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   OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04   

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https://dejure.org/2004,4994
OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,4994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2004 - 3 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,4994)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2004 - 3 Ss 77/04 (https://dejure.org/2004,4994)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Beweisführung für das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderungen für die Begehung einer vorsätzlichen Trunkenheit im Straßenverkehr

  • verkehrsrechtsforum.de

    Eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt muß besonders begründet werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Alkoholfahrt - vorsätzliche Trunkenheit bei hoher Blutalkoholkonzentration

  • blutalkohol PDF

    Kein Rückschluß auf vorsätzliche Trunkenheitsfahrt aus Höhe der BAK

  • Judicialis

    StGB § 316; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 267
    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; weitere Feststellungen, Beweisanzeichen, Ausfallerscheinungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt - Hohe BAK führt nicht automatisch zum Vorsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 4 Ss 20/01

    vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe BAK,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04
    Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt (OLG Hamm, NZV 1998, 291 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001 - 4 Ss 20/01 OLG Hamm).

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Schuldbeweis und damit der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001, a.a.O. m.w.N.; OLG Köln, DAR 1997, 499; OLG Hamm, NZV 1998, 291).

  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04
    Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt (OLG Hamm, NZV 1998, 291 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001 - 4 Ss 20/01 OLG Hamm).

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Schuldbeweis und damit der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001, a.a.O. m.w.N.; OLG Köln, DAR 1997, 499; OLG Hamm, NZV 1998, 291).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04
    Darüber hinaus hätte sich das Amtsgericht angesichts der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten zumindest mit der Frage einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB aufgrund erheblicher Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit befassen müssen (vgl. zur neueren Rechtsprechung des BGH hierzu BGH NStZ 2003, 480).
  • BGH, 15.11.1990 - 4 StR 486/90

    Führen eines Kraftfahrzeuges, obwohl man Kenntnis von der eigenen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04
    Andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass bei fortschreitender Trunkenheit das kritische Bewusstsein und die Fähigkeit zur realistischen Selbsteinschätzung abnehmen, das subjektive Leistungsgefühl des Alkoholisierten hingegen infolge der Alkoholeinwirkung häufig gesteigert wird mit der Folge, dass der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit falsch einschätzt (BGH NZV 1991, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999 - 5 Ss 501/99 OLG Hamm).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 3 Ss 77/04
    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Schuldbeweis und damit der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001, a.a.O. m.w.N.; OLG Köln, DAR 1997, 499; OLG Hamm, NZV 1998, 291).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung

    Angesichts dieses Umstandes reichen die vom Amtsgericht festgestellten und von der Rechtsbeschwerde vorgetragenen Umstände in keinem Fall aus, von der (erneuten) Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 2004, 3 Ss 77/04).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 3 RVs 8/12

    Anforderungen an die Darlegungen in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen

    a) Eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 26. April 2004 - 3 Ss 77/04 - m.w.N.).

    Vielmehr müssen weitere auf die vorsätzliche Tatbegehung hinweisende Umstände hinzutreten (Senat, Beschluss vom 26. April 2004 - 3 Ss 77/04 - ).

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Es kann dahinstehen, ob diese Feststellungen bei einem bestreitenden Angeklagten ausreichen, um eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit zu tragen (vgl. dazu auch Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 9. November 2003 in 3 Ss 507/03, VA 2004, 54 (Ls.) und vom 26. März 2004 in 3 Ss 77/04, VA 2004, 102 (Ls.).
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