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   LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03   

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https://dejure.org/2004,3085
LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03 (https://dejure.org/2004,3085)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2004 - 3 Sa 44/03 (https://dejure.org/2004,3085)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 3 Sa 44/03 (https://dejure.org/2004,3085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Zeitpunkt der Antragstellung des Arbeitnehmers; Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternzeit: Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung

  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; TzBfG § ... 8 Abs. 4; ; BErzGG § 15; ; BErzGG § 15 Abs. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 5; ; BErzGG § 15 Abs. 6; ; BErzGG § 15 Abs. 7; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Ziff. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 4; ; BErzGG § 15 Abs. 7 Nr. 5; ; BErzGG § 16; ; BErzGG § 16 Abs. 1; ; BErzGG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2; ; BAT § 15 b; ; BAT § 15b Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 894 Abs. 1 Satz 1; ; MuSchG § 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Teilzeitarbeitsverlangen bei Elternzeit unter völliger Arbeitsfreistellung - Gegenstandswert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit muss zu Beginn der Elterzeit beantragt werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    In der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Teilzeit, wenn bereits Elternzeit mit völliger Suspendierung der Arbeitspflicht geltend gemacht worden ist.

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternzeit: Bei völliger Freistellung kein Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 28.6.2004)

    Elternzeit: Vor dem Erziehungsurlaub klären, was Mann/Frau will // Festlegung der Elternzeit ist bindend

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03
    Die allgemeine Wiedergabe des diesbezüglichen dreistufigen Prüfungsschemas, wie es das Bundesarbeitsgericht entwickelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02, B II 3 b der Gründe) reicht für eine konkrete Auseinandersetzung mit dem diesbezüglichen Vortrag des beklagten Landkreises nicht aus.
  • Drs-Bund, 05.04.2000 - BT-Drs 14/3118
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2004 - 3 Sa 44/03
    Daraus lässt sich der Wille des Gesetzgebers, der allerdings auch in den Gesetzesmaterialien zu dieser Frage nichts Eindeutiges sagt (in der Gesetzesbegründung BT-Drs 14/3553 Seite 21, 1inke Spalte, und BT-Drs 14/3118 Seite 20, 1inke Spalte, ist lediglich davon die Rede, dass für den Erziehungsurlaub mit Erwerbstätigkeit dieselben Regeln gelten wie für den Erziehungsurlaub ohne Erwerbstätigkeit), folgern, dass bereits vor Beginn der Elternzeit wenigstens die Frage geklärt sein muss, ob der Arbeitnehmer einen völligen Wegfall der Arbeitspflicht oder nur eine Herabsetzung der Arbeitszeit in den Grenzen des § 15 Abs. 4 BErzGG begehrt.
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2004 - 3 Sa 44/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 514/04

    Teilzeitanspruch, Elternzeit

    Bei ihrer Beratung war die Kammer der beklagtenseits vorgelegten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2004 - 3 Sa 44/03 gefolgt dahin, wenn ein Elternteil Elternzeit nach § 16 BErzGG mit völliger Freistellung von der Arbeit in Anspruch genommen habe, stehe ihm während der Dauer der verlangten Elternzeit jedenfalls in dem in § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG genannten Zeitraum kein Anspruch auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Teilzeitbeschäftigung nach § 15 Abs. 7 BErzGG zu.
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