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   OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12   

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OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12 (https://dejure.org/2012,23247)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12 (https://dejure.org/2012,23247)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 Ss OWi 480/12 (https://dejure.org/2012,23247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Für die Bestimmung der nach § 24 a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentra-tion (AAK) mit dem Messgerät 'Dräger Alcotest 7110 Evidential' sind die für den maß-geblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelmesswerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bestimmung der nach § 24a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration (AAK) mit dem Messgerät "Dräger Alcotest 7110 Evidential"

  • blutalkohol PDF, S. 318
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a Abs. 1
    Berechnung der Atemalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Bestimmung der nach nach § 24a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration mithilfe eines bestimmten Messgerätes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    5 1. Wie die rechtsmittelführende Staatsanwaltschaft zu Recht ausführt, sind bei der Mittelwertbildung unter Angabe von zwei Dezimalstellen der dem Betroffenen im Sinne von § 24 a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration mit dem Messgerät " Dräger Alcotest 7110 Evidential" die für diese Mittelwertbildung bereits abgerundeten relevanten beiden Einzelmesswerte entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 03.04.2001 - 4 StR 507/00 [bei juris] = BGHSt 46, 358 ff. = NJW 2001, 1952 ff. = DAR 2001, 275 ff. = zfs 2001, 277 ff.) mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen.

    Hierauf stützt sich schließlich auch die Entscheidung des BGH vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1952/1953) zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung eines nach seiner Bauart zugelassenen und geeichten Messgerätes, wonach bei Wahrung der Bedingungen für ein gültiges Messverfahren der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist (BGH aaO. S. 1956).

    bb) Um die Atemalkoholanalyse als beweissicher forensisch anwenden zu können, hat der Gesetzgeber die Festlegung eines eigenen' Grenzwertes für die Alkoholkonzentration in der Atemluft für erforderlich gehalten (BT-Dr. 13/1439 S. 4; BGH NJW 2001, 1952/1953), der mit 0, 25 mg/l Alkohol in der Atemluft auf die zweite Dezimalstelle zuverlässig zu bestimmen sein muss.

    dd) Diese grundlegenden Unterschiede berücksichtigte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 03.04.2001 (BGH NJW 2001, 1952/1955):.

    Seit der oben zitierten Entscheidung des BGH vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1952 ff. ) ist daher die Entscheidung des OLG Köln vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137 ) überholt.

    Die Vorlegungsvoraussetzungen nach § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG liegen u.a. schon deshalb (auch weiterhin) nicht vor, weil es sich bei der hier allein entscheidungserheblichen Frage des Grades der Auflösung und der forensischen Relevanz der gerade von dem Messgerät " Dräger Alcotest 7110 Evidential" für die Mittelwertbildung anlässlich der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration festgestellten Einzelmesswerte in Dezimal- bzw. Nachkommastellen nicht um eine vorlegungsfähige Rechtsfrage (hierzu eingehend ebenfalls schon BGHSt 46, 358/361 f. m.w.N.) handelt.

  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Den hiergegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH (BGHSt 28, 1 ff. ) erhobenen Bedenken trug die Herstellerfirma durch Änderung der Software des Geräts Rechnung; die Bauartzulassung des Messgeräts wurde entsprechend geändert (vgl. Bode BA 2000, 134/137; Knopf/Slemeyer/Klüß NZV 2000, 195/198).

    cc) Das OLG Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137 ) die Vernachlässigung der dritten Dezimalstelle postuliert, beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blutalkoholanalyse aus dem Jahr 1978 (BGHSt 28, 1 ff. = NJW 1978, 1930) .

    Zwar hat der Senat diese Qualitätsanforderungen auch für die Ermittlung der für den Bußgeldtatbestand des § 24 a StVG a.F. maßgebenden BAK bestätigt (BGHSt 28, 1 = NJW 1978, 1930 ).

    Die seitens des OLG Köln in Anspruch genommene Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 1978 (BGHSt 28, 1) gilt demnach nicht für die Atemalkoholanalyse.

  • OLG Bamberg, 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Für die Bestimmung der nach § 24 a Abs. 1 StVG vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration (AAK) mit dem Messgerät 'Dräger Alcotest 7110 Evidential' sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelmesswerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 [bei juris] = DAR 2007, 92 ff. = BA 44, 106 ff. = NStZ 2007, 182 [Ls]).

    Ein Anlass, von dieser seit Jahren gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Rechtsauffassung der beiden Rechtsbeschwerdesenate des Oberlandesgerichts Bamberg im Anschluss an die grundlegende Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 14.07.2006 (OLG Bamberg, Beschluss vom 14.07.2006 - 2 Ss OWi 853/05 [bei juris] = DAR 2007, 92 ff. = BA 44, 106 ff, = NStZ 2007, 182 [Ls]) abzuweichen, besteht weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht und wird auch von dem angegriffenen Urteil oder der Argumentation der Verteidigung nicht aufgezeigt.

    Zu den hier interessierenden Fragen der Berücksichtigung der Dezimalstellen sowie der sog., Rundungsproblematik ! der Einzelmesswerte hat das OLG Bamberg in seinem Beschluss vom 14.07.2006 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 509/00

    Messung der Atemalkoholkonzentration eines Fahrzeugführers; Bußgeldbescheid und

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    cc) Das OLG Köln, das in seiner Entscheidung vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137 ) die Vernachlässigung der dritten Dezimalstelle postuliert, beruft sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Blutalkoholanalyse aus dem Jahr 1978 (BGHSt 28, 1 ff. = NJW 1978, 1930) .

    Seit der oben zitierten Entscheidung des BGH vom 03.04.2001 (NJW 2001, 1952 ff. ) ist daher die Entscheidung des OLG Köln vom 05.01.2001 (NZV 2001, 137 ) überholt.

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Ob diese Aussage angesichts des technischen Fortschritts und der dadurch verfeinerten Messmethoden, die z.B. die Bestimmung eines THC-Gehaltes im Blut von weniger als 1 ng/ml (= 0,001 mg/l) erlauben (BVerfG NJW 2005, 349; OLG Zweibrücken 2005, 430), auch zum jetzigen Zeitpunkt noch aufrecht zu erhalten ist, bedarf hier keiner Erörterung.
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Diese Qualitätsanforderungen an die Blutproben (arithmetischer Mittelwert aus fünf Einzeluntersuchungen zweier unterschiedlicher Messverfahren [Widmark und ADGH] bzw. aus vier Einzeluntersuchungen [je zwei und zwei] nach dem GV- und ADH-Verfahren) gehen auf das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes Alkohol bei Verkehrsstraftaten' von 1966 (Gutachten, 1966, S. 41) zurück, das der Festlegung der B eweisgrenzwerte ' der absoluten' Fahruntüchtigkeit i.S. der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Abs. 1 StGB durch den Senat zu Grunde liegt (BGHSt 21, 157 = NJW 1967, 116; BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393 = NStZ 1990, 491 = NZV 1990, 357) .
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Diese Qualitätsanforderungen an die Blutproben (arithmetischer Mittelwert aus fünf Einzeluntersuchungen zweier unterschiedlicher Messverfahren [Widmark und ADGH] bzw. aus vier Einzeluntersuchungen [je zwei und zwei] nach dem GV- und ADH-Verfahren) gehen auf das Gutachten des Bundesgesundheitsamtes Alkohol bei Verkehrsstraftaten' von 1966 (Gutachten, 1966, S. 41) zurück, das der Festlegung der B eweisgrenzwerte ' der absoluten' Fahruntüchtigkeit i.S. der §§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, 316 Abs. 1 StGB durch den Senat zu Grunde liegt (BGHSt 21, 157 = NJW 1967, 116; BGHSt 37, 89 = NJW 1990, 2393 = NStZ 1990, 491 = NZV 1990, 357) .
  • OLG Stuttgart, 06.07.2000 - 2 Ss 295/00

    Feststellung der Fahrunsicherheit durch Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12
    Sodann wird der Mittelwert aus diesen beiden 3-stelligen Einzelmessungen gebildet; im Ausdruck erscheint der auf zwei Dezimalstellen abgerundete Mittelwert (Lagois BA 2000, 77/89; Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18.05.2000 BA 2000, 243; s.a. OLG Stuttgart VRS 99, 286/287; Information der Fa. Dräger Safety AG & Co. KGaA unter der Internet-Adresse http://www.draeger.com ).
  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 3 Ss OWi 406/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Erforderlichkeit der Bezeichnung des Messgerätes

    Einer Mitteilung der beiden für die Bestimmung der vorwerfbaren AAK bereits auf drei Dezimalstellen abgerundeten Einzelmesswerte bedarf es daneben nicht (Festhaltung u.a. an OLG Bamberg, Beschluss vom 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12 = StraFo 2012, 334 ff. = BA 49 [2012], 265 ff. = zfs 2012, 529 ff. = OLGSt StVG § 24 a Nr. 15).

    Insbesondere bedarf es dann nicht mehr auch der Mitteilung der beiden für die Bestimmung der nach § 24 a Abs. 1 StVG vorwerfbaren AAK bereits auf drei Dezimalstellen abgerundeten Einzelmesswerte (hierzu eingehend OLG Bamberg, Beschluss vom 24.05.2012 - 3 Ss OWi 480/12 = StraFo 2012, 334 ff. = BA 49 [2012], 265 ff. = zfs 2012, 529 ff. = OLGSt StVG § 24 a Nr. 15, m. zahlr. weit. Nachw.).

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