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   LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10   

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https://dejure.org/2013,49596
LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10 (https://dejure.org/2013,49596)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.10.2013 - 3 Sa 699/10 (https://dejure.org/2013,49596)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 3 Sa 699/10 (https://dejure.org/2013,49596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 10 Abs. 4, § ... 9 Nr. 2 AÜG, § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG, § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 10 AÜG, §§ 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG, § 2 Abs. 3 TVG, § 15 MTV, § 16 MTV, §§ 511 ZPO, 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 518, 519 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG, §§ 133, 157 BGB, § 9 Nr. 2 HS. 3 AÜG, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem Arbeitsvertrag; Voraussetzungen eines Anspruchs auf equal-pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem Arbeitsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Dies gilt aber nur, wenn Anhaltspunkte für ein Einheitstarifwerk fehlen (vgl. BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Dies habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) festgestellt.
  • LAG Köln, 27.02.2004 - 3 TaBV 56/03

    Verfahrenseinstellung, Beteiligtenwechsel, Restmandat, Tarifzuständigkeit,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Für die IG-Metall habe das LAG Köln die fehlende Tarifzuständigkeit Zeitarbeit mit Beschluss 3 TaBV 56/03 vom 27.02.2004 im Leitsatz bereits festgestellt.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf die Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Richtigerweise handelt es sich bei diesem Tarifwerk nicht um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, sondern um einen Einheitstarifvertrag, was die Rechtsprechung hierzu bestätigt (vgl. LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12, das allerdings von mehrgliedrig einheitlichen Tarifverträgen spricht).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Die zweimonatige Ausschlussfrist ist wirksam und verstößt nicht entsprechend der Entscheidung des BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - gegen das Gebot von Treu und Glauben.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10
    Einer Kollisionsregel bedürfe es nach dieser Entscheidung selbst dann, wenn die Tarifverträge im Zeitpunkt der Vereinbarung der Bezugnahmeklausel inhaltsgleich seien (BAG Entscheidung 5 AZR 954/11 vom 13.03.2013).
  • LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher

    Nach ganz überwiegender Meinung (z.B. LAG Nürnberg, Urt. v. 11.10.2013 - 3 Sa 699/10; dazu: Bissels, jurisPR- ArbR 25/2014 Anm. 1; ArbG Freiburg v. 14.01.2014 - 5 Ca 555/12, 5 Ca 531/13; Bayreuther, DB 2014, 717; Motz in: BeckOK-ArbR, § 10 AÜG Rn. 42.1 ff.; Hermann/Molle, BB 2013, 1781; Müntefering, NZA 2015, 711; Schüren, NZA 2013, 952; Schüren, jurisPR-ArbR 37/2013 Anm. 1; Henssler in: Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, Teil 10 Rn. 39b; Däubler/Reim § 1 Rn. 73 ff. Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 472 ff.; Wiedemann § 1 Rn. 176 ff.; ) gibt es verschiedene Erscheinungsformen des mehrgliedrigen Tarifvertrages im weiteren Sinne.

    Dies haben das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 11.10.2013, 3 Sa 699/10, zitiert nach juris) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris) mit überzeugender Begründung zu vergleichbaren Tarifverträgen ausgeführt.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 Sa 421/15

    Kündigungsfrist - Arbeitsvertrag - Verweisungsklausel - Zeitarbeit

    In der Entscheidung vom 10.11.2013 - 3 Sa 699/10 - geht das LAG Nürnberg von einem Einheitstarifvertrag aus (vgl. Rz. 85), weil bereits der Wortlaut dies nahelege.
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend dargestellt hat, ist die Frage, ob es sich bei den einzelnen Tarifverträgen, die der BAP mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossen hat, jeweils um Einheitstarifverträge oder um mehrgliedrige Tarifverträge im engeren Sinn handelt, in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt (vgl. z.B.: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 3 Sa 699/10 -, juris; Bissels, jurisPR-ArbR 25/2014 Anm. 1 und jurisPR-ArbR 23/2016 Anm. 6; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 04. September 2014 - 9 TaBV 91/14 -, Rn. 61, juris; und bezügl.
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

    Dies hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg ausführlich in seiner Entscheidung vom 11.10.2013, 3 Sa 699/10, zitiert nach juris, zu einem vergleichbaren Tarifvertrag ausgeführt.
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