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   OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07   

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OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 (https://dejure.org/2007,6648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 (https://dejure.org/2007,6648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 3 Ss OWi 360/07 (https://dejure.org/2007,6648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Erforderlichkeit; Zeitablauf; Geldbuße; Erhöhung;

  • openjur.de

    Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße, Verschlechterungsverbot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 79 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 OWiG, § 358 Abs. 2 StPO, § 4 Abs. 4 BKatV
    Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße, Verschlechterungsverbot

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Möglichkeit der Erhöhung einer Geldbuße bei Absehen vom Fahrverbot wegen eines langen Zeitablaufs zwischen der Tat und deren Ahndung; Fehlen einer erzieherischen Einwirkung auf den Betroffenen; Geltung des ...

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 358 Abs. 2; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 29.10.2007)

    Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Absehen vom Fahrverbot nach langem Zeitablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 635
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Denn dem Gesetz läßt sich im Wege der Auslegung entnehmen, daß die Geldbuße gegenüber dem Fahrverbot die mildere Form der Ahndung darstellt (BGHSt 24, 11).

    Das ergibt sich schon daraus, daß eine Geldbuße verhängt werden kann, wenn schlechthin eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen worden ist, daß ein Fahrverbot jedoch erst ausgesprochen werden darf, wenn bestimmte zusätzliche Qualifikationsmerkmale vorliegen, die den Unrechtsgehalt der Tat vergrößern, nämlich wenn ein Kraftfahrzeugführer grob oder beharrlich seine Pflichten verletzt hat und sich trotz der Buße nicht auf diese Pflichten besinnen wird (BGHSt 24, 11).

    Entscheidend ist dabei, ob und inwieweit die angemessene Erhöhung der Geldbuße beim Wegfall des Fahrverbots für den Betroffenen weniger drückend ist als die bisherige Geldbuße bei gleichzeitigem Fahrverbot (BGHSt 24, 11).

  • OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Das gilt selbst dann, wenn die erste amtsgerichtliche Entscheidung auf einem schweren Verfahrensverstoß beruhte und deshalb auf eine frühere Rechtsbeschwerde aufgehoben worden war (OLG Karlsruhe, NJW 1974, 1718) oder nach einer Aufhebung eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 (OLG Braunschweig, NStZ 2003, 96; Göhler, a.a.O., Rdnr. 37).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1993 - 3 Ss 99/93

    Verschlechterungsverbot; Geldbuße; Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Denn im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 StVG gegenüber der Geldbuße die härtere Reaktion dar (OLG Hamm, Beschluß vom 12.08.2004, 4 Ss OWi 418/04, bei www.burhoff.de; OLG Karlsruhe NZV 1993, 450).
  • OLG Hamm, 12.08.2004 - 4 Ss OWi 418/04

    Fahrverbot; Aufhebung; Verschlechterungsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Denn im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellt die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 StVG gegenüber der Geldbuße die härtere Reaktion dar (OLG Hamm, Beschluß vom 12.08.2004, 4 Ss OWi 418/04, bei www.burhoff.de; OLG Karlsruhe NZV 1993, 450).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 2 Ss OWi 205/98
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Entgegen der Auffassung der Betroffenen folgt dies nicht bereits aus einem Verbot gegen das Verschlechterungsverbot, das gemäß aus § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 358 Abs. 2 StPO im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt und von Amts wegen zu berücksichtigen ist (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 500 m.w.N.; Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 79, Rdnr. 37).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1974 - 3 Ss (B) 38/74
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Das gilt selbst dann, wenn die erste amtsgerichtliche Entscheidung auf einem schweren Verfahrensverstoß beruhte und deshalb auf eine frühere Rechtsbeschwerde aufgehoben worden war (OLG Karlsruhe, NJW 1974, 1718) oder nach einer Aufhebung eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 (OLG Braunschweig, NStZ 2003, 96; Göhler, a.a.O., Rdnr. 37).
  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02

    Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist.
  • OLG Bamberg, 14.02.2006 - 3 Ss OWi 1312/05

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Da die Denkzettel- und Warnungsfunktion des Fahrverbots entfallen ist, hat auch eine Erhöhung der Geldbuße zur Erreichung dieses spezialpräventiven Zweckes zu unterbleiben (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 14.02.06, DAR 2006, 337; OLG Celle, Beschluß vom 23.12.2004, VRS 108, 118, 121).
  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04

    Gebotenheit der Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07
    Da die Denkzettel- und Warnungsfunktion des Fahrverbots entfallen ist, hat auch eine Erhöhung der Geldbuße zur Erreichung dieses spezialpräventiven Zweckes zu unterbleiben (vgl. OLG Bamberg, Beschluß vom 14.02.06, DAR 2006, 337; OLG Celle, Beschluß vom 23.12.2004, VRS 108, 118, 121).
  • OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ss OWi 264/21

    Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in

    Für den Fall, dass die weitere Sachaufklärung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h ergeben und daher die Verhängung des Regelfahrverbots in Betracht kommen sollte, wird das Amtsgericht in den Blick zu nehmen haben, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ein Absehen vom Fahrverbot gem. § 25 StVG erst zu erwägen ist, wenn seit dem Verkehrsverstoß eine Verfahrensdauer von zwei Jahren oder mehr gegeben ist und der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 211 Ss 145/04 (OWi) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2007 - 3 Ss OWi 360/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 05. September 2007 - 2 Ss 193/07 - 3 Ws (B) 459/07 -, juris).
  • OLG Celle, 18.06.2021 - 2 Ss OWi 69/21

    Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 nicht sicher; Fehlerquellen bei LEIVTEC

    2.) Für den Fall, dass die weitere Sachaufklärung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h ergeben und das Amtsgericht erneut die Verhängung eines Fahrverbotes für geboten erachten sollte, wird das Amtsgericht in den Blick zu nehmen haben, dass nach der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ein Absehen vom Fahrverbot gem. § 25 StVG erst in Betracht kommt, wenn seit dem Verkehrsverstoß eine Verfahrensdauer von zwei Jahren oder mehr gegeben ist und der Betroffene sich zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 211 Ss 145/04 (OWi) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2007 - 3 Ss OWi 360/07 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 05. September 2007 - 2 Ss 193/07 - 3 Ws (B) 459/07 -, juris).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Das Fahrverbot kann daher seinen Sinn verloren haben, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat (Hans. OLG in Bremen, Beschluss vom 10.03.2014, 1 SsBs 41/13; KG, Beschlüsse vom 05.09.2007, 3 Ws (B) 459/07, und 27.12.2004, 3 Ws (B) 508/04, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007, 3 Ss OWi 360/07, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 08.02.2005, Ss (OWi) 32/05, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2004, Ss 247/04 (B), zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 09.10.2003, 1 ObOWi 270/03; BeckRS 2003, 09551).
  • OLG Bamberg, 05.03.2015 - 3 Ss OWi 320/15

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei erstmaliger Fahrverbotsanordnung nach

    Nach Aufhebung und Zurückverweisung eines den Betroffenen allein zu einer Geldbuße verurteilenden Erkenntnisses an das Tatgericht steht das Verschlechterungsverbot der Anordnung eines Fahrverbots auch dann entgegen, wenn die ursprünglich Geldbuße herabgesetzt wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.11.1970 - 4 StR 66/70 = BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4).

    Allerdings gilt dies nicht im Verhältnis einer Geldbuße zu einem Fahrverbot, weil das Fahrverbot von vornherein die schwerwiegendere Sanktion darstellt (vgl. BGHSt 24, 11 und OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07 = NZV 2007, 635 = zfs 2007, 591 = VerkMitt 2008, Nr. 4) und daher eine Kompensation des Übels, welches durch die Anordnung des Fahrverbots eintritt, durch eine Herabsetzung einer gleichzeitig verhängten Geldbuße ausgeschlossen ist.

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2024 - 2 ORbs 350 SsBs 54/24

    Verschlechterungsverbot, Beachtung von Amts wegen

    Der Umstand, dass das Amtsgericht die ursprüngliche Geldbuße von 500 Euro auf 200 Euro reduziert hat, ändert hieran nichts (OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss Owi 360/07 -, NZV 2007, 635).
  • OLG Dresden, 11.03.2019 - 23 Ss 80/19

    Zulässigkeit der Verhängung eines Fahrverbots mehr als zwei Jahre nach der zur

    Scheidet die Verhängung eines Fahrverbotes wegen Zeitablaufs aus, führt dies auch nicht zur Erhöhung der Geldbuße, vielmehr findet § 4 Abs. 4 BKatV insoweit grundsätzlich keine Anwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 07. Mai 2014, Az. 2 SsBs 22/14-juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2007, Az. 3 SsOWi 360/07-juris).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss OWi 941/08

    Fahrverbot; zwei Jahre

    Das Fahrverbot verliert seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände nicht vom Betroffenen verursacht worden sind und er sich seitdem verkehrsgerecht verhalten hat (KG Berlin DAR 2007, 711; OLG Hamm NZV 2007, 635).
  • OLG Schleswig, 22.10.2021 - I OLG 230/21

    Fahrverbot, Absehen, lange Verfahrensdauer, Erhöhung der Geldbuße

    Da die Denkzettel- und Warnungsfunktion des Fahrverbots entfallen ist, hat auch eine Erhöhung der Geldbuße zur Erreichung dieses spezialpräventiven Zweckes zu unterbleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juli 2007 - 3 Ss OWi 360/07 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 14. Februar 2006, DAR 2006, 337; OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2004, VRS 108, 118, 121).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09

    Zur Reichweite des Verschlechterungsverbots

    Zwar darf der Tatrichter ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot nach Aufhebung des Bußgeldausspruchs und des Fahrverbots durch das Rechtsbeschwerdegericht die ursprünglich verhängte Geldbuße grundsätzlich erhöhen, wenn er von der nochmaligen Verhängung eines Fahrverbots absieht, wobei es im konkreten Einzelfall darauf ankommt, ob und inwieweit die angemessene Erhöhung der Geldbuße beim Wegfall des Fahrverbots für den Betroffenen weniger drückend ist als die bisherige Geldbuße bei gleichzeitigem Fahrverbot (BGHSt 24, 11; OLG Hamm NZV 2007, 635).
  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
    Eine Erhöhung der Geldstrafe über die im Urteil des Vorderrichters verhängte Endsumme hinaus ist indes nur durch das Absehen von einer grundsätzlich verwirkten Rechtsfolge zulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2007 - 3 Ss OWi 360/07, NZV 2007, 635 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.02.2006 - 3 Ss OWi 1312/05, juris Rn. 16; OLG Celle Beschluss vom 23.12.2004 - 211 Ss 145/04 (OWi), BeckRS 2005, 1245 Rn. 24; Rebler, SVR 2018, 446, 449; jeweils zur Erhöhung einer Geldbuße bei gleichzeitigem Verzicht auf die Anordnung eines Fahrverbots).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2021 - 1 RBs 10/21

    Verstoß gegen Schlechterstellungsverbot im Bußgeldverfahren bei Verhängung eines

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