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   OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09   

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OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 (https://dejure.org/2009,4021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 (https://dejure.org/2009,4021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - 3 Ss OWi 68/09 (https://dejure.org/2009,4021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei nur sehr geringfügiger Geschwindkeitsüberschreitung -

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

  • Judicialis

    BKatV § 1 Abs. 2; ; BKatV § ... 4; ; BKatV § 4 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; BKatV § 4 Abs. 2; ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 S. 2; ; StVG § 25 Abs. 2a; ; OWiG § 79 Abs. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Umstände für das Absehen vom Fahrverbot

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot auch bei geringfügigem Tempoverstoß

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung und Fahrverbot - Knapp darüber ist auch zuviel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung und Fahrverbot - Knapp darüber ist auch zuviel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Umstände für das Absehen vom Fahrverbot

Verfahrensgang

  • AG Herford - 11 OWi 217/08
  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Allerdings hat der Tatrichter, was das Amtsgericht nicht verkannt hat, dabei auch stets zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ausnahmsweise, insbesondere unter Beachtung des Übermaßverbotes, das Absehen vom (Regel-) Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 2003, 103; 1997, 185).

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 4 Ss OWi 896/05

    Fahrverbot; Absehen; Trunkenheitsfahrt; Gründe; Ausnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Allein der Umstand, dass die für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgebliche Grenze einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur knapp (hier um 1 km/h) überschritten wurde, begründet noch keinen Ausnahmefall (vgl. OLG Köln, VRS 105, 296; OLG Düsseldorf VRS 94, 282; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - zum Atemalkoholgrenzwert; Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 25).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Allein der Umstand, dass die für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgebliche Grenze einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur knapp (hier um 1 km/h) überschritten wurde, begründet noch keinen Ausnahmefall (vgl. OLG Köln, VRS 105, 296; OLG Düsseldorf VRS 94, 282; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - zum Atemalkoholgrenzwert; Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rdnr. 25).

    Die Regelahndung nach der BKatV geht nämlich gerade nicht davon aus, dass der Betroffene vorbelastet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. Mai 2006 - 4 SsOWi 896/05 - NZV 2003, 103; 1995, 366; BayObLG NZV 1994, 487; OLG Düsseldorf VRS 94, 282).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    "Die Erfüllung eines der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 4 BKatV geregelten Tatbestände indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes i. S. v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 = NZV 1992, 117).

    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).

  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 3 Ss OWi 972/96

    Absehen von Fahrverbot aufgrund persönlicher Umstände,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2001 - 1 Ss 240/01

    Urkundenfälschung - Prüfplakette

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    So hat der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 30.06.2008 - 5 SsOWi 387/08 - (juris) Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Allerdings hat der Tatrichter, was das Amtsgericht nicht verkannt hat, dabei auch stets zu prüfen, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ausnahmsweise, insbesondere unter Beachtung des Übermaßverbotes, das Absehen vom (Regel-) Fahrverbot rechtfertigen (vgl. BGHSt 38, 231, 237; OLG Hamm NZV 2003, 103; 1997, 185).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 2 ObOWi 308/96
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09
    Von der Anordnung eines nach § 4 BKatV indizierten Fahrverbotes kann im Einzelfall nur dann abgesehen werden, wenn erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vorliegen, die einen Ausnahmefall begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; OLG Hamm DAR 2003, 398; NZV 1997, 281; BayObLG NZV 1996, 374; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24), wobei das Abweichen von der Regelahndung in jedem Fall einer eingehenden, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm NZV 2003, 103; VRS 91, 67; BayObLG VRS 88, 303).
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
  • OLG Hamm, 19.10.1995 - 2 Ss OWi 1223/95

    Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft, Feststellungen, Phasenplan,

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 194/03

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren;

  • OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98
  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss 1616/11

    Knappes Unterschreiten der Fahrverbotsschwelle als Begründung für ein Absehen vom

    Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 I 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot i.S.v. § 25 I 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. "Fahrverbotsschwelle") nur knapp unterschritten wurde (u.a. Anschluss an OLG Köln VRS 105, 296 ff. und OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 [bei [...]]).

    aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei [...]]).

  • OLG Bamberg, 28.12.2011 - 3 Ss OWi 1616/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot wegen Unterschreitung des Mindestabstands;

    Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. "Fahrverbotsschwelle") nur knapp unterschritten wurde (u.a. Anschluss an OLG Köln VRS 105, 296 ff. und OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 [juris]).

    Allein daraus, dass der untere Tabellengrenzwert des ein Fahrverbot indizierenden Regelbereichs (sog. "Fahrverbotsschwelle" ) der Abstandsunterschreitung nach Nr. 12.5.3 der Tabelle 2 zum BKat hier nach Auffassung des Amtsgerichts nur knapp überschritten wurde, rechtfertigte eine Ausnahme vom Fahrverbot deshalb selbst bei Fehlen von Voreintragungen auch dann nicht, wenn dem Betroffenen aufgrund eines uneingeschränkten, Schuldeinsicht belegenden Tatgeständnisses oder seines konkreten - hier durch die Einspruchsbeschränkung dokumentierten - Verteidigungsverhaltens oder eines in der Hauptverhandlung hinterlassenen positiven persönlichen Eindrucks eine günstige Prognose hinsichtlich seines künftigen Verkehrsverhaltens mit guten Gründen zugebilligt werden könnte (OLG Köln VRS 105, 296 ff.; KG, Beschluss vom 19.01.2005 - 2 Ss 241/04 = VRS 109, 130 ff.; OLG Bamberg NJW 2006, 627 f. sowie zuletzt OLG Hamm, Beschlüsse vom 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09 und vom 29.06.2010 - 3 RBs 120/10 [jeweils bei juris]).

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