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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2006 - 3 Sa 309/05   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2006 - 3 Sa 309/05 (https://dejure.org/2006,80296)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.12.2006 - 3 Sa 309/05 (https://dejure.org/2006,80296)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 (https://dejure.org/2006,80296)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des

    In den zur Entscheidung stehenden Fällen war nicht die Stelleninhaberschaft streitig oder unbekannt, sondern allein, ob mit der bekannten Übertragung der Stelle Kündigungsvollmacht verbunden war (vgl. u. a. Hess. LAG, Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 Sa 1899/99 - a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 19. April 2002 - 9 Sa 865/01 - juris; BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - juris).
  • LAG Köln, 19.01.2009 - 5 Sa 1323/08

    Falschetikettierung von Fleischwaren

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung geht einheitlich davon aus, dass insoweit die Funktionsübertragung hinsichtlich der Personalleitung ausreichend ist und es in solchen Fällen auf die individuelle Kenntnis nicht ankommt (LAG Köln, Urt. v. 23.01.2008 - 7 Sa 1027/07, zitiert nach juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 01.12.2006 - 3 Sa 309/05, zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

    Auch das LAG Mecklenburg-Vorpommern hält es im Urteil vom 01.12.2006 (3 Sa 309/05) für ausreichend, wenn dem Vertreter nicht bloß eine Funktion übertragen wurde, sondern durch entsprechende Dokumentation nach außen erkennbar für die Belegschaft zweifelsfrei feststeht, dass ein bestimmter Arbeitnehmer unterhalb des Kündigungsbefugten in dessen Vertretung zur Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist.

    Die Revision wird gemäß § 72 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugelassen, da die vorliegende Entscheidung von den Urteilen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 16.10.2001 (1 (2) Sa 501/01) und Mecklenburg-Vorpommern vom 01.12.2006 (3 Sa 309/05) abweicht.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2009 - 5 Sa 256/08

    Außerordentliche Kündigung - Vollmachtsurkunde - Zurückweisung ohne schuldhaftes

    Der Leiter dieser Abteilung (bei Behörden der Abteilungsleiter 1, in der Privatwirtschaft der Abteilungsleiter Personal) hat eine Stellung, die üblicherweise mit dem Recht zur Kündigung verbunden ist (vergleiche zum Beispiel BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - NZA 1997, 1343; 29.10.1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB; LAG Mecklenburg-Vorpommern 1. Dezember 2006 - 3 Sa 309/05 - auf juris.de verfügbar; 5. Oktober 2006 - 1 Sa 161/06 - auf juris.de verfügbar).
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