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   OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05   

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https://dejure.org/2005,7222
OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 (https://dejure.org/2005,7222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 (https://dejure.org/2005,7222)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 3 Ss OWi 610/05 (https://dejure.org/2005,7222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung des Absehens von einem Regelfahrverbot; Bestehen eines Ermessensspielraums des Tatrichters hinsichtlich der Verhängung eines Fahrverbots; Grenzen des Ermessens des Tatrichters bei der Beurteilung des Absehens von der Verhängung eines ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Absehen; Fahrverbot; berufliche Gründe; Darlegung im Urteil; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelfahrverbot nur mit ausreichender Begründung aussetzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Absehen vom Fahrverbot, berufliche Nachteile,

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

    Zwar kann in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes der Arbeitsplatz oder eine sonstige wirtschaftliche Existenzgrundlage des Betroffenen gefährdet wäre, das Absehen von einem Fahrverbot begründen (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 - und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).

  • OLG Hamm, 12.10.1995 - 4 Ss OWi 874/95
    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot bedarf aber einer eingehenden Begründung und ist mit ausreichenden Tatsachen zu belegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.12.2001 - 3 Ss OWi 975/01 - vom 04.03.2004 - 3 Ss OWi 769/03 - OLG Hamm NZV 1996, 118).
  • OLG Hamm, 02.08.2005 - 3 Ss OWi 468/05

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Von einer grundsätzlichen Zumutbarkeit eines entsprechenden finanziellen Aufwandes - notfalls auch unter Aufnahme eines Kredites - geht die Rechtsprechung regelmäßig aus, wenn der Betroffene - wie den Urteilsgründen zu entnehmen ist - in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 02. August 2005 - 3 Ss OWi 468/05; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312 ff.; BayObLG NZV 2022, 143).
  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01

    Absehen vom Fahrverbot; selbstständig tätiger Betroffener, wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Zwar kann in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass durch die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes der Arbeitsplatz oder eine sonstige wirtschaftliche Existenzgrundlage des Betroffenen gefährdet wäre, das Absehen von einem Fahrverbot begründen (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2001 - 3 Ss OWi 951/01 - und vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 -).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Von einer grundsätzlichen Zumutbarkeit eines entsprechenden finanziellen Aufwandes - notfalls auch unter Aufnahme eines Kredites - geht die Rechtsprechung regelmäßig aus, wenn der Betroffene - wie den Urteilsgründen zu entnehmen ist - in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 02. August 2005 - 3 Ss OWi 468/05; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312 ff.; BayObLG NZV 2022, 143).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Vielmehr müssen - ggf. unter Ladung von Zeugen - die näheren Auswirkungen des Fahrverbotes ermittelt und in die Erwägungen einbezogen werden, was vorliegend den Urteilsgründen nicht hinreichend entnommen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - OLG Hamm, Beschluss vom 04.02.2001 - 1 Ss OWi 776/01 - Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 25 u. 26 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz der Verwirklichung eines Regeltatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung der Einzelfall einen solchen Ausnahmecharakter hat, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (BGH NZV 1992, 286 (287)).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05
    Von einer grundsätzlichen Zumutbarkeit eines entsprechenden finanziellen Aufwandes - notfalls auch unter Aufnahme eines Kredites - geht die Rechtsprechung regelmäßig aus, wenn der Betroffene - wie den Urteilsgründen zu entnehmen ist - in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 02. August 2005 - 3 Ss OWi 468/05; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312 ff.; BayObLG NZV 2022, 143).
  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Absehen vom Fahrverbot; Begründung der Absehensentscheidung; Warnfunktion

    Der Tatrichter hat dann im Rahmen der von ihm zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrunde liegenden Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.04.2006 - 2 Ss OWi 160/06

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; Begründung; Anforderungen

    Anderenfalls wäre die Verhängung eines Fahrverbots gegen Betroffene, die beruflich auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, praktisch ausgeschlossen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 -).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 3 Ss OWi 851/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Toleranzwert; Angabe; Feststellungen; Fahrverbot;

    Dabei geht die Rechtsprechung von einer grundsätzlichen Zumutbarkeit eines entsprechenden finanziellen Aufwandes - notfalls auch unter Aufnahme eines Kredits - aus, wenn der Betroffene - wie hier - in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (vgl. Senatsbeschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 - BayObLG NZV 2002, 143).
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 656/06

    Fahrverbot - Absehen bei Wiederholungstäter

    Der Tatrichter hat dann im Rahmen der von ihm zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrunde liegenden Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 2 Ss OWi 456/06

    Roltichtverstoß, Anlegen des Sicherheitsgurtes; Fahrverbot; Absehen; geringfügig

    Der Tatrichter hat dann jedoch im Rahmen der von ihm insoweit zu treffenden Entscheidung die Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Betroffenen positiv festzustellen und die seiner Einschätzung zugrundeliegenden Tatsachen in den Urteilsgründen eingehend darzulegen (zu vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 22.08.2002 - 3 Ss OWi 620/02 - und vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 610/05 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 28.08.2007 - 4 Ss OWi 481/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Die Rechtsprechung geht von einer grundsätzlichen Zumutbarkeit eines entsprechenden finanziellen Aufwandes - notfalls unter Kreditaufnahme - aus, wenn der Betroffene - wie hier - in geregelten finanziellen Verhältnissen lebt (zu vgl. OLG Hamm, 3 SsOWi 610/05 ; BayObLG NZV 2002, 143 ).
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