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   LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19   

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https://dejure.org/2019,48403
LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19 (https://dejure.org/2019,48403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2019 - 3 Sa 30/19 (https://dejure.org/2019,48403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 (https://dejure.org/2019,48403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 23 Abs. 1 KSchG, § ... 69 Abs. 2 ArbGG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 121 Abs. 1 BGB, §§ 168 ff. SGB IX, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BetrVG, § 168 SGB IX, § 626 Abs. 1 BGB, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 286 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 174 Abs. 5 Satz 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 174 Abs. 5 SGB IX, § 95 Abs. 2 SGB IX, § 174 Abs. 3 SGB IX, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 4.4 MTV, § 4.5.2 MTV, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 86a StGB, §§ 133, 157 BGB, § 1 AGG, § 12 Abs. 3 AGG, § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 151 Abs. 1 SGB IX, § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 95 SGB IX, § 178 SGB IX, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Massive Beleidigungen per WhatsApp können fristlose Kündigung rechtfertigen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 12 Abs 3 AGG, § 102 Abs 1 BetrVG, § 121 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des Betriebsfriedens - Abmahnung - Interessenabwägung - Altersteilzeitvertrag - Beweiswürdigung - Schwerbehindertenvertretung - gleichgestellter Arbeitnehmer - Kündigungsverzicht - tariflicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Altersteilzeitvertrag; außerordentliche Kündigung; Beleidigung; Beweiswürdigung; gleichgestellter Arbeitnehmer; Interessenabwägung; Kündigungsverzicht; Rassismus; Schwerbehindertenvertretung; Störung des Betriebsfriedens; tariflicher Kündigungsschutz; ...

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen an einen Arbeitskollegen gerichteter islamfeindlicher WhatsApp-Nachrichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung eines Daimler-Mitarbeiter wegen fremdenfeindlicher Beleidigung rechtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen an einen Arbeitskollegen gerichteter islamfeindlicher WhatsApp-Nachrichten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Massive Beleidigungen per WhatsApp können fristlose Kündigung rechtfertigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Sie verteidigt das arbeitsgerichtliche Urteil und trägt ergänzend vor: Auf die vom Kläger in seiner Berufungsbegründung aufgeworfenen Rechtsfragen zur ordnungsgemäßen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung komme es im Hinblick auf die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 (2 AZR 378/18) gemachten Ausführungen zu § 95 Abs. 2 SGB IX a.F., die genauso für den inhaltlich identischen § 178 Abs. 2 SGB IX gölten, nicht an.

    Auch die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ist entgegen der Auffassung des Klägers ordnungsgemäß erfolgt, wie sich unter Zugrundelegung der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2018 (2 AZR 378/18 - BAGE 164, 360), die das Arbeitsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigt hat, ergibt.

    - 2 AZR 378/18 - a.a.O.).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    - 2 AZR 531/14 - AP BGB § 626 Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 50; 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - BAGE 132, 299).

    Ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB liegt auch im Verhältnis zu einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ordentlich nicht gekündigt werden kann, dann vor, wenn es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - objektiv - nicht zuzumuten ist, den Arbeitnehmer auch nur bis zum Ablauf der (fiktiven) ordentlichen Kündigungsfrist - beim Kläger gem. § 4.5.2 MTV bei einer im Juni 2018 ausgesprochenen Kündigung der 31. März 2019 - weiterzubeschäftigen (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - AP BGB § 626 Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 50).

    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - AP BGB § 626 Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 50).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08

    Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Im Hinblick auf die Berufungsangriffe des Klägers ist noch ergänzend auszuführen, dass der Umstand, dass mit dem Kläger eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen worden war, sowohl im Hinblick auf den Grundsatz der "subjektiven Determinierung" (hierzu z.B. BAG 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 163 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 26) als auch wegen der bereits dargelegten objektiven Bedeutungslosigkeit dieser Tatsache für die Interessenabwägung dem Betriebsrat nicht mitgeteilt zu werden brauchte.

    Gleiches gilt hinsichtlich der Zustimmungsbescheide des Integrationsamtes, denen kein geänderter Sachverhalt zugrunde lag (vgl. BAG 22. April 2010 - 2 AZR 991/08 - a.a.O.; 18. Mai 1994.

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Bereits am Montag, dem 4. Juni 2018 und somit am ersten Arbeitstag nach fingierter Zustimmungserteilung und damit unverzüglich i.S.d. § 174 Abs. 5 SGB IX (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - NZA 1995, 65) stellte die Beklagte dem Kläger das Kündigungsschreiben vom 4. Juni 2018 zu.

    - 2 AZR 626/93 - NZA 1995, 65).

  • ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18

    Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Altersteilzeitvertrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. März 2019 - 11 Ca 3737/18 - wird zurückgewiesen.

    1.Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14. März 2019, Az. 11 Ca 3737/18, wird abgeändert.

  • BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 159/04

    Fristlose Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Der Beklagten wurde bis zum Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, die nach § 151 Abs. 1 SGB IX auch für Schwerbehinderten gleichgestellte behinderte Menschen gilt, eine Entscheidung über den Zustimmungsantrag nicht mitgeteilt (s. hierzu BAG 12. Mai 2005 - 2 AZR 159/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 5 = EzA SGB IX § 91 Nr. 2; LPK-SGB IX/Franz Josef Düwell 5. Aufl. SGB IX § 174 Rn. 21), weshalb die Zustimmung gem. § 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX mit Ablauf des 1. Juni 2018, eines Freitags, als erteilt galt.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Das Arbeitsgericht führt zu Recht aus, dass der Kläger angesichts dieses Fehlverhaltens nicht davon ausgehen konnte, dass die Beklagte nur mit einer Abmahnung reagieren würde (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1 = DB 2003, 1797).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Es überwiegt klar das Interesse der Beklagten, sich gegen sich möglicherweise aus einem Verhalten wie dem des Klägers ergebende massive Störungen des Betriebsfriedens (hierzu auch BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - juris) zu schützen.
  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    - 2 ABR 2/19 - AP BGB § 626 Nr. 275 = NZA 2019, 1415) durchgeführt, weshalb die Zwei-Wochen-Frist am 4. Mai 2018 zu laufen begann und bei Eingang des Antrags beim Integrationsamt am 18. Mai 2018 noch nicht abgelaufen war.
  • LAG Hessen, 19.10.2018 - 10 Sa 109/18

    Isolierarbeiten an Schiffen werden nicht nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 9 bzw.

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
    Dem Ausgangsgericht kommt dabei ein gewisser Ermessensspielraum zu (LAG Hessen 19. Oktober 2018 - 10 Sa 109/18 SK - juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16

    Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund; einmalige Entgleisung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten am Arbeitsplatz -

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 5 Sa 128/22

    Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung

    Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 - Rn. 9, juris = NJW 2004, 1876; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 - Rn. 70, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19

    Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und

    Herr S. erhob ebenfalls Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Stuttgart, die in erster Instanz unter dem Aktenzeichen 11 Ca 3737/18 und in zweiter Instanz unter dem Aktenzeichen 3 Sa 30/19 geführt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2020 - 4 Sa 19/19

    Außerordentliche Kündigung wegen rassistischer Äußerungen - Bestreiten mit

    Im Vergleich zu den Parallelfällen 17 Sa 3/19 und 3 Sa 30/19 ist der Fall des Klägers dadurch gekennzeichnet, dass hier die Vertragsverstöße nicht auf einer bereits länger währenden Belästigungshistorie beruhen, somit wirklich punktuell waren.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021 - 5 Sa 22/21

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

    Ein solcher Ausnahmefall ist gegeben, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 - Rn. 9, juris = NJW 2004, 1876; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 - Rn. 70, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 6 Sa 47/22

    Außerordentliche Kündigung - absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten -

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (LAG Baden-Württemberg 11. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 - Rn. 70, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 335/21

    Außerordentliche Kündigung - Tätlichkeiten gegenüber einer Arbeitskollegin

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. LAG Baden-Württemberg 11. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 - Rn. 70, mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 26.01.2023 - 8 Sa 473/22

    Teilweise Unzulässigkeit der Berufung; Kündigung wegen falscher Anschuldigungen

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (LAG Baden-Württemberg 11. Dezember 2019 - 3 Sa 30/19 - Rn. 70, mwN, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Dezember 2022 - 6 Sa 47/22 -, Rn. 39, juris).
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