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   OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/2009, 3 Ss OWi 196/09   

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https://dejure.org/2009,9773
OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/2009, 3 Ss OWi 196/09 (https://dejure.org/2009,9773)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/2009, 3 Ss OWi 196/09 (https://dejure.org/2009,9773)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. März 2009 - 3 Ss OWi 196/2009, 3 Ss OWi 196/09 (https://dejure.org/2009,9773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhängung eines Fahrverbots im Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug zur Erreichung des Arbeitsplatzes

  • verkehrslexikon.de

    Unzulässige Abweichung vom Regelfahrverbot ohne Nennung ausreichender Gründe

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der beruflichen Situation des Betroffenen bei der Bemessung des Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    (Regel-)Fahrverbot in Bußgeldsachen: So weit geht die Indizwirkung!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung einer Fahrverbotsdauer unter Berücksichtigung der Angewiesenheit des Fahrers auf Kfz-Nutzung zur Erreichung des Arbeitsplatzes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsplatz 85 Kilometer vom Wohnort entfernt - OLG Bamberg: Das ist kein Grund, ein Fahrverbot abzukürzen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Fahrverbot: Gegebenenfalls ist Anmietung eines Zimmers erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Ggf. Anmietung eines Zimmers erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09
    a) Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438; ständige Rspr. des Senats).
  • OLG Bamberg, 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06

    Die von den Gerichten zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09
    Zu diesen Rechtsfolgen zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen "in der Regel" ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des aufgrund einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG verwirkten Fahrverbots (OLG Bamberg ZfSch 2006, 533 ff. = DAR 2006, 515 f. = VRS 111, 62 ff. = SVR 2007, 65 f. m. Anm. Krumm = VRR 2006, 230 ff. m. Anm. Gieg).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer (Anwendungsgleichheit) und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284/285; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531/532; KG NZV 2002, 47).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09
    a) Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125/130 und 231/235; BayObLG VRS 104, 437/438; ständige Rspr. des Senats).
  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Ergänzung eines abgekürzten

    Auszug aus OLG Bamberg, 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09
    Für die neue Hauptverhandlung und Entscheidung weist der Senat im Hinblick auf Bl. 33/34 d.A. vorsorglich auf seine Rechtsprechung zur Bekanntmachungspraxis sog. "Protokollurteile" zur Herbeiführung einer (frühzeitigen) Rechtsmittelerklärung der Staatsanwaltschaft hin (Beschluss vom 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08 = BeckRS 2009, 3920 = ZfS 2009, 175 ff.).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Darlegungsanforderungen bei Absehen von Fahrverbot aufgrund beruflicher Nachteile

    So ist einem Betroffenen regelmäßig die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zuzumuten; bei Fehlen anderweitiger öffentlicher Transportmittel kommt in Betracht, die Zeit des Fahrverbotes durch Nutzung von Taxidiensten oder eines Fahrers zu überbrücken (vgl. BayObLG NZV 2002, 143, 144; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312, 313; NStZ-RR 2003, 123; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325, 326; OLG Hamm a.a.O.; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 25), erforderlichenfalls auch durch arbeitstägliche Anmietung eines Zimmers in der Nähe des Arbeitsplatzes (vgl. OLG Bamberg DAR 2009, 401).
  • OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14

    Urteilsanforderungen bei Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

    Die von den Gerichten im Interesse der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen zu beachtende Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV gilt auch für die Dauer des aufgrund einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 (1.Alternative) StVG verwirkten Regelfahrverbots (Festhaltung u.a. OLG Bamberg zfs 2006, 533 ff. = DAR 2006, 515 f. = VRR 2006, 230 ff. = VRS 111, 62 ff. und OLG Bamberg DAR 2009, 401 f. = VerkMitt 2009, Nr. 63 = VRR 2009, 309 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 46).

    Zu diesen Rechtsfolgen zählt jedoch nicht nur die Frage, ob gegen einen Betroffenen "in der Regel" ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV), sondern auch, wie sich aus § 4 Abs. 1 Satz 2 BKatV ergibt, die "in der Regel" festzusetzende Dauer des aufgrund einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG verwirkten Fahrverbots (OLG Bamberg, Beschlüsse vom 11.04.2006 - 3 Ss OWi 354/06 = zfs 2006, 533 ff. = DAR 2006, 515 f. = VRR 2006, 230 ff. = VRS 111, 62 ff. und vom 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09 = DAR 2009, 401 f. = VerkMitt 2009, Nr. 63 = VRR 2009, 309 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 46, jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 19.01.2021 - 202 ObOWi 1728/20

    Kein Absehen von Regelfahrverbot wegen "im öffentlichen Interesse" liegender

    Wird ein Absehen von einem an sich verwirkten Fahrverbot mit der Angewiesenheit auf die Kraftfahrzeugnutzung zur Erreichung des Arbeitsplatzes begründet, müssen sich die Urteilsgründe auch dazu verhalten, warum der oder die Betroffene nicht darauf verwiesen werden kann, vorübergehend eine angemessene Unterkunft in Arbeitsplatznähe anzumieten (Anschluss an OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09 = DAR 2009, 401 = VerkMitt 2009, Nr. 63 = OLGSt StVG § 25 Nr. 46).

    Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbotes schon deshalb als grundsätzlich zumutbar anzusehen, weil ihnen die ersparten Aufwendungen für die private Fahrzeugnutzung gegenüber zu stellen sind (vgl. schon OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 3 Ss OWi 196/09 = DAR 2009, 401 = VerkMitt 2009, Nr. 63 = OLGSt StVG § 25 Nr. 46).

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