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   KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21, (3) 121 Ss 67/21 (27/21)   

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KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21, (3) 121 Ss 67/21 (27/21) (https://dejure.org/2022,15101)
KG, Entscheidung vom 10.05.2022 - 3 Ss 27/21, (3) 121 Ss 67/21 (27/21) (https://dejure.org/2022,15101)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 3 Ss 27/21, (3) 121 Ss 67/21 (27/21) (https://dejure.org/2022,15101)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 316 Abs 1 StGB
    1. Auch bei einem Fahrzeugführer eines Elektrokleinstfahrzeugs (hier sog. Elektroscooters) ist davon auszugehen, dass er ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,10 ‰ (absolut) fahruntauglich im Sinne von §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a), 316 Abs. 1 StGB ist.

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. März 2021 (- 4 StR 366/20 -, juris), von dessen Existenz das Amtsgericht keine Kenntnis haben konnte, nicht entgegen.

    Die bloße rechtliche Einordnung eines E-Scooters als Kraftfahrzeug trägt dem nicht ausreichend Rechnung (so aber BayOblG a.a.O.; für "segways" vgl. Hans. OLG Hamburg DAR 2017, 157; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 2. März 2021 a.a.O.), wenngleich der Senat nicht verkennt, dass eine übermäßige Ausdifferenzierung verschiedener Unterarten von Kraftfahrzeugen - sofern diese überhaupt empirisch belegt werden kann - zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer und damit zu Rechtsunsicherheit führen kann (vgl. BGHSt 22, 352 und BayObLG a.a.O.).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    b) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Kraftfahrzeugführer ab einer BAK von 1, 10 ? unwiderleglich (absolut) fahruntauglich ist, weswegen es in so gelagerten Fällen lediglich Feststellungen zur Tatzeit, zum Zeitpunkt der Entnahme einer Blutprobe sowie zur (daraus ermittelten) Blutalkoholkonzentration bedarf, um zutreffend von einer Fahruntauglichkeit des Angeklagten auszugehen (vgl. statt aller nur BVerfG NJW 1990, 3140; BGHSt 10, 265; 31, 42; 37, 89; Fischer, StGB 69. Aufl., § 316 Rdn. 12; König a.a.O. § 316 StGB Rdn. 13 m.w.N.; ders. in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl., § 316 Rdn. 59 ff. m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 315c Rd. 6a m.w.N.).

    Dieser muss sich im Wege der juristischen Bewertung solcher verbindlichen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse seine Überzeugung von dem Blutalkoholwert bilden, ab dem jeder Fahrzeugführer nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen (BGHSt 37, 89).

  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    b) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ein Kraftfahrzeugführer ab einer BAK von 1, 10 ? unwiderleglich (absolut) fahruntauglich ist, weswegen es in so gelagerten Fällen lediglich Feststellungen zur Tatzeit, zum Zeitpunkt der Entnahme einer Blutprobe sowie zur (daraus ermittelten) Blutalkoholkonzentration bedarf, um zutreffend von einer Fahruntauglichkeit des Angeklagten auszugehen (vgl. statt aller nur BVerfG NJW 1990, 3140; BGHSt 10, 265; 31, 42; 37, 89; Fischer, StGB 69. Aufl., § 316 Rdn. 12; König a.a.O. § 316 StGB Rdn. 13 m.w.N.; ders. in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl., § 316 Rdn. 59 ff. m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 315c Rd. 6a m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16

    Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Die bloße rechtliche Einordnung eines E-Scooters als Kraftfahrzeug trägt dem nicht ausreichend Rechnung (so aber BayOblG a.a.O.; für "segways" vgl. Hans. OLG Hamburg DAR 2017, 157; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 2. März 2021 a.a.O.), wenngleich der Senat nicht verkennt, dass eine übermäßige Ausdifferenzierung verschiedener Unterarten von Kraftfahrzeugen - sofern diese überhaupt empirisch belegt werden kann - zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer und damit zu Rechtsunsicherheit führen kann (vgl. BGHSt 22, 352 und BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 17.07.1986 - 4 StR 543/85

    Absolute Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Soweit diese in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig anerkannt werden, sind sie für den Richter bindend (BGHSt 21, 157; 24, 200; 25, 246; 30, 251; 34, 133; BGH NZV 1990, 157).
  • KG, 13.03.2000 - 1 Ss 363/99
    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Denn das Gesetz gibt in § 40 Abs. 2 StGB insoweit nur allgemeine Anhaltspunkte für die Bemessung des Tagessatzes und räumt dem Tatrichter eine weitgehende Ermessensfreiheit ein (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - (3) 121 Ss 126/20 (61/20) -, juris; KG Beschlüsse vom 13. März 2020 - (4) 1 Ss 363/99 (34/00) -, 23. Mai 2016 - (4) 121 Ss 35/16 (80/16) - und 25. Juli 2018 - (1) 161 Ss 109/18 (23/18) - Lackner/Kühl, StGB 29. Aufl., § 40 Rdn. 7 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 100/88

    Aufwendungen; Tagessatz; Nettoeinkommen; Berufsausbildung

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Bei Aufwendungen, die einer vorausschauenden und angemessenen Lebensplanung geschuldet sind, etwa bei Aufwendungen für die Berufsausbildung, erscheint es zwar regelmäßig angezeigt, diese angemessen bei der Tagessatzberechnung zu berücksichtigen (vgl. Grube in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl., § 40 Rdn. 57 m.w.N.), rechtlich zwingend ist dies aber nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 1988 - 1 Ss 100/88 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20

    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Da der Begriff des (Kraft-) Fahrzeugs im straßenverkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Sinne identisch ist (allgem. Auffassung; vgl. statt aller nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20 -, juris; OLG Rostock NZV 2008, 472; Fischer, StGB 69. Aufl., § 316 Rdn. 4; König in Leipziger Kommentar zum StGB 13. Aufl, § 315c StGB Rdn. 7; alle m.w.N.), belegen die getroffenen Feststellungen zugleich, dass der Angeklagte ein Fahrzeug im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB geführt hat.
  • BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68

    Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Die bloße rechtliche Einordnung eines E-Scooters als Kraftfahrzeug trägt dem nicht ausreichend Rechnung (so aber BayOblG a.a.O.; für "segways" vgl. Hans. OLG Hamburg DAR 2017, 157; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 2. März 2021 a.a.O.), wenngleich der Senat nicht verkennt, dass eine übermäßige Ausdifferenzierung verschiedener Unterarten von Kraftfahrzeugen - sofern diese überhaupt empirisch belegt werden kann - zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer und damit zu Rechtsunsicherheit führen kann (vgl. BGHSt 22, 352 und BayObLG a.a.O.).
  • LG München I, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19

    Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit E-Scootern

    Auszug aus KG, 10.05.2022 - 3 Ss 27/21
    Der Wert von 1, 10 ? gilt weiterhin für alle Kraftfahrzeuge, mithin auch für E-Scooter (vgl. LG Stuttgart StraFo 2020, 460; LG München, Beschlüsse vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 -, juris und 30. Oktober 2019 - 1 J Qs 24/19 Jug -, juris; Kehrmann SVR 2019, 369).
  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25)

  • BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70

    Der Sturztrunk

  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

  • OLG Rostock, 26.06.2008 - 1 Ss 95/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

  • KG, 14.10.2020 - 121 Ss 126/20
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

  • OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

    Das widerspricht der Wertung des Verordnungsgebers, nach der solche Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind (§ 1 eKFV) sind und damit den dafür geltenden allgemeinen Vorschriften unterliegen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21); BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20).
  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    E-Scooter; Elektrokleinstfahrzeug; absolute Fahruntüchtigkeit; Entziehung der

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob auch für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters der für Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert von 1, 1 Promille ( BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 22-23, juris; BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 439/22 -, Rn. 4 und 6, juris) für die Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit heranzuziehen ist (dafür: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 9 - 10, juris; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 8 - 14 und 17, juris und Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) -, Rn. 2, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21 -, Rn. 10, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351, Rn. 19 [indes ohne nähere Angaben zum verwendeten Fahrzeug, auf welches nur anhand der weiteren Ausführungen unter Rn. 23ff. geschlossen werden kann]; offengelassen: BGH, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20 -, Rn. 9, juris).

    Indes werden in dem genannten Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10. Mai 2022 durchaus belastbare Erkenntnisse - insbesondere eine Studie der Universität Düsseldorf - zur Begründung eines Grenzwertes von 1, 1 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit für Führer von E-Scootern nach § 1 eKFV angeführt (KG Berlin, (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 16 - 30, juris).

    Die beim Führen eines E-Scooters geforderte psycho-physische Leistungsfähigkeit sowie die von einem alkoholisiertem Zustand eines E-Scooter-Führers für andere Verkehrsteilnehmer ausgehende Gefahr sind mit denen von Führern von Fahrrädern mindestens gleichzustellen (sogar für die Annahme erhöhter Anforderungen im Fahrbetrieb KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 21, juris).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug,

    Die Frage, die das Landgericht im Anschluss an die soweit ersichtlich einhellige obergerichtliche Rechtsprechung (KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22); KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21), juris Rn. 16 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 16. März 2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351 Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 ? 205 StRR 216/20) bejaht hat, bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • KG, 31.05.2022 - 3 Ss 13/22

    Fahrunsicheres Führen eines E-Scooters

    Der für Führer von Kraftfahrzeugen anerkannte so genannte Beweisgrenzwert, ab dem die alkoholbedingte Fahrunsicherheit unwiderleglich ("absolut") besteht, gilt auch für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, namentlich für Nutzer von E-Scootern (vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - [zur Veröffentlichung vorgesehen]; LG Stuttgart StraFo 2020, 460; LG München, Beschlüsse vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 - [juris] und 30. Oktober 2019 - 1 J Qs 24/19 Jug - [juris]; Kehrmann SVR 2019, 369).
  • LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22

    Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem

    Die Bewertung der Frage der (unwiderleglichen) alkoholbedingten sog. "absoluten" Fahruntüchtigkeit ist nach zutreffender ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich die Strafkammer anschließt, auch bei E-Scootern unter Anwendung der für Kraftfahrer geltenden Promillegrenze von 1, 1 ? vorzunehmen (u.a. BayObLG, a.a.O.; KG, Urt. v. 10.05.2022 - 121 Ss 67/21 -, BeckRS 2022, 13262; OLG Hamburg, Urt. v. 16.3.2022 - 9 Rev 2/22 -, BeckRS 2022, 10351; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 316 Rn. 25; Burmann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 316 Rn. 22; offen gelassen, ob die Grenze bei 1, 1 ? oder entsprechend für Fahrradfahrende bei 1, 6 ? liegt LG Halle [Saale], ZfSch 2021, 168; a.A. Schefer, NZV 2020, 239 [kein Grenzwert, hilfsweise allenfalls jener für Fahrradfahrende]; zum Streitstand MüKo StGB/Pegel, a.a.O, § 316 Rn. 43 und Kerkmann, NZV 2022, 413 [jeweils m.w.N.]).
  • KG, 31.05.2022 - 121 Ss 40/22

    Fahrunsicheres Führen eines E-Scooters

    Der für Führer von Kraftfahrzeugen anerkannte so genannte Beweisgrenzwert, ab dem die alkoholbedingte Fahrunsicherheit unwiderleglich ("absolut") besteht, gilt auch für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, namentlich für Nutzer von E-Scootern (vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - [zur Veröffentlichung vorgesehen]; LG Stuttgart StraFo 2020, 460 ; LG München, Beschlüsse vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 - [juris] und 30. Oktober 2019 - 1 J Qs 24/19 Jug - [juris]; Kehrmann SVR 2019, 369).
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