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   OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00   

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https://dejure.org/2000,12925
OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00 (https://dejure.org/2000,12925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2000 - 3 Ss 992/00 (https://dejure.org/2000,12925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 3 Ss 992/00 (https://dejure.org/2000,12925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 2; JGG § 17 § 18
    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Für diese Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Bewertung von Tat und Täter von Bedeutung sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGHSt 35, 148 ; BGH NStZ 1982, 246, 1985, 547, 1996, 539).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Für diese Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Bewertung von Tat und Täter von Bedeutung sind, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (vgl. BGHSt 35, 148 ; BGH NStZ 1982, 246, 1985, 547, 1996, 539).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Darüber hinaus sind auch die Wirkungen erlittener Untersuchungshaft auf den Täter ein für die Strafrahmenwahl wesentliches Kriterium, das im gegebenen Fall der Tatrichter zur rechtsfehlerfreien Erörterung des minder schweren Falles in Betracht zu ziehen hat (vgl. Gribbohm in Leipziger Kommentar, 11. Aufl., Anm. 256 zu § 46 ; StV 93, 246; Tröndle/Fischer, StGB , 49. Aufl., Anm. 42 zu § 46).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Dies gilt ebenfalls für das Eingeständnis der Tat durch den Angeklagten und seine soziale Einbindung (vgl. BGH StV 93, 245).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Soweit nicht erwogen worden ist, dass der Angeklagte bislang einschlägig nicht vorbelastet ist, handelt es sich um einen solchen wesentlichen Umstand, der für das Vorliegen eines minder schweren Falles Bedeutung hat (vgl. BGH NStZ 83, 119).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 282/83

    Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00
    Soweit das Jugendschöffengericht die Annahme des minder schweren Falles maßgeblich mit dem Argument abgelehnt hat, dass die eingeführte Menge von 670, 7 g mit einem THC-Gehalt von 57, 68 g nicht nur gering über dem Grenzwert liege, steht dies der Annahme eines minder schweren Falles nicht entgegen, denn trotz einer eingeführten Menge dieser Größenordnung, sogar bei einer Menge von ca. 1 kg Haschisch, können wesentliche weitere Tatumstände der Tat das Gepräge eines minder schweren Falles verleihen (vgl. BGH StV 83, 461 sowie 202).
  • OLG Hamm, 16.10.2001 - 3 Ss 652/01

    Jugendstrafe, Schwere der Schuld, schädliche Neigungen, Erziehungsgedanke,

    Auf die gegen dieses Urteil gerichtete (Sprung-)Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom 17.10.2000 (3 Ss 992/00) das amtsgerichtliche Urteil nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Hattingen zurückverwiesen.
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