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   OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14   

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OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14 (https://dejure.org/2014,27276)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 3 Ss 86/14 (https://dejure.org/2014,27276)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 3 Ss 86/14 (https://dejure.org/2014,27276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachlich-rechtliche Urteilsanforderungen bei BtM-Scheinankauf

  • rechtsportal.de

    Verkauf von Amphetaminen und Haschisch an einen Scheinaufkäufer der Polizei

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der BTM-Scheinankauf - drei Stufen im Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkauf von Amphetaminen und Haschisch an einen Scheinaufkäufer der Polizei; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Prüfung der Tatprovokation im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 55
  • StV 2015, 418 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem deliktsspezifisch-angemessenen Verhältnis zu dem gegen den Provozierten stehenden Tatverdacht steht (u.a. Anschluss an BGHSt 45, 321; 47, 44; BGH STV 1995, 247 und StV 2014, 321.

    aa) Eine konventionswidrige Provokation ist dann anzunehmen, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person seitens der Strafverfolgungsbehörde, sei es durch einen verdeckten Ermittler, einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten oder eine Vertrauensperson der Polizei, zu der Straftat verleitet wird (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 45, 321; ferner: BGHSt 47, 44; BGH StV 1995, 247; 2014, 321).

    Bei der Frage, ob ein zur Beurteilung der Konventionswidrigkeit relevanter Tatverdacht gegen den Angeklagten bereits vorgelegen hatte, ist zu beachten, dass das von der Polizei angesonnene Drogengeschäft in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht gestanden haben muss (vgl. BGHSt 47, 44; BGH NStZ-RR 2010, 289; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 852).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem deliktsspezifisch-angemessenen Verhältnis zu dem gegen den Provozierten stehenden Tatverdacht steht (u.a. Anschluss an BGHSt 45, 321; 47, 44; BGH STV 1995, 247 und StV 2014, 321.

    aa) Eine konventionswidrige Provokation ist dann anzunehmen, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person seitens der Strafverfolgungsbehörde, sei es durch einen verdeckten Ermittler, einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten oder eine Vertrauensperson der Polizei, zu der Straftat verleitet wird (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 45, 321; ferner: BGHSt 47, 44; BGH StV 1995, 247; 2014, 321).

    Liegt eine derartige unzulässige Provokation vor, so handelt es sich hierbei um einen besonderen, gewichtigen und schuldunabhängigen Strafmilderungsgrund, der zur Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe führen muss (BGHSt 45, 321).

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem deliktsspezifisch-angemessenen Verhältnis zu dem gegen den Provozierten stehenden Tatverdacht steht (u.a. Anschluss an BGHSt 45, 321; 47, 44; BGH STV 1995, 247 und StV 2014, 321.

    aa) Eine konventionswidrige Provokation ist dann anzunehmen, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person seitens der Strafverfolgungsbehörde, sei es durch einen verdeckten Ermittler, einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten oder eine Vertrauensperson der Polizei, zu der Straftat verleitet wird (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 45, 321; ferner: BGHSt 47, 44; BGH StV 1995, 247; 2014, 321).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem deliktsspezifisch-angemessenen Verhältnis zu dem gegen den Provozierten stehenden Tatverdacht steht (u.a. Anschluss an BGHSt 45, 321; 47, 44; BGH STV 1995, 247 und StV 2014, 321.

    aa) Eine konventionswidrige Provokation ist dann anzunehmen, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person seitens der Strafverfolgungsbehörde, sei es durch einen verdeckten Ermittler, einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten oder eine Vertrauensperson der Polizei, zu der Straftat verleitet wird (vgl. hierzu grundlegend BGHSt 45, 321; ferner: BGHSt 47, 44; BGH StV 1995, 247; 2014, 321).

  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Zwar ist eine Aufhebung des Schuldspruchs gemäß § 353 Abs. 1 StPO in der Regel nicht geboten, wenn der Rechtsfehler nur den Schuldumfang betrifft und sich die Verurteilung jedenfalls im Ergebnis rechtfertigt (vgl. BGHSt 32, 22; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 353 Rn. 7).
  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Bei der Frage, ob ein zur Beurteilung der Konventionswidrigkeit relevanter Tatverdacht gegen den Angeklagten bereits vorgelegen hatte, ist zu beachten, dass das von der Polizei angesonnene Drogengeschäft in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem gegen den Angeklagten stehenden Tatverdacht gestanden haben muss (vgl. BGHSt 47, 44; BGH NStZ-RR 2010, 289; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 852).
  • BGH, 09.02.2012 - 2 StR 455/11

    Strafzumessung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bedeutung

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14
    Denn staatliche Beteiligungshandlungen an Drogengeschäften, insbesondere bei einer staatlichen Initiative zu einem konkreten Drogengeschäft, stellen gewichtige Strafzumessungsgründe dar (vgl. BGH NStZ 2013, 99).
  • OLG Bamberg, 17.12.2014 - 3 OLG 8 Ss 140/14

    Gespaltene Zurückverweisung an alten und neuen Tatrichter durch Revisionsgericht

    Feststellungen zu diesen Umständen, die den Taten das Gepräge geben, sind bei Delikten nach § 21 StVG deshalb regelmäßig unabdingbar, weil ohne sie keine Grundlage für die Verhängung von Rechtsfolgen gegeben ist (vgl. neben OLG Bamberg, Urt. v. 25.06.2013 - 3 Ss 36/13 = DAR 2013, 585 = OLGSt StVG § 21 Nr. 10 zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 3 Ss 86/14 = NStZ 2015, 55; vgl. auch KK/ G e r i cke 7. Aufl. § 353 Rn. 13, jew. m.w.N.).
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