Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11054
OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07 (https://dejure.org/2007,11054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handhabung eines Mobiltelefons mit Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes als Voraussetzung für eine ordnungswidrige unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons

  • verkehrsrechtsforum.de

Kurzfassungen/Presse (14)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Handy-halten

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handy-halten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer: Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Handy: Halten ist nicht benutzen!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Das Handy wegzulegen ist erlaubt

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Handy: Aufheben vom Boden gilt nicht als Nutzung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Das bloße In-der-Hand-halten ist keine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handy: Aufheben vom Boden gilt nicht als Nutzung

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Handyverbot: Das Handy wegzulegen ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons: keine Nutzung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handy am Steuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt bei bloßem In-der-Hand-halten des Handys - Benutzung setzt Inanspruchnahme einer der Funktionstasten voraus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr - Begriff der Benutzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06

    Ordnungswidrigkeit der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07
    Die dem angefochtenen Schuldspruch zu Grunde liegende Auffassung ist mit dem möglichen Wortsinn der Bußgeldbewehrung (vgl. auch OLG Bamberg NJW 2006, 3732/3733 f. = NZV 2007, 49 f.) nicht mehr vereinbar.
  • OLG Karlsruhe, 27.11.2006 - 3 Ss 219/05

    Ordnungswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrzeugführer: Abfrage

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07
    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07
    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Hamm, 06.07.2005 - 2 Ss OWi 177/05

    Zulassung; Benutzung eines Handys; Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07
    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 1005/02

    Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07
    Darüber hinaus kann unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen) verstanden werden (vgl. OLG Hamm NJW 2003, 912 f., NJW 2005, 2469 f.; OLG Köln NZV 2005, 547 f. und OLG Karlsruhe DAR 2007, 99 f.).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Bis zu dieser Fassungsänderung war obergerichtlich hinreichend geklärt, dass unter "Benutzung" im Sinne der genannten Vorschrift jegliche Nutzung der möglichen Funktionen eines Mobiltelefons zu verstehen ist, bei der das Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. November 2002 - 2 Ss OWi 1005/02, NJW 2003, 912 f.; vom 1. Dezember 2012 - 5 RBs 4/12, juris Rn. 8; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. April 2007 - 3 Ss OWi 452/2007, 3 Ss OWi 452/07, juris Rn. 8 f.; Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Auflage, Rn. 1983, Heß in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 23 Rn. 2a).
  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08

    Auch die Nutzung der Navigationsfunktion eines Mobilfunktelefons während der

    Fehlt ein solcher Bezug - wie etwa bei einer reinen Ortsverlagerung des Geräts innerhalb des Fahrzeugs - ist die Grenze äußerster verfassungskonformer Auslegung, die durch den noch möglichen Wortsinn des § 23 Abs. 1 a StVO erlaubt wird, überschritten (vgl. SenE v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - = NJW 2005, 3366 = NZV 2005, 547 = DAR 2005, 695; dem folgend: OLG Bamberg, BeckRS 2007, 08729; OLG Düsseldorf NZV 2007, 95 = NStZ-RR 2007, 92; OLG Hamm BeckRS 2007, 17757, Benutzung des Geräts als "Wärmeakku").
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2014 - 1 SsRs 1/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablesen der Uhrzeit von einem Mobiltelefon

    Aufgrund der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung ist von einer verbotswidrigen Benutzung gemäß § 23 Absatz 1a StVO auszugehen, wenn die beanstandete Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat (OLG Köln, Beschluss vom 23.08.2005, 83 Ss OWi 19/05; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.04.2007, 3 Ss OWi 452/2007 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht