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OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Trunkenheit im Straßenverkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe Blutalkoholkonzentration, Rückschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Trunkenheit im Straßenverkehr; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Hohe BAK; Rückschluss
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 316; StPO § 261 § 267
Trunkenheit im Straßenverkehr; Vorsatz; Fahrlässigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Rückschluss
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 04.02.1999 - 4 Ss 7/99
Aufhebung, Fahrlässigkeit, Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01
Zugunsten eines Angeklagten ist daher von einer fahrlässigen Begehungsweise auszugehen, wenn das Tatgericht keinerlei weitergehende Feststellungen zur Alkoholaufnahme treffen konnte und solche auch nicht mehr zu erwarten sind (zu vgl. BGH DAR 1996, 175, OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.1995 - 4 Ss 1290/95, OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.1999, 4 Ss 7/99, Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 316 Rdnr. 9 b m.w.N.). - OLG Hamm, 11.04.2000 - 4 Ss 936/99
Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, lückenhafte …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01
Es handelt sich vielmehr lediglich um eine alternative Darlegung des Umfangs des aufgenommenen Alkohols, Feststellungen zu der Art der von dem Angeklagten genossenen Getränke, die zulässige Schlussfolgerungen auf ein vorsätzliches Herbeiführen der Fahruntüchtigkeit ermöglichen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2000 - 4 Ss 936/99) werden dadurch hingegen nicht getroffen. - OLG Hamm, 11.08.1998 - 4 Ss 922/98
Aufhebung, Blutalkoholkonzentration, Fahrlässigkeit, Höhe der BAK, Trunkenheit im …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01
Das Amtsgericht setzt sich im übrigen in diesem Zusammenhang nicht mit der naheliegenden Möglichkeit auseinander, dass insbesondere bei einem hohen Alkoholisierungsgrad die Fähigkeit des Täters, den Wirkungsgrad des genossenen Alkohols einzuschätzen, eingeschränkt gewesen sein kann (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 471). - OLG Hamm, 05.12.1995 - 4 Ss 1290/95
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 3 Ss 823/01
Zugunsten eines Angeklagten ist daher von einer fahrlässigen Begehungsweise auszugehen, wenn das Tatgericht keinerlei weitergehende Feststellungen zur Alkoholaufnahme treffen konnte und solche auch nicht mehr zu erwarten sind (zu vgl. BGH DAR 1996, 175, OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.1995 - 4 Ss 1290/95, OLG Hamm…, Beschluss vom 04.02.1999, 4 Ss 7/99, Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 316 Rdnr. 9 b m.w.N.).
- OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Insoweit ist auszuschließen, dass allein aufgrund der Schuldspruchänderung eine (noch) weitere Herabsetzung der - unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorverurteilung - ohnehin schon milden Strafe erfolgen würde (vgl. auch Beschlüsse des OLG Hamm vom 17. Dezember 1998 - 3 Ss 1229/98 - und 27. September 2001 - 3 Ss 823/01 -, beide http://www.burhoff.de;… Kuckein in Karlsruher-Kommetar zur StPO, a.a.O., § 354 Rn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 354 Rn. 19). - OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Insoweit ist auszuschließen, dass allein aufgrund der Schuldspruchänderung eine (noch) weitere Herabsetzung der - unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorverurteilung - ohnehin schon milden Strafe erfolgen würde (vgl. auch Beschlüsse des OLG Hamm vom 17. Dezember 1998 - 3 Ss 1229/98 - und 27. September 2001 - 3 Ss 823/01 -, beide http://www.burhoff.de;… Kuckein in Karlsruher-Kommetar zur StPO, a.a.O., § 354 Rn. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 354 Rn. 19). - OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; erforderliche Feststellungen; hohe …
Eine solche Schuldspruchberichtigung ist in der Rechtsprechung vereinzelt vorgenommen worden, wenn sich aus dem festgestellten Sachverhalt ohne weiteres fahrlässiges Handeln ergibt, wenn der Angeklagte sich gegen den Fahrlässigkeitsvorwurf nicht anders hätte verteidigen können und wenn auszuschließen ist, dass die Zugrundelegung fahrlässigen Handelns zu einem milderen Rechtsfolgenausspruch geführt hätte (OLG Naumburg, Blutalkohol 2000, 375) bzw. wenn weitergehende Aufklärungsmöglichkeiten zur inneren Tatseite ausgeschlossen werden können (Senat, Beschluss vom 27.09.2001, 3 Ss 823/01).