Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 19.05.2011

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   OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11   

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OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,40015)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07.06.2011 - 3 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,40015)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 3 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,40015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    1. Die Anhörungsrüge nach § 356 a StPO ist unzulässig, wenn sich dem Revisionsgericht aufgrund der knappen und unsubstantiierten Antragsbegründung bereits nicht erschließt, worin eine die Zurückversetzung des Verfahrens rechtfertigende entscheidungserhebliche Verletzung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge nach § 356a StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Inhalt einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09

    Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08

    Unbegründete Anhörungsrüge (rechtliches Gehör); keine Begründungspflicht bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Damit hat der Beschwerdeführer jedoch schon die Möglichkeit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Entscheidung des Senats nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss v. 04.03.2008 - 1 StR 16/08 [bei Juris]).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Wenn auch an die Begründung der Anhörungsrüge "keine hohen Anforderungen" zu stellen sind (vgl. KK/ Kuckein StPO 6. Aufl. § 356 a Rn. 10 unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/3706, S. 18: "Der Rechtsbehelf ist kurz zu begründen, damit das Gericht erkennen kann, ob eine unterbliebene Äußerung des Beteiligten der Sphäre der Justiz oder des Beteiligten selbst zuzuordnen ist. Im Hinblick auf die Bedeutung des Anspruchs aus Artikel 103 Abs. 1 GG sind an diese Begründung aber keine hohen Anforderungen zu stellen" , [BT-Drucks. a.a.O.]), darf sich der Antragsteller jedenfalls nicht auf die Behauptung beschränken, das Revisionsgericht habe fehlerhaft entschieden und hierdurch rechtliches Gehör verletzt (KK/ Kuckein a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - 1 StR 360/06 [bei Juris]; BGH NStZ 2008, 55).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 360/06

    Anhörungsrüge; nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Wenn auch an die Begründung der Anhörungsrüge "keine hohen Anforderungen" zu stellen sind (vgl. KK/ Kuckein StPO 6. Aufl. § 356 a Rn. 10 unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/3706, S. 18: "Der Rechtsbehelf ist kurz zu begründen, damit das Gericht erkennen kann, ob eine unterbliebene Äußerung des Beteiligten der Sphäre der Justiz oder des Beteiligten selbst zuzuordnen ist. Im Hinblick auf die Bedeutung des Anspruchs aus Artikel 103 Abs. 1 GG sind an diese Begründung aber keine hohen Anforderungen zu stellen" , [BT-Drucks. a.a.O.]), darf sich der Antragsteller jedenfalls nicht auf die Behauptung beschränken, das Revisionsgericht habe fehlerhaft entschieden und hierdurch rechtliches Gehör verletzt (KK/ Kuckein a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - 1 StR 360/06 [bei Juris]; BGH NStZ 2008, 55).
  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • BGH, 17.03.2009 - 3 StR 84/09

    Unbegründete Revision; Beschwer (Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11
    Denn zu einer über die erfolgte Beschlussbegründung hinausgehenden Begründung seines die Revision als "offensichtlich unbegründet" (§ 349 Abs. 2 StPO) verwerfenden Beschlusses aus Rechtsgründen war der Senat nicht gehalten (st.Rspr., vgl. neben BVerfGE 50, 287/289 f.; 65, 293/295 sowie BVerfG, Beschluss vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 = NStZ-RR 2007, 381 f.[unter Hinweis auf BVerfGE 50, 287/289 f. sowie 65, 293/295], zuletzt u.a. BGH wistra 2009, 483 f.; 2010, 109 und NStZ-RR 2009, 252 f.; ferner z.B. KK/ Kuckein § 349 Rn. 15 ff., insbes.
  • VerfGH Bayern, 28.10.2020 - 41-VI-20

    Ahndung der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Rüge unzulässig (OLG Nürnberg vom 18.10.2006 NStZ 2007, 237; OLG Bamberg vom 19.5.2011 - 3 Ss 32/11 - juris Rn. 7; Knauer/Kudlich in Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2019, § 356 a Rn. 17; Gericke in Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 356 a Rn. 10).
  • KG, 05.11.2020 - 5 Ws 217/19

    Pflichtverteidigung im Anhörungsrügeverfahren

    Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2020 - 5 StR 271/20 - juris Rn. 3 und vom 22. März 2006 - 1 StR 2/06 - juris Rn. 4, std. Rspr.; Thür. OLG, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 1 Ss 127/07 - juris Rn. 17; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - juris Rn. 9; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 Ws 289/14 - juris [Ls.]; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 3 Ss 32/11 - juris Rn. 13; grundlegend OLG Köln, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 81 Ss-OWi 41/05 - juris Rn. 7 ff.; Maier in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 473 Rn. 23; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 473 Rn. 17 m.w.N.; Wiedner in BeckOK StPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 356a Rn. 36).
  • BayObLG, 28.08.2019 - 202 ObOWi 505/19

    Keine Gehörsverletzung durch Nichtoffenlegung der Messdatei

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Rüge aufgrund ihrer Rechtfertigung überhaupt die Möglichkeit einer Gehörsverletzung aufzeigt mit der Folge, dass der Antrag schon als unzulässig anzusehen wäre (vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.03.2008- 1 StR 16/08 u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.062011 - 3 Ss 32/11 bei juris, KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. § 356a Rn. 10 m.w.N.).
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   OLG Bamberg, 19.05.2011 - 3 Ss 32/11   

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