Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 71/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Arbeitszeiterhöhung, Arbeitsplatz, Zuschnitt, Anforderungsprofil, Eignung, gleiche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit eines Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit bei Fehlen eines freien Arbeitplatzes
- arbeitsrechtsiegen.de
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung der Arbeitszeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 9
Unbegründeter Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit bei Fehlen eines freien Arbeitplatzes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufstockung von Teilzeit und unternehmerische Freiheit
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Teilzeit, Aufstockungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 14.01.2011 - 4 Ca 1801b/10
- LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 71/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 6 Sa 3/08
Arbeitszeit, Arbeitszeiterhöhung, Befristung, Wirksamkeit, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2011 - 3 Sa 71/11
Eine gleiche Eignung liegt vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zum Mitbewerber über insgesamt dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt und im bisherigen Berufsleben dieselben Leistungen erbracht hat (LAG S-H vom 24.09.2008 - 6 Sa 3/08 - zitiert nach Juris, Rz. 60 m. w. N.).
- LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit
Eine gleiche Eignung liegt vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zum Mitbewerber über insgesamt dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt und im bisherigen Berufsleben dieselben Leistungen erbracht hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11, Urteil vom 24.09.2008 - 6 Sa 3/08; Hessisches LAG, Urteil vom 28.11.2014 - 14 Sa 465/12).Dabei legt zunächst der Arbeitgeber das Anforderungsprofil für die Arbeitsstelle fest; ihm steht für die Feststellung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zu (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03; LAG München, Urteil vom 07.05.2008 - 11 Sa 1000/07; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2011 - 3 Sa 71/11).
- LAG Hessen, 28.11.2014 - 14 Sa 465/12
Aufstockungsanspruch; Fehlzeiten; Schadensersatz; betriebliche Gründe
Insoweit steht einem Anspruch nur entgegen, wenn der Anspruchsteller im Vergleich zum Mitbewerber nicht über dieselben persönlichen und fachlichen Fähigkeiten, theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügte ( vgl. LAG Schleswig-Holstein, 19. September 2011 - 3 Sa 71/11 - [...]; LAG Schleswig-Holstein, 24. September 2008 - 6 Sa 3/08 - [...] ).
Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anwendung des TV Ratio; Anforderungen an die Darlegung des auswahlrelevanten Personenkreises bei Durchführung einer Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Änderungskündigung
- rechtsportal.de
KSchG § 2; KSchG § 1; BetrVG § 102 Abs. 1
Voraussetzungen der Anwendung des TV Ratio; Anforderungen an die Darlegung des auswahlrelevanten Personenkreises bei Durchführung einer Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Änderungskündigung - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 03.02.2011 - 4 Ca 472/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Ordentliche Kündigung - Versetzung - Wegfall des Arbeitsplatzes
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Daraufhin wies das LAG M/V mit Urteil vom 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 - rechtskräftig die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 - mit der Begründung zurück, die Kammer schließe sich nunmehr der Begründung des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg an.Denn zwischen den Parteien ist die Führung des Rechtsstreits um die Kündigung vom 23.01.2006 zum 31.08.2006 zuletzt zum Aktenzeichen 2 Sa 360/08 mit der dann am 29.04.2009 durch das LAG M-V verkündeten Entscheidung unstreitig.
Jedoch steht andererseits auf der Grundlage der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 in dem geführten Vorprozess (Aktenzeichen 2 Sa 360/08) fest, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt Transfermitarbeiter i.S.d. TV-Ratio geworden ist und mithin die Vorgaben des TV-Ratio auf ihn nicht anwendbar sind.
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass nach der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 - der Kläger zu keinem Zeitpunkt Transfermitarbeiter i.S.d. TV-Ratio geworden ist.
Nach der rechtskräftigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 29.04.2009 (2 Sa 360/08) hat dieser Umstand gleichwohl nicht zu einer rechtlich verbindlichen Versetzung des Klägers in die Vermittlungs- und Qualifizierungseinheit V. bei der Beklagten geführt.
- LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch, …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Vielmehr ist es erforderlich, dass ein solcher Arbeitnehmer zusätzlich innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitleistungen erbringt (BAG vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 - NZA 1996, Seite 974; LAG Schleswig-Holstein vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - Juris Rn. 128).Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Übernahme des Arbeitnehmers bereit erklärt hat oder wenn sich eine solche Verpflichtung unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen vertraglichen Absprache ergibt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - Juris;… Rn. 108).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07
Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Nur in diesem Fall ist das konkrete Änderungsangebot im oben genannten Sinn erforderlich (BAG vom 26.06.2008 - 2 AZR 139/07 - NZA 2008, Seite 1182).
- BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Keine der angebotenen Änderungen darf sich weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Anpassung an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich ist (BAG vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 -, Juris). - BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95
Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Vielmehr ist es erforderlich, dass ein solcher Arbeitnehmer zusätzlich innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitleistungen erbringt (BAG vom 21.03.1996 - 2 AZR 559/95 - NZA 1996, Seite 974;… LAG Schleswig-Holstein vom 10.11.2010 - 6 Sa 195/10 - Juris Rn. 128). - BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Das bedeutet, dass die geänderten Arbeitsbedingungen im Hinblick auf den Kündigungsgrund geeignet sowie erforderlich sein müssen und sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen dürfen, als dies zur Erreichung des mit der Änderungskündigung angestrebten Zieles erforderlich ist (BAG vom 29.03.2007, NZA 2007, Seite 855, 858 m.w.N.). - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 414/07
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Mit Urteil vom 19.09.2008 - 2 AZR 414/07 - hob des Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des LAG M/V vom 25.04.2007 auf und verwies die Rechtssache zur erneuten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurück.