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   OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98   

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OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98 (https://dejure.org/1998,33196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.1998 - 3 Ss 256/98 (https://dejure.org/1998,33196)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 1998 - 3 Ss 256/98 (https://dejure.org/1998,33196)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    § 21 StGB, BAK unter 2,0 o/oo, Besonderheiten, unzureichender Ausschluß der verminderten Schuldfähigkeit, Blutalkohol, Blutalkoholkonzentration, Teilaufhebung

 
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  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98
    Diesen psychodiagnostischen Beurteilungskriterien kommt daher neben der festgestellten Blutalkoholkonzentration maßgebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, NJW 1997, 2460).

    Regelmäßig werden Alkoholwerte um 2, 0 o/oo nämlich ohnehin nur von Menschen erreicht, die bereits alkoholgewöhnt sind (vgl. BGH, NJW 1997, 2460, 2462).

  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98
    Treten solche Umstände hinzu, ist auch bei einer Blutalkoholkonzentration von ca. 1,9 o/oo zur Tatzeit das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend zu würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser zu betrachten (BGHR StGB § 21, Ursachen, mehrere 9, Beschluss vom 01.09.1988).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98
    Der Tatrichter muss nämlich bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung des BGH, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 4, Urteil vom 06.03.1987; vgl. auch BGHR, a.a.O., Ursachen, mehrere 9, Beschluss vom 01.09.1988; BGHR, a.a.O, Ursachen, mehrere 11, Urteil vom 26.07.1990).
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