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   OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35062
OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. August 2015 - 3 Ss OWi 900/15 (https://dejure.org/2015,35062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    StVG §§ 24 I,25 I 1 [1. Alt.]; StVO §§ 37 II Nr. 1, 49 III Nr. 2; OWiG § 79 I 1 Nr. 3; BKatV § 4 I 1 Nr. 3; BKat lfd.Nr. 132.3.
    EStVG, StVO, OWiG, BKatV

  • rewis.io

    Keine Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 353
    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel

  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 353
    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Frühstarter an der Rotlichtampel - dennoch Fahrverbot

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rotlichtverstoß wegen grüner Fußgängerampel ist kein Augenblicksversagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten "Frühstart" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel; Qualifizierter Rotlichtverstoß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Augenblickversagen bei Verwechslung der Ampel für fließenden Verkehr mit Fußgängerampel

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 57
  • NZV 2016, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15
    Denn ein sog. Augenblicksversagen, welches ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigen würde, scheidet in Fällen grober Pflichtverletzung von vornherein aus (vgl. BGHSt 43, 241).
  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15

    Voraussetzungen für das Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens

    Für den Wegfall eines nach § 25 I 1 1. Alt. StVG verwirkten Regelfahrverbots aufgrund eines sog. Augenblicksversagens anlässlich der Nichtbeachtung einer länger als eine Sekunde andauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht anzeigenden und parallel zur beabsichtigen Fahrtrichtung den Fußgängerverkehr frei gebenden Fußgängerampel begründet wird (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschl. v. 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 [bei juris]).

    überhaupt eine irrtumsbedingte, in der Sache überdies fernliegende und selbst für sich genommen eine Privilegierung regelmäßig allein nicht rechtfertigende Verwechslung mit einer Grün anzeigenden Fußgängerampel (vgl. hierzu zuletzt treffend OLG Bamberg, Beschl. v. 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 [bei juris]) unterstellt werden sollte.

  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ist das AG zutreffend davon ausgegangen, dass ein Absehen von dem gemäß § 4 I 1 Nr. 3 BKatV i.V.m. Nr. 132.3 BKat verwirkten einmonatigen Regelfahrverbot wegen des festgestellten groben Pflichtenverstoßes i.S.v. § 25 I 1 1. Alt. StVG nicht schon aufgrund eines sog. "Augenblicksversagens" in Betracht zu ziehen war (vgl. dazu u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 3 Ss OWi 944/12 = DAR 2012, 528 = ZfS 2012, 648 = OLGSt StVG § 25 Nr. 52 = VM 2013, Nr. 3 = VA 2012, 156; 10.08.2015 - 3 Ss OWi 900/15 = ZfS 2016, 50; 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15 und 04.01.2016 - 3 Ss OWi 1490/15 = VA 2016, 47, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2019 - 2 Rb 8 Ss 830/18

    Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß

    In zwei dieselbe Kreuzung betreffenden Entscheidungen, denen auch Fälle eines "Mitzieheffektes" zugrunde lagen, hatte der Senat hinsichtlich des verhängten Fahrverbotes rechtsbeschwerderechtlich allerdings nichts erinnert, da die Betroffenen beim Heranfahren das Umschalten von Gelb auf Rot noch wahrgenommen haben mussten und sodann umgehend wieder losgefahren waren (Beschlüsse vom 09.08.2017 - 2 Rb 8 Ss 476/17 - und vom 19.02.2018 - 2 Rb 8 Ss 48/18 - [n.v.]) Während Teile der Rechtsprechung mit der bisherigen Senatsansicht übereinstimmen (OLG Stuttgart DAR 1999, 88 [Ortsunkundigkeit]; OLG Hamm VRS 96, 64; VRS 98, 392 [Fahrzeug daneben fuhr jeweils an]), scheint sich in den neueren Entscheidungen eher abzuzeichnen, dass jedenfalls grundsätzlich die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG angenommen werden, wenn keine besonderen Umstände ein Absehen vom Regelfahrverbot ausnahmsweise rechtfertigen (OLG Bamberg, Beschluss vom 22.12.2015 - 3 Ss OWi 1326/15, juris; ZfSch 2016, 50; NJW 2009, 653; DAR 2008, 596 [auch zur Nachtzeit]; KG Berlin VRS 132, 303; ThürOLG VRS 110, 54 [grds. möglich]; BayObLG VRS 103, 390; ebenso BHHJ/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, StVO Rn. 30l; jurisPK-Straßenverkehrsrecht/Grube, 1. Aufl. 2016, BKatV § 4 Rn. 26; Burhoff/Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl. 2018, Rn. 1615; wohl ebenso Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht aaO bei Gefährdung des Querverkehrs).
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