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   OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17   

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https://dejure.org/2017,38420
OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17 (https://dejure.org/2017,38420)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17 (https://dejure.org/2017,38420)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 3 Ss OWi 550/17 (https://dejure.org/2017,38420)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Abkürzung Fahrverbot, Umstände, Urteilsgründe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 79 Abs. 5 S. 1; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2c, 49 Abs. 1 Nr. 3; StVG § 24, § 25 Abs. 1 S. 1, § 26a
    Voraussetzungen für Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Abkürzung des Fahrverbotes ist auch eine Form des "Absehens"

  • rewis.io

    Voraussetzungen für Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Verkürzung der Regelfahrverbotsdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde; Fahrverbot; Fahrverbotsdauer; Abkürzung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Erkrankung; Angehöriger; Besorgungsfahrt; Unaufmerksamkeit; Schuldeinsicht; Härtefall; Existenzgrundlage; Arbeitsplatzverlust; Vollstreckungsaufschub; Voraussetzungen für Abkürzung ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Dauer des wegen eines groben Pflichtenverstoßes verwirkten Regelfahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Unaufmerksamkeit" und "Besorgungsfahrten für den herzkranken Vater": Abkürzung vom Fahrverbot?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Dauer des wegen eines groben Pflichtenverstoßes verwirkten Regelfahrverbots

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatgericht zur Prüfung einer möglichen Verkürzung der Regeldauer des Fahrverbots verpflichtet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatgericht zur Prüfung einer möglichen Verkürzung der Regeldauer des Fahrverbots verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen krankheitsbedingter Angewiesenheit auf Kfz-Nutzung

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Stützt das Tatgericht seine Erwägungen zur Abkürzung der Dauer des Regelfahrverbots auf die Einlassung des Betroffenen, so stellt es einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, wenn der Tatrichter die Richtigkeit dieser Einlassung nicht überprüft hat (Festhaltung u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16 = ZfS 2017, 233 und v. 08.12.2015 - 3 Ss OWi 1450/15 = BA 53, 192 = ZfS 2016, 290).

    Einen Ausnahmefall für ein Absehen vom Fahrverbot können zwar Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust der sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage begründen (vgl. hierzu zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16 = ZfS 2017, 233).

    kritisch zu hinterfragen ist (vgl. hierzu zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16 = ZfS 2017, 233 und v. 08.12.2015 - 3 Ss OWi 1450/15 = BA 53, 192 = ZfS 2016, 290).

  • OLG Bamberg, 27.01.2017 - 3 Ss OWi 50/17

    Voraussetzungen für Absehen vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot bei vermeidbarem

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Es ist rechtsfehlerhaft, die Verkürzung der Dauer des an sich verwirkten Regelfahrverbots damit zu begründen, die Geschwindigkeitsüberschreitung sei aus "Unachtsamkeit" erfolgt (Festhaltung OLG Bamberg, Beschl. v. 27.01.2017 - 3 Ss OWi 50/17 [bei juris]).

    Der Umstand, dass eine "Unaufmerksamkeit" vorliegt, ist Prämisse des zweimonatigen Fahrverbots und kann deshalb nicht gleichzeitig dazu führen, dieses auf einen Monat herabzusetzen (vgl. hierzu schon OLG Bamberg, Beschluss vom 27.01.2017 - 3 Ss OWi 50/17 [bei juris]).

  • OLG Bamberg, 28.12.2015 - 3 Ss OWi 1450/15

    Absehen von Fahrverbot wegen befürchteter Ertragseinbußen?

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Stützt das Tatgericht seine Erwägungen zur Abkürzung der Dauer des Regelfahrverbots auf die Einlassung des Betroffenen, so stellt es einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, wenn der Tatrichter die Richtigkeit dieser Einlassung nicht überprüft hat (Festhaltung u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16 = ZfS 2017, 233 und v. 08.12.2015 - 3 Ss OWi 1450/15 = BA 53, 192 = ZfS 2016, 290).

    kritisch zu hinterfragen ist (vgl. hierzu zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2017 - 3 Ss OWi 1620/16 = ZfS 2017, 233 und v. 08.12.2015 - 3 Ss OWi 1450/15 = BA 53, 192 = ZfS 2016, 290).

  • OLG Bamberg, 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14

    Urteilsanforderungen bei Abkürzung der Regelfahrverbotsdauer

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Für die Verkürzung der Dauer des wegen eines groben Pflichtenverstoßes an sich verwirkten Regelfahrverbots gelten die gleichen Grundsätze wie für ein Absehen vom Regelfahrverbot (Festhaltung u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VM 2014, Nr. 36 = ZfS 2014, 471 = OLGSt StVG § 25 Nr. 57).

    ein Fahrverbot zu verhängen ist (§ 4 I 1 BKatV), sondern auch - wie sich aus § 4 I 2 BKatV ergibt - die "in der Regel" festzusetzende Dauer des verwirkten Fahrverbots (vgl. nur OLG Bamberg Beschluss vom 18.03.2014 - 3 Ss OWi 274/14 = DAR 2014, 332 = VM 2014, Nr. 36 = ZfS 2014, 471 = OLGSt StVG § 25 Nr. 57 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16

    Kriterien für ein Abweichen vom Regelfall des bußgeldrechtlichen Fahrverbotes

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Seine Entscheidung kann vom Rechtsbeschwerdegericht deshalb nur daraufhin überprüft werden, ob er sein Ermessen deshalb fehlerhaft ausgeübt hat, weil er die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt, die Grenzen des Ermessens durch unzulässige Erwägungen überschritten und sich nicht nach den Grundsätzen und Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet hat (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 [bei juris]).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    a) Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 I BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 I 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125; 231; BayObLG VRS 104, 437/438; stRspr. des Senats).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient nicht zuletzt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284; OLG Zweibrücken DAR 2003, 531; KG NZV 2002, 47).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.05.2017 - 3 Ss OWi 550/17
    a) Aufgrund der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 I BKatV ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.d. § 25 I 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig der Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme bedarf (BGHSt 38, 125; 231; BayObLG VRS 104, 437/438; stRspr. des Senats).
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