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   LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12   

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LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 (https://dejure.org/2013,27747)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 (https://dejure.org/2013,27747)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 3 Sa 815/12 (https://dejure.org/2013,27747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsrentenberechtigtem Arbeitnehmer steht Schadensersatz wegen finanzieller Minderausstattung umgewandelter Versorgungsschuldnerin zu

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsrentenberechtigtem Arbeitnehmer steht Schadensersatz wegen finanzieller Minderausstattung umgewandelter Versorgungsschuldnerin zu

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Das gilt auch dann, wenn die Rentnergesellschaft nicht durch Ausgliederung der Betriebsrentner, sondern durch Veräußerung sämtlicher aktiver Gesellschaftsteile als "betriebsrentenrechtlicher Rest" entsteht (im Anschluss an BAG, 04.03.2008 - 3 AZR 358/06).

    Auch die Entscheidung des 3. Senats vom 11.03.2008 (3 AZR 358/06) hat die Beklagte vorliegend nicht für anwendbar gehalten.

    Denn den versorgungspflichtigen Arbeitgeber treffe die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, eine Rentnergesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert würden, so auszustatten, dass sie die laufenden Betriebsrenten zahlen könne und zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage sei (grundlegend BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/06, NZA 2009, 790).

    Selbst bei einer Einstellung der Betriebstätigkeit und einer Liquidation des Unternehmens will der Gesetzgeber eine schleichende Entwertung der Betriebsrenten verhindern (BAG, Urteil vom 11.03.2008 - 3 AZR 358/08, NZA 2009, 790 mit umfassenden weiteren Nachweisen).

  • ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 8077/10

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente entsprechend der Teurungsrate

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.10.2011 - 16 Ca 8077/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2011- Az. 16 Ca 8077/10 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer der neueren Rechtsprechung des dritten Senats an (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2011 - 3 AZR 859/09, EzA § 16 BetrAVG Nr. 60).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem jeweiligen Anpassungsstichtag unmittelbar vorausgehen (vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04, DB 2006, 732).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Ferner ist der rügende Versorgungsempfänger grundsätzlich gehalten, bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage zu erheben (vgl. BAG, Urteile vom 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, NZA-RR 2007, 374; vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07, NZA-RR 2010, 42).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Ferner ist der rügende Versorgungsempfänger grundsätzlich gehalten, bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage zu erheben (vgl. BAG, Urteile vom 25.04.2006 - 3 AZR 372/05, NZA-RR 2007, 374; vom 10.02.2009 - 3 AZR 610/07, NZA-RR 2010, 42).
  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung des 3. Senats vom 11.03.2008 aufgestellten und vom LAG Köln in der Folge in der Entscheidung vom 03.07.2009 (11 Sa 751/08) ebenfalls angewandten Grundsätze fänden im vorliegenden Fall in gleicher Weise Anwendung.
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Insoweit gelte die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weiter fort; die Entscheidung des 3. Senats vom 26.05.2009 (3 AZR 369/07) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 638/10

    Anpassung der Betriebsrente - Berechnungsdurchgriff

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten lassen sich der letzten Entscheidung des dritten Senats vom 15.01.2013(3 AZR 638/10) keine dahingehenden Anhaltspunkte entnehmen.
  • BAG, 15.09.2015 - 3 AZR 839/13

    Betriebsrentenanpassung - Rechtsschein - Schadensersatz

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2013 - 3 Sa 815/12 - aufgehoben, soweit die Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde.
  • LAG Köln, 22.01.2019 - 4 Sa 88/16

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 12.06.2013 (3 Sa 815/12, Blatt 1546 ff. der Akte) im Wesentlichen zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

    Nach Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.06.2013 (3 Sa 815/12) und Zurückverweisung des Rechtsstreits zur neuen Verhandlung und Entscheidung mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2015 (3 AZR 839/13) hat die 4. Kammer als nunmehr zuständige Berufungskammer insoweit gemäß § 563 Abs. 2 ZPO die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch ihrer Entscheidung zugrunde gelegt.

  • LAG Köln, 18.01.2018 - 8 Sa 89/15

    Anspruch eines früheren Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30.09.2014 - 12 Ca 2487/12 - der Klage in vollem Umfang stattgegeben mit der Begründung, dem Kläger stehe wegen der vertragswidrig unzureichenden Ausstattung der Beklagten und G als Rentnergesellschaften ein Schadenersatzanspruch in Höhe der unterbliebenen Anpassung ungeachtet der wirtschaftlichen Situation der Beklagten zu (im Anschluss an mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. etwa Urteil vom 26.06.2013 - 3 Sa 815/12).

    Das Berufungsgericht schließt sich den Entscheidungen der 2. (Urteil vom 13.04.2015 - 2 Sa 792/13), 3. (Urteil vom 26.04.2017 - 3 Sa 775/16), 10. (Urteil vom 02.06.2016 - 10 Sa 96/1016 und vom 02.06.2017 - 10 Sa 625/16) und der 11. Kammer ( Urteile vom 22.11.2017 - 11 Sa 545/14 und 11 Sa 546/14 sowie Urteile vom 29.11.2017 - 11 Sa 1074/15 und 11 Sa 1975/15) an, die zu ähnlich gelagerten Rechtsstreiten auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2014 - 3 AZR 298/13 und vom 15.09.2015 - 3 AZR 839/13 - (Aufhebung von LAG Köln - 3 Sa 815/12)) ergangen sind.

  • LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 90/15

    Betriebsrentenanpassung

    Soweit sich der Kläger wegen der Besonderheiten der so genannten Rentner- und Abwicklungsgesellschaften hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage auf die von ihm näher bezeichneten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln, die mit überzeugender Begründung eine Betriebsrentenanpassung sowohl unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als auch aus schadenersatzrechtlichen Ansprüchen bejaht haben (vgl. etwa 11 Sa 751/08; 3 Sa 815/12), so ist das Bundesarbeitsgericht diesem Lösungsweg in seiner Entscheidung vom 17.06.2014 (3 AZR 298/13) nicht gefolgt.
  • ArbG Köln, 12.02.2014 - 3 Ca 1552/13
    Für die Leistung zum Schadenersatz wegen einer Vertragspflichtverletzung gelten die Grenzen des § 16 BetrAVG weder unmittelbar noch entsprechend (LAG 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 - zitiert nach juris).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.06.2013 (LAG 12.06,2013 - 3 Sa 815/12) an, die auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.2011 (BAG 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - zitiert nach juris) Bezug genommen hat.

  • LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 83/15

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

    Soweit sich der Kläger wegen der Besonderheiten der so genannten Rentner- und Abwicklungsgesellschaften hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage auf die von ihm näher bezeichneten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln, die mit überzeugender Begründung eine Betriebsrentenanpassung sowohl unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als auch aus schadenersatzrechtlichen Ansprüchen bejaht haben (vgl. etwa 11 Sa 751/08; 3 Sa 815/12), so ist das Bundesarbeitsgericht diesem Lösungsweg in seiner Entscheidung vom 17.06.2014 (3 AZR 298/13) nicht gefolgt.
  • LAG Köln, 15.01.2015 - 8 Sa 31/15

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

    Soweit sich der Kläger wegen der Besonderheiten der so genannten Rentner- und Abwicklungsgesellschaften hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage auf die von ihm näher bezeichneten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln, die mit überzeugender Begründung eine Betriebsrentenanpassung sowohl unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als auch aus schadenersatzrechtlichen Ansprüchen bejaht haben (vgl. etwa 11 Sa 751/08; 3 Sa 815/12), so ist das Bundesarbeitsgericht diesem Lösungsweg in seiner Entscheidung vom 17.06.2014 (3 AZR 298/13) nicht gefolgt.
  • LAG Köln, 02.04.2015 - 8 Sa 189/15

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

    Soweit sich der Kläger wegen der Besonderheiten der so genannten Rentner- und Abwicklungsgesellschaften hinsichtlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage auf die von ihm näher bezeichneten Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln, die mit überzeugender Begründung eine Betriebsrentenanpassung sowohl unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als auch aus schadenersatzrechtlichen Ansprüchen bejaht haben (vgl. etwa 11 Sa 751/08; 3 Sa 815/12), so ist das Bundesarbeitsgericht diesem Lösungsweg in seiner Entscheidung vom 17.06.2014 (3 AZR 298/13) nicht gefolgt.
  • LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14

    Betriebsrentenanpassung

    Führt die Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten zu einer unzureichenden Ausstattung der sogenannten Rentnergesellschaft, kann dies auch einen Schadensersatzanspruch auslösen (vgl. dazu BAG 01.03.2008 - 3 AZR 358/06; im Anschluss daran LAG Köln 18.12.2013 - 5 Sa 316/13 und LAG Köln 12.06.2013 - 3 Sa 815/12).
  • LAG Köln, 18.12.2013 - 5 Sa 316/13

    Ausstattung einer Rentnergesellschaft

    Das gilt auch dann, wenn die Rentnergesellschaft nicht durch Ausgliederung der Betriebsrentner, sondern durch Veräußerung sämtlicher aktiver Gesellschaftsteile als "betriebsrentenrechtlicher Rest" entsteht (im Anschluss an BAG, 04.03.2008 - 3 AZR 358/06 - und LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12 -).
  • LAG Köln, 03.07.2013 - 3 Sa 816/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

  • LAG Köln, 22.02.2018 - 7 Sa 3/16

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Köln, 22.02.2018 - 7 Sa 919/15

    Voraussetzungen der Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 310/12

    Betriebsrentenanpassung, Rentnergesellschaft, Schadensersatz

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