 974/10 - aaO; LAG Köln 29. Dezember 2000 - 8 Ta 299/00 - NZA-RR 2001, 324).

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Dabei kommt es auf die Sicht des über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels entscheidenden Berufungsgerichts an (BAG 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - juris).

    Beim Zeugnisrechtsstreit handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (BAG 13. Februar 1984 - 7 AZB 22/83 - juris).

  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Für die Parteien würden sich danach Unwägbarkeiten ergeben, die sich mit dem im arbeitsgerichtlichen Verfahren im besonderen Maße gebotenen Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht vereinbaren ließen (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 20 = NZA 2007, 829; 13. Januar 1988 - 5 AZR 410/87 - BAGE 57, 186).

    Offensichtlich unrichtig ist die Wertfestsetzung nur dann, wenn sie in jeder Beziehung unverständlich und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und außerdem der zutreffende Streitwert auf den ersten Blick die für den Beschwerdewert maßgebliche Grenze unterschreitet oder übersteigt (BAG 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - aaO.).

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    a) Ein Arbeitszeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten (§ 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO) dient dem Arbeitnehmer als Bewerbungsunterlage (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP BGB § 630 Nr. 23 = EzA BGB § 630 Nr. 22 = NZA 2000, 257).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm geschuldete Leistung im Sinne des § 362 BGB erst bewirkt, wenn das Zeugnis auch nicht wegen äußerlicher Mängel zu beanstanden ist (BAG 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - aaO.).

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung verbietet (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 529/12 - juris), gibt für das Anliegen der Klägerin nichts her.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Diese ist außerdem auch deshalb zur Begründung einer betrieblichen Übung ungeeignet, weil sie auf einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung des Beklagten beruht (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - BAGE 118, 211).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14
    Zwar kann eine solche auch dann anspruchsbegründend wirken, wenn der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher noch nicht in die Übung eingezogen worden war, jedoch ist Mindestvoraussetzung, dass ein Arbeitgeber bestimmte Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2 = NZA 2004, 1152).
  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

  • LAG Köln, 28.04.1999 - 13 Ta 96/99

    Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Abstufung

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

  • LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 299/00

    Streitwert für Klage auf Erteilung und Änderung eines qualifizierten Zeugnisses

  • LAG Hamm, 21.12.1993 - 4 Sa 880/93

    Zeugnis; Zeugnisberichtigung; Zeugnisgrundsätze; Zuständigkeit; Bevollmächtigter

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