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   OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98   

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https://dejure.org/1998,3937
OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98 (https://dejure.org/1998,3937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98 (https://dejure.org/1998,3937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 1998 - 3 Ss 1117/98 (https://dejure.org/1998,3937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung, Begründung der Strafzumessung, BtM, Darstellung Beweiswürdigung, Diazepam für Zeugen, Einziehung von Dealergeld, Entzugserscheinungen, Glaubwürdigkeit, Strafzumessung, Unverwertbarkeit, ...

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit einer polizeilichen Vernehmung wegen unzulässiger Vernehmungsmethoden; Fehlende Darlegung und Würdigung von Beweisen als Verfahrensmangel; Beweisanforderungen in Fällen von Aussage gegen Aussage; Abstinenzerscheinungen oder Entzugserscheinungen bei ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 136a, 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 281/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Diese Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn ein aufgrund Rauschgiftkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen Vernehmungsunfähiger vernommen wird, ein Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO aber deshalb ausscheidet, weil der Vernehmende dies nicht erkennt und deshalb die Vernehmung durchführt (so BGH StV 1984, 61, 62; insoweit gegen die herrschende Meinung: zu dieser vgl. OLG Köln, StV 1989, 520 f m.w.N.; KK-Boujong, 3. Aufl., § 136 a StPO Rdnr. 16 m.w.N.).

    Insbesondere ein Aussageverhalten der Art, daß der Abhängige unter dem Leidensdruck der Entzugserscheinungen durch seine Aussage nur einer Erwartungshaltung des Vernehmenden entsprechen will, um die Vernehmung so schnell als möglich hinter sich zu bringen, kann aus derartigen psychischen Abstinenzsymptomen resultieren (Glatzel, a.a.O., 63; vgl. auch BGH StV 1984, 61, 62).

    Angesichts der psychotropen Wirkung des Wirkstoffes Diazepam, die sich vor allem im Falle einer hohen Dosierung oder Überdosierung sowohl sedierend als auch zu Verwirrtheit oder paradoxen Reaktionen führend auswirken kann, hätte die Kammer durch Befragung der Ärztin, der der Zeuge y am 02.09.1997 vorgestellt worden war, sowie der Vernehmungsbeamten sachverständig beraten (vgl. BGH StV 1984, 61, 62) die Auswirkungen aufklären müssen, die die Gabe des Medikamentes vor dem Hintergrund beginnender oder vorhandener Entzugserscheinungen des Zeugen zum Zeitpunkt seiner Aussage am 03.09.1997 auf seine geistig-seelische Befindlichkeit hatte.

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Kooperationsbereitschaft und Aussagefreudigkeit eines Beschuldigten bzw. Zeugen, wie sie hier von der Kammer betreffend den Zeugen y in ihrer Beweiswürdigung selbst festgestellt worden sind, durchaus auch die Folge des Leidensdrucks der Entzugserscheinungen sein können (BGH, StV 1984, 61, 62; Glatzel, a.a.O., 63).

  • OLG Hamm, 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Begründung der Gesamtstrafe, Einwilligung,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die verhängten Einzelstrafen müssen sich aus dem Urteil selbst ergeben (Senat, Urteil vom 23.09.1998 - 3 Ss 320/98 OLG Hamm - Beschluß vom 20.11.1998 - 3 Ss 1292/98 OLG Hamm -).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Dabei wird das Landgericht insbesondere zu beachten haben, daß beim strafbaren Betäubungsmittelhandel infolge der Unwirksamkeit des obligatorischen Vertrages und des Erfüllungsgeschäftes gemäß § 134 BGB der Käufer Eigentümer des übergebenen Geldes bleibt (BGHSt 31, 147; 33, 233; Tröndle, a.a.O., § 74 Rdnr. 12, § 73 Rdnr. 3 a, je m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (Herdegen, a.a.O.; BGH, NJW 1980, 2423; Senat, a.a.O.).
  • OLG Köln, 25.10.1988 - Ss 567/88

    Strafprozeßrecht: Unverwertbarkeit der Aussage eines erheblich alkoholisierten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Diese Grundsätze gelten insbesondere dann, wenn ein aufgrund Rauschgiftkonsums oder aufgrund von Entzugserscheinungen Vernehmungsunfähiger vernommen wird, ein Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO aber deshalb ausscheidet, weil der Vernehmende dies nicht erkennt und deshalb die Vernehmung durchführt (so BGH StV 1984, 61, 62; insoweit gegen die herrschende Meinung: zu dieser vgl. OLG Köln, StV 1989, 520 f m.w.N.; KK-Boujong, 3. Aufl., § 136 a StPO Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 403/92

    Verwertbarkeit einer richterlichen Vernehmung bei Ermüdung des Angeklagten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Revisionsgericht festzustellen (BGHR StPO, § 136 a Abs. 1, Ermüdung 2 - Urteil vom 13.01.1993 - 3 StR 403/92).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    § 136 a Abs. 1 StPO Ermüdung 1, Urteil vom 15.05.1992 - 3 StR 419/91, jedenfalls für den Fall rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen zu den Voraussetzungen des § 136 a Abs. 1 StPO).
  • BGH, 11.03.1992 - 2 StR 63/92

    Tatrichter - Glaubwürdigkeit des Zeugen - Aussage gegen Aussage - Überprüfbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Weiter wird sich die neu entscheidende Strafkammer mit der naheliegenden Möglichkeit zu befassen haben, daß der Zeuge einerseits die Vergünstigungen des § 31 BtMG angestrebt haben könnte, andererseits aber seinen Lieferanten nicht preisgeben konnte oder wollte und er deshalb einen Unbeteiligten bzw. einen nicht in einem solchen Maße Beteiligten, den Angeklagten, als Täter angab (vgl. BGH StV 1992, 556).
  • BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Diese war aber für die Vorführung der Zeugin zuständig, aufgrund ihrer Verantwortung für das Ermittlungsverfahren konnte sie nach ihrem Ermessen darüber entscheiden, ob Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gegen die Zeugin gestellt werden sollte oder nicht, § 125 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 20, 268, 269).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
    Eine derartige Beweislage liegt aber insbesondere dann vor, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhält (BGH, Urteil vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98, EBE/BGH, S. 324, 326 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 3 Ss 1404/98

    Aufklärungspflicht, Belehrung alkoholbedingt nicht verstanden, Belehrungspflicht,

    Ist der Verstoß nicht erwiesen, so ist die Aussage verwertbar (BGHSt 38, 214, 224; Senat, Beschluss vom 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98 OLG Hamm -, S. 22; SK-Rogall, § 136 a StPO, Rdnr. 84 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 136 a Rdnr. 32; LR-Hanack, a.a.O., § 136 Rdnr. 54).
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