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   LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11   

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https://dejure.org/2011,70827
LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 (https://dejure.org/2011,70827)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 (https://dejure.org/2011,70827)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2011 - 3 Sa 671/11 (https://dejure.org/2011,70827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Verfassungskonforme Auslegung des Tarifvertrags

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Verfassungskonforme Auslegung des Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Hagen, 08.03.2011 - 1 Ca 2809/08

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erfüllt (auch) die Voraussetzungen einer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.03.2011 - 1 Ca 2809/08 - teilweise abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.03.2011 (Az.: 1 Ca 2809/08) insoweit abzuändern, als sie zu einer Zahlung von mehr als 3.914,31 EUR brutto verurteilt worden ist und im Übrigen die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11
    Vor diesem Hintergrund, ein solches zusätzliches Kostenrisiko tragen zu müssen, ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 01.12.2010 (1 BvR 1682/07) zu berücksichtigen, dass Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtschutz gewährleistet.
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. September 2011 - 3 Sa 671/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.466,79 Euro seit dem 5. Februar 2010, aus weiteren 2.723,24 Euro seit dem 28. April 2010, aus weiteren 919, 89 Euro seit dem 2. Juni 2010, aus weiteren 1.492,72 Euro seit dem 28. September 2010 und aus weiteren 405, 45 Euro seit dem 12. November 2010 zu zahlen hat.
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf

    Es mag zwar im Einzelfall und hinsichtlich einzelner Berechnungsgrundlagen streitig sein, aber das Prinzip und die ungefähre Höhe der Forderung sind für den Arbeitgeber ohne weiteres erkennbar (vgl. LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Eine tarifliche Ausschlussfrist wie die des § 15 Nr. 2 BRTV-Bau ist allein nach den typischen Gegebenheiten zu beurteilen und nicht nach der Zumutbarkeit einer Kostenauferlegung im Einzelfall (vgl. LAG Hamm 28.09.2011 - 3 Sa 671/11 - a.a.O.).

  • ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12

    Kein Verfall von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang einer

    Insoweit geht die erkennende Kammer mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm seit der Entscheidung vom 28.09.2011, 3 Sa 671/11 bei juris (Vorinstanz Arbeitsgericht Hagen, Urt. v. 08.03.2011, 1 Ca 2809/08 bei juris) davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung tariflicher Verfallfristen insoweit geboten ist, als dass eine gerichtliche Geltendmachung bei solchen Ansprüchen, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen, mit Erhebung eben dieser erfolgt ist.
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