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   OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05   

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https://dejure.org/2005,7643
OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05 (https://dejure.org/2005,7643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05 (https://dejure.org/2005,7643)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 Ss OWi 49/05 (https://dejure.org/2005,7643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung desRegelungsgehalts eines Halteverbotsschildes mit dem Zusatzschild ""außerhalb gekennzeichneter Flächen" für eine zwischen Parkmarkierungen liegende "Restfläche"; Anforderungen an die Erkennbarkeit und Verständlichkeit von Gebotszeichen und Verbotszeichen im ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    OLG Hamm v. 27.01.2005: Eine zwischen Parkmarkierungen liegende "Restfläche" wird vom Regelungsgehalt eines Halteverbotsschildes mit dem Zusatzschild "außerhalb gekennzeichneter Flächen" nicht erfasst

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Halteverbot "außerhalb gekennzeichneter Flächen" - Restfläche zwischen Parkmarkierungen fällt nicht darunter

Verfahrensgang

  • AG Essen - 49 OWi 668/04
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1607 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 117
  • NZV 2006, 324
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05
    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15 (21) = NJW 1971, 389; OLG Düsseldorf, VRS 85 (1994), 373; OLG Hamm, DAR 1973, 139).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05
    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15 (21) = NJW 1971, 389; OLG Düsseldorf, VRS 85 (1994), 373; OLG Hamm, DAR 1973, 139).
  • BayObLG, 24.10.1991 - 2 ObOWi 283/91
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05
    Wie auch sonst bei Verbotszeichen muss der Geltungsbereich des Verbotes klar erkennbar sein (BayObLG VRS 82, 228, 229).
  • OLG Karlsruhe, 05.08.1980 - 1 Ss 181/80
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05
    Demgemäss ist für die Zuordnung von Zusatzschildern zu Verkehrszeichen bereits anerkannt, dass diese nur Verbindlichkeit entfalten, wenn sie klar, eindeutig und widerspruchsfrei sind (vgl. BayObLG VRS 54, 306; OLG Karlsruhe VRS 59, 378; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 39 StVO Rn. 31a, 34).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 3 Ss OWi 795/07

    Anforderungen an die Erkennbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

    Bei Verbotszeichen muss der Geltungsbereich des Verbotes klar erkennbar sein (OLG Hamm, NZV 2006, 324; BayObLG VRS 82, 228, 229).
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