Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche Nachteile
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beharrlichkeit bei Vorhandensein mehrerer verkehrsrechtlicher Voreintragungen im Verkehrszentralregister ; Notwendigkeit der Feststellung von Einzelheiten zu den Vortaten ; Rückschluss auf fehlende rechtstreue Gesinnung; Erforderlicher Umfang der Feststellungen; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrverbot wegen fehlender rechtstreuer Gesinnung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrszentralregister - Voreintragungen und Folgerungen aus diesen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 25; BKatV § 2
Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche Nachteile - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Fahrverbot - Kein beharrlicher Verstoß trotz mehrerer Voreintragungen?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
6 Voreinträge - sofort Fahrverbot?
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss OWi 427/92
Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Demgemäss ist es erforderlich, Einzelheiten zu den Vortaten festzustellen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 319 f). - OLG Hamm, 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Der Vorwurf, beharrlich die Pflichten eines Kfz-Führers verletzt zu haben, besteht darin, dass der Fahrer durch die wiederholte Begehung von Verkehrsverstößen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet, zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (zu vgl. Senatsentscheidung vom 31.03.1998 - 3 Ss OWi 1206/98 - BGHSt 38, 231 f; OLG Hamm, NZV 1998, 292 f). - OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98
Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot, sondern grundsätzlich darf nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die gegebenenfalls im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, zum Verzicht auf ein Fahrverbot führen (zu vgl. Senatsentscheidung vom 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98 - m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 22.09.1997 - 5 Ss OWi 259/97
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Auch nach Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung ist die Vorschrift des § 25 StVG im Ordnungswidrigkeitenbereich alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung des Fahrverbotes (zu vgl. BGHSt 38, 125 f; OLG Düsseldorf, NZV 1998, S. 38). - OLG Hamm, 29.10.1998 - 3 Ss OWi 1206/98
Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Jahr nach Rechtskraft, neue Tat …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Der Vorwurf, beharrlich die Pflichten eines Kfz-Führers verletzt zu haben, besteht darin, dass der Fahrer durch die wiederholte Begehung von Verkehrsverstößen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet, zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (zu vgl. Senatsentscheidung vom 31.03.1998 - 3 Ss OWi 1206/98 - BGHSt 38, 231 f; OLG Hamm, NZV 1998, 292 f). - BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Auch nach Inkrafttreten der Bußgeldkatalogverordnung ist die Vorschrift des § 25 StVG im Ordnungswidrigkeitenbereich alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung des Fahrverbotes (zu vgl. BGHSt 38, 125 f;… OLG Düsseldorf, NZV 1998, S. 38). - BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Der Vorwurf, beharrlich die Pflichten eines Kfz-Führers verletzt zu haben, besteht darin, dass der Fahrer durch die wiederholte Begehung von Verkehrsverstößen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet, zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (zu vgl. Senatsentscheidung vom 31.03.1998 - 3 Ss OWi 1206/98 - BGHSt 38, 231 f; OLG Hamm, NZV 1998, 292 f). - KG, 01.12.1999 - 3 Ws (B) 595/99
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02
Zwar kann sich auch ein Berufskraftfahrer, der durch mangelnde Verkehrsdisziplin die Fahrtberechtigung aufs Spiel setzt, nicht ohne Weiteres darauf berufen, auf diese angewiesen zu sein (vgl. Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 01.12.1999 - 2 Ss 265/99 -).
- OLG Hamm, 22.07.2004 - 3 Ss 351/04
Abstandsunterschreitung; Vorsatz; beharrlicher Verstoß; Feststellungen, Umfang; …
Der Senat hält an seiner früheren Auffassung, dass zur Nachvollziehbarkeit des zeitlichen und inneren Zusammenhanges im Rahmen der Prüfung eines beharrlichen Verkehrsverstoße weitergehende Einzelheiten zu den Vortaten dargetan werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02) nicht fest.Der Senat hält insoweit an seiner früheren Auffassung, dass zur Nachvollziehbarkeit des zeitlichen und inneren Zusammenhanges weitergehende Einzelheiten zu den Vortaten dargetan werden müssen (Senatsbeschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02) nicht fest.
- BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03
Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen
In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), auf die sich der Verteidiger wohl berufen will und die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind. - BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03
Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot
In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind. - OLG Hamm, 22.07.2004 - 3 Ss OWi 351/04
Fahrverbot - Feststellungen beim beharrlichen Verstoß
Der Senat hält insoweit an seiner früheren Auffassung, dass zur Nachvollziehbarkeit des zeitlichen und inneren Zusammenhanges weitergehende Einzelheiten zu den Vortaten dargetan werden müssen (Senatsbeschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02) nicht fest. - OLG Oldenburg, 22.05.2013 - 2 SsBs 103/13
Keine rückwirkende Prüfung von Augenblicksversagen bei beharrlicher …
Allerdings findet sich in der Rechtsprechung verbreitet die Anforderung, dass es für die Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung auch auf die Einzelheiten der vorangegangenen Zuwiderhandlung ankäme (Bayerisches ObLG NZV 89, 35; OLG Düsseldorf NZV 93, 319 f.; OLG Düsseldorf VRS 96. Bd., 66 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2002, 3 Ss OWi 727/02 (juris); vgl. auch Bayerisches ObLG NZV 04, 48 hinsichtlich der Überprüfung der Täterschaft früherer Verkehrsverstöße).