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OLG Hamm, 15.02.2007 - 3 Ss 573/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 329
Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden; Trunkenheit; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbleiben des Angeklagten bei dessen körperlicher Anwesenheit aber geistiger Abwesenheit infolge schuldhafter Trunkenheit; Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten infolge schuldhafter Trunkenheit
- Judicialis
StPO § 329
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StPO § 329
Berufungsverwerfung: Ausbleiben des Angeklagten; Verschulden; Trunkenheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 12.09.2000 - 1 Ss 107/00
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2007 - 3 Ss 573/06
Da somit Zweifel an der Schuldhaftigkeit der Trunkenheit verblieben, hätte das Landgericht von einer Verwerfung absehen müssen (KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2000 - (4) 1 Ss 107/00 (138/00) - m. w. N.).Da somit Zweifel an der Schuldhaftigkeit der Trunkenheit verblieben, hätte das Landgericht von einer Verwerfung absehen müssen (KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2000 - (4) 1 Ss 107/00 (138/00) - m. w. N.).
Da somit Zweifel an der Schuldhaftigkeit der Trunkenheit verblieben, hätte das Landgericht von einer Verwerfung absehen müssen (KG Berlin, Beschluss vom 12.09.2000 - (4) 1 Ss 107/00 (138/00) - m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 5 Ss 352/89
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2007 - 3 Ss 573/06
In einem solchen Fall wäre es formalistisch, die Zulässigkeit der Verfahrensrüge von einer Wiederholung des Urteilsinhalts abhängig zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.1989 - 5 Ss 352/89 - 134/89 I m. w. N.).In einem solchen Fall wäre es formalistisch, die Zulässigkeit der Verfahrensrüge von einer Wiederholung des Urteilsinhalts abhängig zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.1989 - 5 Ss 352/89 - 134/89 I m. w. N.).
In einem solchen Fall wäre es formalistisch, die Zulässigkeit der Verfahrensrüge von einer Wiederholung des Urteilsinhalts abhängig zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.1989 - 5 Ss 352/89 - 134/89 I m. w. N.).