Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 28.08.2015

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - 3 Sa 354/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12657
LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,12657)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,12657)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,12657)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 KSchG
    Kündigung wegen "Sitzstreiks" zur Durchsetzung einer Vertragsänderung - Zwei-Wochen-Frist - Anhörung vor Tatkündigung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, Sitzstreik, Hausfriedensbruch, AT-Vertrag, Vertragsänderung, Verhältnismäßigkeit, Zwei-Wochen-Frist, Anhörung, Kündigung, fristgemäß

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung der Leiterin eines Zustellstützpunktes wegen einer "Sitzblockade" zur Durchsetzung einer außertariflichen Gehaltserhöhung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kündigung einer Führungskraft wegen "Sitzstreik" im Chef-Zimmer

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen "Sitzstreiks" zur Durchsetzung einer Vertragsänderung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kündigung einer Führungskraft wegen "Sitzstreik" im Chef-Zimmer

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt, Verhaltensbedingte Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung der Leiterin eines Zustellstützpunktes wegen einer "Sitzblockade" zur Durchsetzung einer außertariflichen Gehaltserhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen ?Sitzstreiks? zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Ein Sitzstreik im Dienstzimmer des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer außertariflichen Gehaltserhöhung kann dazu führen, dass die Arbeitnehmerin gehen muss

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Sitzstreik" zur Durchsetzung einer Vertragsänderung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kündigung bestätigt- Nach Sitzstreik vor die Tür gesetzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sitzstreik für Gehaltserhöhung kann drastische Folgen haben!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten zur Durchsetzung einer Gehaltserhöhung kann eine Kündigung rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Sitzstreik" zur Durchsetzung einer außertarifvertraglichen Vergütung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sitzstreik im Chefbüro - Der ungewöhnliche "Arbeitskampf" einer Postangestellten zieht Kündigung nach sich

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Sitzstreik im Chefbüro

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gehaltserhöhung durchsetzen? Sitzstreik führt zur Kündigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Sitzstreik wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wilder Streik im Chefbüro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Sitzstreik im Büro des Chefs kann Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Sitzstreik im Chefbüro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit Sitzstreik höheres Gehalt erzwingen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Per Sitzstreik zur Gehaltserhöhung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Streik eines einzelnen Arbeitnehmers rechtmäßig oder nicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Sitzstreik

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerin will mehr Geld - Sitzstreik im Büro des Vorgesetzten - Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Sitzstreik im Chefbüro

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abteilungsleiterin erhält Kündigung nach Sitzstreik im Vorgesetztendienstzimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sitzstreik einer Führungskraft zur Durchsetzung einer außertarifvertraglichen Vergütung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen - Kündigung wegen schwerwiegender arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung trotz 22jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit wirksam ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2227
  • DB 2015, 2155
  • NZA-RR 2015, 526
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2015 - 3 Sa 354/14
    Sie lassen sich regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers erfassen (BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 171/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 15 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2019 - 3 Sa 361/18

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung - Beweiswürdigung

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 3 Sa 111/18

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Ausschlußfrist -

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 343/17

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - ordentliche verhaltensbedingte

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20

    Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist -

    Denn die Anhörung ist zwar - de lege lata - keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Tatkündigung (BAG 10.04.2014 EzA § 622 BGB 2002 Nr. 10 = NZA 2015, 162; s. Rdn. 1515), sie gehört aber regelmäßig zu den erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer Gelegenheit erhält, entlastende Umstände vorzutragen (LAG Hamm 07.06.2005 LAG Report 2005, 384 LS; LAG Sachsen 23.04.2007 - 3 Sa 301/06, FA 2007, 358 LS; LAG SchlH 06.05.2015 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 55 = NZA-RR 2015, 526).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21

    Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist -

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39976
LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,39976)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,39976)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3 Sa 354/14 (https://dejure.org/2015,39976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 TVG, Anwendungs-TV, TVöD-B, § 242 BGB, § 313 BGB, § 273 BGB
    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht entgegenhalten, dass sich die -den maßgeblichen Tarifvertrag schließende- Gewerkschaft tarifwidrig verhalte, weil sie entgegen einer Vereinbarung und trotz wirtschaftlicher Notlage des ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern aufgrund eines Tarifvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13

    "dolo agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage-

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten der Klägerin unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13-zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch der Klägerin dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 15 Sa 890/13

    "dolo-agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch der Klägerin dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann jedenfalls auch zwischen Tarifvertragsparteien zu einem Anpassungsanspruch führen (BAG 16. Januar 2013 -5 AZR 266/12- Rn. 28, zitiert nach juris; BAG 20. August 2002 -9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Aus einer möglichen Störung der Geschäftsgrundlage des Anwendungs-TV wegen einer etwaigen Fehlvorstellung der Tarifvertragsparteien über zu treffende Regelungen bei mangelnder Kostendeckung kann der Beklagte bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages seine normativen Regelungen unberührt lässt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08- Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 266/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann jedenfalls auch zwischen Tarifvertragsparteien zu einem Anpassungsanspruch führen (BAG 16. Januar 2013 -5 AZR 266/12- Rn. 28, zitiert nach juris; BAG 20. August 2002 -9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Dies wäre mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar (vgl. z.B. BAG 16. Januar 2013-5 AZR 266/12-Rn. 28, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    dd) Auch die vom Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (19. November 1971 -V ZR 103/69 und vom 24. März 2010 -VIII ZR 160/09- NJW 2010, 1663) vermögen eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen, denn sie betreffen andere Fallkonstellationen.
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Darlegungs- und beweisbelastet für die zugrunde liegenden Tatsachen ist derjenige, der den Rechtsmissbrauch behauptet (BAG 18. August 2009 -9 AZR 517/08- Rn. 37, NZA 2009, 1207 [BAG 18.08.2009 - 9 AZR 517/08] ).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    dd) Auch die vom Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (19. November 1971 -V ZR 103/69 und vom 24. März 2010 -VIII ZR 160/09- NJW 2010, 1663) vermögen eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen, denn sie betreffen andere Fallkonstellationen.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Eine solche unzulässige Rechtsausübung im Sinne der Arglisteneinrede ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Pflicht zur umgehenden oder alsbaldigen Rückgewähr der verlangten Rechtsposition in demselben Umfang besteht (vgl. z. B. BAG 15. Februar 2012 -7 AZR 774/10- Rn. 38, NZA 2012, 1112 [BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10] ; BAG 10. November 2011 -6 AZR 357/10- Rn. 25, BAGE 139, 376ff = NZA 2012, 205ff, jeweils mwN.).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Eine solche unzulässige Rechtsausübung im Sinne der Arglisteneinrede ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Pflicht zur umgehenden oder alsbaldigen Rückgewähr der verlangten Rechtsposition in demselben Umfang besteht (vgl. z. B. BAG 15. Februar 2012 -7 AZR 774/10- Rn. 38, NZA 2012, 1112 [BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10] ; BAG 10. November 2011 -6 AZR 357/10- Rn. 25, BAGE 139, 376ff = NZA 2012, 205ff, jeweils mwN.).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 354/14
    Enthält dagegen bereits der Vertrag nach seinem ggf. durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Wegfall, Änderung oder Fehlen bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung nach § 313 BGB aus (BAG 23. September 2014 -9 AZR 827/12- Rn. 30, zitiert nach juris; BAG 23. April 2013 -3 AZR 475/11 - Rn. 19, NZA 2013, 1275 [BAG 23.04.2013 - 3 AZR 475/11] ; BAG 28. September 2006 -8 AZR 568/05- Rn. 22, NJW 2007, 2348 [BAG 28.09.2006 - 8 AZR 568/05] ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

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