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   LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05   

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https://dejure.org/2006,31510
LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05 (https://dejure.org/2006,31510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.03.2006 - 3 Sa 861/05 (https://dejure.org/2006,31510)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. März 2006 - 3 Sa 861/05 (https://dejure.org/2006,31510)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Sie sind grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern sie - wenn auch unerkannt - bereits vor Zugang der Kündigung vorlagen ( BAG 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39, zu B. II. 1. c) d.Gr.; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 24, zu II. 3. d) d.Gr.) .

    Werden von dem Verdächtigen seinerseits zusätzliche Umstände vorgetragen, die den zunächst ausreichenden Indizwert des unstreitigen bzw. bewiesenen Sachverhalts entkräften, hat der Kündigende diesen Vortrag zu widerlegen (BAG 14. September 1994, a.a.O.) .

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36, zu B.I. 1. d.Gr.; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37, zu B.I. 1. b) d.Gr.; 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39, zu B. II. 1. a) aa) d.Gr.) .

    Sie sind grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern sie - wenn auch unerkannt - bereits vor Zugang der Kündigung vorlagen ( BAG 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39, zu B. II. 1. c) d.Gr.; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 24, zu II. 3. d) d.Gr.) .

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36, zu B.I. 1. d.Gr.; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37, zu B.I. 1. b) d.Gr.; 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39, zu B. II. 1. a) aa) d.Gr.) .

    Zwar ist das Arbeitsgericht nicht gehindert, auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung gerade auf den Verdacht stützt, die nachgewiesene Pflichtwidrigkeit als wichtigen Grund anzuerkennen ( BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26, zu B II.d.Gr.) .

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Eine Verdachtskündigung ist rechtlich zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung, BAG 06. Dezember 2001 - 2 AZR 496/00 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 36, zu B.I. 1. d.Gr.; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37, zu B.I. 1. b) d.Gr.; 06. November 2003 - 2 AZR 631/02 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 39, zu B. II. 1. a) aa) d.Gr.) .
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Auch in Bezug auf die Verdachtskündigung gilt, dass vor dem Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, der Betriebsrat hierzu angehört werden muss ( BAG 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 25, zu II. 5. d.Gr.; 11. April 1995 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, zu B.I. 2. d.Gr.) .
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Auch in Bezug auf die Verdachtskündigung gilt, dass vor dem Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, der Betriebsrat hierzu angehört werden muss ( BAG 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 25, zu II. 5. d.Gr.; 11. April 1995 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39, zu B.I. 2. d.Gr.) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Vorher begann auch die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht zu laufen (vgl. BAG 17.03.2005 - 2 AZR 245/05 zu II der Gründe).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. März 2006 - 3 Sa 861/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei Gefährdung Dritter

    Das Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03. März 2006 (3 Sa 861/05) die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, weil die erstinstanzlich vorgebrachten Verdachtsmomente nicht ausreichten und die zweitinstanzlich vorgebrachten verdachtserhärtenden Tatsachen nicht berücksichtigt werden konnten, weil sich die Beklagte mit dem Entlastungsvorbringen des Klägers nicht auseinander gesetzt hat.

    Hinsichtlich des Annahmeverzugs müsse das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzverfahrens 3 Sa 861/05 ausgesetzt werden.

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