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   OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05   

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https://dejure.org/2006,7395
OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 (https://dejure.org/2006,7395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 (https://dejure.org/2006,7395)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 Ss OWi 582/05 (https://dejure.org/2006,7395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einer im Urteil dargelegten Beweiswürdigung; Feststellung der ordnungsgemäßen Funktion einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage; Verwertungsverbot für Daten aus nicht geeichten Messgeräten im Ordnungswidrigkeitsverfahren; Berücksichtigung von ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; StVO § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVO § 3
    Tatsächliche Feststellungen; Messgerät; eichfähig; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessung - Koaxialkabelverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Eichung bei Sensorenmessung

Verfahrensgang

  • AG Minden - 15 OWi 1002/04
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 17.01.1996 - 1 Ss OWi 126/95
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
    Allerdings beinhaltet § 25 Abs. 1 Nr. 3 iV.m. Abs. 2 EichG kein Verwertungsverbot für das Ordnungswidrigkeitenverfahren ( OLG Celle NZV 1996, 419; KG Berlin NZV 1995, 456-457, a.A. Erbs/Kohlhaas EichG, § 25 Rn. 11), denn Sinn und Zweck des EichG ist es eine, besonders qualitative Sicherheit der Geschwindigkeitsmessung zu gewährleisten, die durch die Eichpflicht des EichG § 2 Abs. 1 garantiert ist.
  • KG, 14.07.1995 - 3 Ws (B) 182/95
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
    Allerdings beinhaltet § 25 Abs. 1 Nr. 3 iV.m. Abs. 2 EichG kein Verwertungsverbot für das Ordnungswidrigkeitenverfahren ( OLG Celle NZV 1996, 419; KG Berlin NZV 1995, 456-457, a.A. Erbs/Kohlhaas EichG, § 25 Rn. 11), denn Sinn und Zweck des EichG ist es eine, besonders qualitative Sicherheit der Geschwindigkeitsmessung zu gewährleisten, die durch die Eichpflicht des EichG § 2 Abs. 1 garantiert ist.
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH, NStZ 1985, 184).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1993 - 5 Ss OWi 48/93
    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
    Einsatz eichfähiger Messgeräte muss dem Urteil auch zu entnehmen sein, dass eine gültige Eichung vorlag und die Bedienvorschriften beachtet wurden ( OLG Frankfurt ZfS 2001, 233, Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 2004, 267, OLG Düsseldorf VRS 85, 222).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05
    Doch ist eine entsprechende Erörterung und Würdigung dann notwendig, wenn das Rechtsbeschwerdegericht nur auf dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk und allgemeinen Erfahrungssätze beachtet worden sind (vgl. BGH, MDR 1974, 502; OLG Düsseldorf OLGSt 1983, StPO, § 261 Nr. 1).
  • OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Verfahrensverzögerung,

    Bei einer materiell fehlerhaften Eichung wären die Grundsätze, die bei Messungen mit ungeeichten Geräten gelten, entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsentscheidungen vom 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 - und 16.01.2009 - 3 Ss OWi 767/07 - ).
  • OLG Jena, 05.04.2007 - 1 Ss 20/07

    Zur Messung des Reifenprofils mit ungeeichtem Profilmessgerät

    Jedoch muss die im Urteil mitgeteilte Beweiswürdigung in sich logisch, geschlossen, klar und vor allem lückenfrei sein und wenigstens die Grundzüge der Überlegungen des Tatrichters und die Möglichkeit des gefundenen Ergebnisses sowie die Vertretbarkeit des Unterlassens einer anderen Würdigung aufzeigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2006, 3 Ss Owi 582/05, S. 3 juris-Umdruck).

    Hierfür spricht, dass für Geschwindigkeitsmessungen mit nicht geeichten Messgeräten anerkannt ist, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen die gemessene Geschwindigkeit konkret feststellen und sich damit auseinander setzen muss, ob und gegebenenfalls welcher Sicherheitsabschlag von diesem Messergebnis vorzunehmen ist, damit das Rechtsbeschwerdegericht überprüfen kann, ob das Tatgericht ohne Verstoß gegen Denkgesetze oder wissenschaftliche Erfahrungssätze zu der festgestellten Geschwindigkeit gekommen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2006, 3 Ss Owi 582/05, S. 4/5 juris-Umdruck).

  • OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Umfang; Eichung

    a) Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Einsatz von standardisierten Messverfahren, wie dem vorliegenden, hat der Senat bereits früher Folgendes entschieden (OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05):.
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

    Grundlage der revisionsgerichtlichen Überprüfung auf die (hier allein erhobene) Sachrüge hin ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweis-mittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (BGH NStZ 1985, 184; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05; OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 SsOWi 28/08).
  • OLG Köln, 15.04.2014 - 1 RBs 89/14

    Zulässigkeit der Beteiligung von Privatunternehmen am Betrieb einer

    Dabei handelt es sich um ein zur Geschwindigkeitsmessung anerkanntes, sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291 = NZV 1993, 485; BGH NJW 1998, 321 = NZV 1998, 120; vgl. SenE v. 02.08.2010 III-1RBs193/10; speziell bezogen auf das stationäre Radargerät vom Typ TPH-S: SenE vom 17.08.2004 - Ss 358/04 (B) -, NVZ 2004, 596; OLG Hamm Beschluss v. 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09 -, BeckRS 2009, 97268; OLG Hamm v. 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 -, Verkehrsrecht aktuell 2006, 85, juris).
  • OLG Hamm, 23.05.2007 - 3 Ss OWi 274/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Hierzu gehören neben den Feststellungen zur inneren Tatseite Angaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die der Betroffene zu beachten hatte, Angaben zur festgestellten Geschwindigkeit sowie Angaben bzgl. des verwandten Messverfahrens, wobei dem Urteil beim Einsatz eichfähiger Messgeräte auch zu entnehmen sein muss, dass eine gültige Eichung des Messgerätes vorgelegen hat (Senatsbeschlüsse vom 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04 - und 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05 -).
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