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   LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10   

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LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2010,18806)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.12.2010 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2010,18806)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Dezember 2010 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2010,18806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 314 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 77 Abs 5 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Anspruch einer Krankenschwester auf Jahressonderzahlung nach Kündigung eines Notlagentarifvertrags (Notlagen TV); Auslegung des Tarifvertrages zum außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Anspruch einer Krankenschwester auf Jahressonderzahlung nach Kündigung eines Notlagentarifvertrages; Auslegung des Tarifvertrages zum außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen ( BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250 ).

    Denn erstens wurden das Verbot des Haltens eines Kündigungsgrundes "auf Vorrat" und die deshalb mögliche Verwirkung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers maßgeblich mit Art. 12 GG begründet, der einen Mindestgrundrechtsschutz vor willkürlichem und sachfremdem Verlust des Arbeitsverhältnisses sicherstellen muss ( BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - a.a.O., unter II. 2. der Gründe ).

    In dem oben zitierten Fall des BAG sah es das Gericht z.B. noch nicht als treuwidrig an, wenn der Arbeitgeber kündigte, obwohl ihm der wesentliche Kündigungssachverhalt schon seit ca. zwei Jahren bekannt gewesen war (BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - a.a.O.).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen wird (sog. Umstandsmoment) ( BGH 12.3.2008 - XII ZR 147/50 - NJW 2008, 2254, 2255; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Verwirkung; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242 Rz. 87 ff.; Staudinger/Looschelders/Olzen, BGB, Stand 2009, § 242 Rz. 306 ).

    Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen ( BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250 ).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 710/95

    Fristlose Kündigung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Nach ganz h.M. ist ein Tarifvertrag analog § 77 Abs. 5 BetrVG jedoch stets mit einer ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist ( BAG 18.6.1997 - 4 AZR 710/95 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Kündigung unter II. 3. der Gründe; Oetker, RdA 1995, 82, 92; Däubler/Deinert, a.a.O., § 4 Rz. 109; ErfK/Franzen, a.a.O., § 1 Rz. 32 ).

    Der Kündigungsberechtigte muss als milderes Mittel die Möglichkeit der tarifautonomen Anpassung ausschöpfen ( BAG 18.6.1997 - 4 AZR 710/95 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Kündigung; vgl. auch Oetker, RdA 1995, 82, 96 ).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen wird (sog. Umstandsmoment) ( BGH 12.3.2008 - XII ZR 147/50 - NJW 2008, 2254, 2255; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Verwirkung; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242 Rz. 87 ff.; Staudinger/Looschelders/Olzen, BGB, Stand 2009, § 242 Rz. 306 ).

    Wegen des geschaffenen Vertrauenstatbestandes muss die verspätete Geltendmachung als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen ( BAG 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - a.a.O.; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rz. 95 ).

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Der bloße Zeitablauf bzw. das Schweigen des Berechtigten kann grundsätzlich noch keinen Vertrauenstatbestand begründen ( BGH 13.03.1996 - VIII ZR 99/94 - NJW-RR 1996, 949, 950; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl., § 242 Rz. 310 ).
  • LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98

    Darlegungslast für das Eingreifen des arbeitsrechtlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Insbesondere ist es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund "auf Vorrat" bereithält, um ihn bei passender Gelegenheit einzusetzen und ein beanstandungsfrei fortgesetztes Arbeitsverhältnis zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen ( BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - ZTR 1998, 565; KR/Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 250 ).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 - AP Nr. 201 zu § 1 TVG Metallindustrie; BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. m.w.N. ).
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Es ist nämlich anerkannt, dass der Kündigende bei dem Ausspruch einer Kündigung unter Einhaltung einer Frist im Interesse der Rechtssicherheit eindeutig zum Ausdruck bringen muss, ob er eine außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist oder eine ordentliche Kündigung aussprechen will ( BAG 13..01.1982 - 7 AZR 757/79 - NJW 1983, 303; MünchKommBGB/Henssler, 5. Aufl., § 626 Rz. 335 m.w.N. ).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment), und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen wird (sog. Umstandsmoment) ( BGH 12.3.2008 - XII ZR 147/50 - NJW 2008, 2254, 2255; BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 25.04.2001 - 5 AZR 497/99 - AP Nr. 46 zu § 242 BGB Verwirkung; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 242 Rz. 87 ff.; Staudinger/Looschelders/Olzen, BGB, Stand 2009, § 242 Rz. 306 ).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.12.2010 - 3 Sa 894/10
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 - AP Nr. 201 zu § 1 TVG Metallindustrie; BAG 29.08.2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. m.w.N. ).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 - 3 Sa 894/10 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 16 AL 147/11

    Arbeitslosenversicherung

    Dem hat sich die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung angeschlossen (etwa LAG Hessen, Urteil vom 30.12.2010 - 3 Sa 894/10 (juris Rn. 82)).

    Auf die außerordentliche Kündigung eines Tarifvertrages findet § 314 BGB grundsätzlich Anwendung (LAG Hessen, Urteil vom 30.12.2010 - 3 Sa 894/10 (juris Rn. 74 m.w.N.)).

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Rechtsprechung
   LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 894/10   

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https://dejure.org/2011,24462
LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2011,24462)
LAG München, Entscheidung vom 03.03.2011 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2011,24462)
LAG München, Entscheidung vom 03. März 2011 - 3 Sa 894/10 (https://dejure.org/2011,24462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eine Klage auf Zahlung der sich aus Brutto- und Nettovergütung ergebenden Differenz setzt vor allem die ununterbrochene Arbeitnehmerschaft des Klägers voraus; Voraussetzungen einer Leistungsklage auf Zahlung der Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn zur Klärung der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Leistungsklage auf Zahlung der Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn zur Klärung der Sozialabgabepflicht von Entgeltbestandteilen im Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 695/01

    Beitragszuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 894/10
    Auch wenn die Frage der Abführungspflicht eine in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallende sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit ist (vgl. z. B. für ähnliche Fälle BAG 21.01.2003 9 AZR 695/01; BAG 05.10.2005 - 5 AZB 27/05), ist vorliegend davon auszugehen, dass nicht lediglich die Frage streitig ist, ob das unstreitige Bruttoentgelt der Sozialversicherungspflicht unterfällt, sondern die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Entgelt aufgrund 3 Sa 894/10 -6von Diensten geschuldet ist, die in einem Arbeitsverhältnis geleistet wurden.

    Die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen kann im Ergebnis dahinstehen, weil sie im zweiten Rechtszug nicht mehr geprüft wird (§ 65 ArbGG, § 17a Abs. 5 GVG - vgl. BAG 21.01.2003 - 9 AZR 695/01).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 894/10
    Gleichwohl hat auch der Kläger als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Leistung dieser Vergütungsbestandteile (vgl. BAG GS 07.03.2001 - GS 1/00).
  • BAG, 05.10.2005 - 5 AZB 27/05

    Rechtsweg - sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten gegenüber der

    Auszug aus LAG München, 03.03.2011 - 3 Sa 894/10
    Auch wenn die Frage der Abführungspflicht eine in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallende sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit ist (vgl. z. B. für ähnliche Fälle BAG 21.01.2003 9 AZR 695/01; BAG 05.10.2005 - 5 AZB 27/05), ist vorliegend davon auszugehen, dass nicht lediglich die Frage streitig ist, ob das unstreitige Bruttoentgelt der Sozialversicherungspflicht unterfällt, sondern die vorgelagerte Frage, ob überhaupt ein Entgelt aufgrund 3 Sa 894/10 -6von Diensten geschuldet ist, die in einem Arbeitsverhältnis geleistet wurden.
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