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   OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02   

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https://dejure.org/2003,6140
OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2003 - 3 Ss 95/02 (https://dejure.org/2003,6140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten Weigerung des Verteidigers zur weiteren Verteidigung nach einer augenscheinlich nicht aussichtslosen Anfechtung eines Urteils; Pflicht eines beigeordneten Verteidigers zur Mitwirkung bei der ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 141; ; StPO § 142 Abs. 1; ; StPO § 143; ; StPO § 345; ; StPO § 346 Abs. 2; ; BRAO § 48 Abs. 2; ; BRAO § 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2005, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 987/01

    Verzögerung der Eröffnungsentscheidung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Nach alledem bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob - wie die Verteidigung meint - die auch an den Senat gerichtete Beschwerdeschrift des Angeklagten vom 08.05.2002 zugleich eine "Untätigkeitsbeschwerde", die als solche der StPO schon grundsätzlich fremd ist (vgl. Senat B. v. 01.04.1987 - 3 Ws 50/87 - BGH NJW 1993, 1279; OLG Düsseldorf 1999, 2830; OLG Frankfurt/a.M. NJW 2002, 453 ff.), beinhaltet und zwar gegen das Unterlassen des Vorsitzenden der Strafkammer, den beigeordneten Verteidiger Rechtsanwalt L. zu entpflichten bzw. dem Angeklagten einen anderen Verteidiger zu bestellen, zumal der Senat insoweit bereits eine Beschwerdeentscheidung getroffen hatte (B. v. 08.02.2002 - 3 Ws 28/02 -).
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem es auf Grund mangelnden Vertrauens zu einem Rechtsanwalt geboten sein könnte, von einer Bestellung abzusehen und einen anderen Verteidiger nach Wahl des Angeklagten zu bestellen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695 ff.; BGH NJW 2001, 237 f.), denn bei Rechtsanwalt L. handelt es sich gerade um denjenigen Anwalt, der das uneingeschränkte Vertrauen des Angeklagten besitzt.".
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Der Senat sieht keinen Anlass, diese Entscheidung selbst zu treffen; ein Ausnahmefall, wie er etwa der Entscheidung des Senats (NJW 1978, 1064) oder der des BGH (NStZ 1997, 48) zugrunde liegt, ist vorliegend nicht gegeben.
  • BayObLG, 18.04.2002 - 1 ObOWi 52/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör - keine Verwerfung der Rechtsbeschwerde vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Der Senat sieht keinen Anlass, diese Entscheidung selbst zu treffen; ein Ausnahmefall, wie er etwa der Entscheidung des Senats (NJW 1978, 1064) oder der des BGH (NStZ 1997, 48) zugrunde liegt, ist vorliegend nicht gegeben.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Revision; Revisionsbegründungsfrist; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    3 Ss 95/02 3 Ss 96/02.
  • OLG Düsseldorf, 29.03.1984 - 1 Ws 179/84

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hat sich der Angeklagte noch während des Laufes der hier maßgeblichen Fristen um die Beiordnung eines neuen (Pflicht-) Verteidigers bemüht; er kann mithin nicht mit Erfolg darauf verwiesen werden, er hätte sein Wiedereinsetzungsgesuch selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts B. anbringen können (BGH StV 1983, 225; BGH bei Spiegel DAR 1986, 202; vgl. aber auch OLG Düsseldorf StV 1984, 327).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Es liegt auch kein Fall vor, in dem es auf Grund mangelnden Vertrauens zu einem Rechtsanwalt geboten sein könnte, von einer Bestellung abzusehen und einen anderen Verteidiger nach Wahl des Angeklagten zu bestellen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695 ff.; BGH NJW 2001, 237 f.), denn bei Rechtsanwalt L. handelt es sich gerade um denjenigen Anwalt, der das uneingeschränkte Vertrauen des Angeklagten besitzt.".
  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Die definitive, zuletzt mit Schriftsatz vom 23.10.2002 wiederholte Weigerung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt L., den Angeklagten weiter zu verteidigen, stellt eine gravierende Pflichtverletzung (§ 49 BRAO) dar, die seine Entpflichtung rechtfertigt (OLG Hamm MDR 1976, 73; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 77; KG B. v. 28.09.2001 - 4 Ws 153/01 - bei juris Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 2002, 249 = StraFo 2002, 356).
  • BayObLG, 29.12.1994 - 1St RR 177/94

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 95/02
    Auch hier gilt, dass von einer Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO abzusehen ist, wenn - wie vorliegend - nach der gebotenen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers die Gewährung von Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur - ggf. nachgeholten - Begründung der Revision in Betracht kommt (vgl. BayObLG NStZ 1995, 300; dass. DAR 2002, 462; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rdnr. 4).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung

  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
  • KG, 28.09.2001 - 4 Ws 153/01
  • OLG Bamberg, 25.10.2017 - 2 Ss OWi 1399/17

    Aktenrückgabe an AG zur Nachholung einer Entscheidung über

    Ein gleichwohl ergangener Verwerfungsbeschluss des Amtsgerichts ist durch das Rechtsbeschwerdegericht auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG aufzuheben, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann, weil die versäumte Handlung (formgerechte Rechtsbeschwerdebegründung) noch nicht nachgeholt ist (BayObLG NStZ-RR 2002, 287 im Anschluss an BayObLG NStZ 1995, 300; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 Ss 95/02 [bei juris]; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 80; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 86).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen:

    Unter diesen Umständen durfte er darauf vertrauen, dass das Gericht entweder seinem Antrag entsprach oder ihn zumindest davon unterrichtete, dass es einen neuen Verteidiger nicht beiordnen werde, damit er noch innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO die Revision entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle selbst begründen oder Kontakt zu anderen Rechtsanwälten aufnehmen konnte, die die Auffassung des bestellten Verteidigers über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels nicht teilten (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 2005, 77; s.a. BGH NStZ 1985, 493: Versagung der Wiedereinsetzung, weil der Angeklagte es versäumt hatte, sich sofort um einem neuen Pflichtverteidiger zu bemühen; s.a. OLG Stuttgart Justiz 2004, 249; BayObLG NStZ 1995, 300; Meyer-Goßner a.a.O. § 346 Rn. 4: Vor einer Entscheidung über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zur Revisionsbegründung darf ein Verwerfungsbeschluss wegen Nichteinreichens einer Revisionsbegründungsschrift nicht ergehen; ergeht er gleichwohl, so führt dies - da Wiedereinsetzung ausscheidet, solange die versäumte Handlung nicht nachgeholt ist - auf einen zulässigen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu seiner Aufhebung).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2003 - 3 Ss 96/02

    Entpflichtung eines Verteidigers im Falle einer definitiven wiederholten

    3 Ss 95/02 3 Ss 96/02.
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