Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPo 267; StVo 37
Rotlichtverstoß; Rotlichtzeit; Feststellungen; Anforderungen; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einfacher Rotlichtverstoß durch Einfahren bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich; Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes durch Schätzung der Rotlichtzeit durch einen Polizeibeamten; Erhebliches Fehlerrisiko bei Zeitschätzungen wegen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rotlichtverstoß - Umfang richterlicher Feststellungen
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Rot über die Ampel - Polizistin bemerkt zufällig die Ordnungswidrigkeit - keine exakte Messung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rotlichtverstoß - Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
Verfahrensgang
- AG Herford - 11 OWi 908/06
- OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96
Anforderung an Urteilsgründe, Aufhebung, Haltelinie, gezielte …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Denn nach inzwischen einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist für die Berechnung der Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgeblich, in dem das betreffende Fahrzeug die Haltelinie passiert (vgl. Senatsbeschluss vom 16.01.1997 - 3 Ss OWi 1540/96 - König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 61 b m.w.N.). - OLG Hamm, 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03
Rotlichtverstoß, Haltelinie, qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Diese Gelblichtzeit reicht normalerweise aus, um unter normalen Fahrbedingungen bei Aufleuchten des Gelblichts rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten oder aber die Kreuzung bei Gelblicht noch passieren zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.08.2007 - 3 Ss OWi 4/07 - und vom 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03 - OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 4. September 1999 - 4 Ss OWi 909/99 m w. N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 380; Löhle/Beck, DAR 2000, 1 (6)). - BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99
Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 - "Halt vor der Kreuzung!" - verstoßen wird, ein Fahrzeugführer also bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich, im Regelfall den Kreuzungsbereich oder Einmündungsbereich, einfährt (vgl. BGH NJW 1999, 2978). - OLG Hamm, 07.09.1999 - 4 Ss OWi 909/99
Durchentscheidung im Rechtsfolgenausspruch, Sachrüge, sachlich-rechtlicher Mangel …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Diese Gelblichtzeit reicht normalerweise aus, um unter normalen Fahrbedingungen bei Aufleuchten des Gelblichts rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten oder aber die Kreuzung bei Gelblicht noch passieren zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.08.2007 - 3 Ss OWi 4/07 - und vom 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03 - OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 4. September 1999 - 4 Ss OWi 909/99 m w. N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 380; Löhle/Beck, DAR 2000, 1 (6)). - OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 2b Ss OWi 132/00
Toleranzabzug; Stoppuhr; Ampelrotphase; Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Gelbphase
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07
Diese Gelblichtzeit reicht normalerweise aus, um unter normalen Fahrbedingungen bei Aufleuchten des Gelblichts rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten oder aber die Kreuzung bei Gelblicht noch passieren zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.08.2007 - 3 Ss OWi 4/07 - und vom 31.07.2003 - 3 Ss OWi 136/03 - OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 4. September 1999 - 4 Ss OWi 909/99 m w. N.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 380; Löhle/Beck, DAR 2000, 1 (6)).
- OLG Hamm, 01.12.2009 - 2 Ss OWi 827/09
Umfang der Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes
Insbesondere wenn die Feststellungen zum Zeitablauf nicht auf einer technischen Messung mittels eines geeichten Messgerätes beruhen, sind wegen der damit verbundenen zahlreichen Fehlermöglichkeiten klare und erschöpfende Feststellungen zum Zeitablauf sowie zur Entfernung des Fahrzeugs zum Einmündungsbereich, zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03 - m.w.N.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07 - und vom 27.11.2001 - 3 Ss OWi 1049/01 -,jeweils m.w.N.;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 37 StVO Rdn. 61 m.w.N,).Zwar kann die Überzeugungsbildung der Tatrichterin auch auf Schätzungen von Zeugen beruhen; einer solchen Schätzung kann nicht von vornherein ein Beweiswert abgesprochen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2007 - 3 Ss OWi 406/07 -).
- OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RBs 185/19
Freie Schätzung als tragfähige Tatsachengrundlage für qualifizierten …
Infolge dessen bedarf es in einem solchen Fall Ausführungen dazu, auf welcher Grundlage die Schätzung der Zeugin beruht, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die von dem Tatrichter angenommene Rotlichtzeit auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (OLG Köln, Beschluss vom 20.3.2012, III-1 RBs 65/12, ZfSch 2012, 292-294, juris; OLG Hamm, 3 Ss OWi 406/07, burhoff online).