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   OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04   

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https://dejure.org/2004,6015
OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04 (https://dejure.org/2004,6015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04 (https://dejure.org/2004,6015)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 3 Ss OWi 315/04 (https://dejure.org/2004,6015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reflektionsfehlmessungen bei Radarmessverfahren; Begriff der Reflektionsfehlmessung; Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVO § 3; ; StPO § 244; ; OWiG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StPO § 244; OWiG § 77
    Radarmessung; Fn ehlerquellen; Geschwindigkeitsüberschreitung, Ausführungen im Urteil; Beweisantrag; Vorsatz; Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 34 km/h überschritten: kein Vorsatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Messfehler beim Verkehrsradargerät "Traffipax"

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Knöllchen" sind nicht immer korrekt

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 12 OWi 63 Js 195/04
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.04.1984 - 3 Ss OWi 1795/83
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04
    Eine solche ist ohne Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nur dann zulässig, wenn das Gericht bereits eine Überzeugung gewonnen hat und die Grundlagen dafür so verlässlich und unproblematisch sind, dass die Möglichkeit, das Gericht könne in seiner Überzeugung durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. Entscheidung des erkennenden Senats vom 02.04.1984 - 3 Ss OWi 1795/83 veröffentl. in NStZ 1984, 462 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04
    Zwar handelt es sich bei dem durchgeführten Geschwindigkeitsmessverfahren mit der mobilen Überwachungsanlage des Typs Traffipax "speedophot" um ein standardisiertes Messverfahren, so dass lediglich bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fehlmessung eine nähere Überprüfung des dokumentierten Messergebnisses erforderlich ist (BGHSt 39, 291, 300 f.).
  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04
    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 13. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; OLG Köln, VRS 78, 467, 77, 472; Bay.VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbstständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.1990 - Ss 9/90
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04
    Für den vorliegenden Fall kann es dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Beweisantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren praktisch nur mit der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann bzw. die Verfahrensrüge der Ablehnung eines Beweisantrages inhaltlich mit der Aufklärungsrüge übereinstimmt (so Göhler, OWiG, 13. Aufl., Rdnr. 10 zu § 77; OLG Köln, VRS 78, 467, 77, 472; Bay.VRS 87, 367) oder ob die Ablehnung des Beweisantrages selbstständig gerügt werden kann (so Senge in KK, OWiG, 2. Aufl., Rdnr. 52 zu § 77 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Verfahrensverzögerung,

    Die Ablehnung eines Beweisantrages als verspätet erfordert aber außerdem, dass nicht die dem Gericht obliegende Aufklärungspflicht die Erhebung des beantragten Beweises gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 17.06.2004 - 3 Ss OWi 315/04 - , www.justiz.nrw.de; OLG Karlsruhe VRS Bd. 98, 447; Senge in KK, OWiG, 6. Aufl., § 77 Rdnr. 23; Bohnert, OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr.43).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 54/21

    Verfassungsbeschwerde begründet; Rechtliches Gehör; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Beschwerdeführer verwies in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 17. Juni 2004 (3 Ss OWi 315/04).
  • VG Braunschweig, 21.07.2006 - 6 A 16/06

    Anhörung; Antritt; Beweis; Beweisfoto; einmalig; einsetzen; Ergebnis; erheblich;

    Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde ausweislich der vorliegenden Unterlagen in einem standardisierten Verfahren mit dem Radargerät "Traffipax Speedophot", einem allgemein anerkannten Messgerät, durchgeführt (vgl. zu diesem Gerät z.B. OLG Oldenburg, Beschl. vom 29.01.1996 - Ss 10/96 -, NZV 1996, 375 und juris; Brandenburgisches OLG, Beschl. vom 07.04.1998 - 07.04.1998 - 1 Ss(Owi)21B/98, juris; OLG Hamm, Beschl. vom 17.06.2004  -3 Ss Owi 315/04 -, juris - LS -).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2018 - 1 RBs 200/18

    Fehlende Urteilsgründe, Zulassung, Zurückverweisung, Ermessen

    Welche Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem System des Typs Traffipax SpeedoPhot zu stellen sind, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits hinlänglich geklärt (Senat, Einzelrichterbe-schlüsse vom 14. Dezember 2017 - IV-1 RBs 239/17, vom 30. Juni 2016 - IV-1 RBs 130/16, vom 15. April 2016 - IV-1 RBs 83/16, vom 22. Januar 2015 - IV-1 RBs 217/14 sowie vom 9. Januar 2014 - IV-1 RBs 186/13; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25. Mai 2010 -111-3 RBs 119/10 und vom 17. Juni 2004 - 3 Ss OWi 315/04 ).
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