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   OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05   

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OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 (https://dejure.org/2005,12895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 (https://dejure.org/2005,12895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2005 - 3 Ss OWi 626/05 (https://dejure.org/2005,12895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen bei Entbindungsantrag; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    OWiG § 73 Abs. 2; ; OWiG § ... 74 Abs. 1 Satz 2; ; OWiG § 74 Abs. 2; ; OWiG §§ 79 ff.; ; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 a Abs. 1 n.F.; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StPO § 79 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05
    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04 - Göhler, a.a.O., Nr. 16 b zu § 80).
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 462/07

    Entbindungsantrag

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gem.§ 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

    Ermessen des Gerichtes gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 01.07.2008 - 5 Ss OWi 415/08

    Entbindung; Erscheinen; Anwesenheit; Hauptverhandlung; Begründung;

    Die Einspruchsverwerfung stellt sich damit gleichzeitig als eine Verletzung des Rechts der Betroffenen auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar, auf der die angefochtene Entscheidung beruht (vgl. OLG Hamm VRS 113, 362; Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 4 SsOWi 804/06 - Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 - OLG Köln VRS 105, 207).

    Die Entscheidung über den Entbindungsantrag ist im Gegensatz zur früheren Rechtslage nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichts gestellt; das Gericht ist vielmehr verpflichtet, dem Entbindungsantrag zu entsprechen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (zu vgl. OLG Hamm VRS 113, 362, 363; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 3 Ss OWi 669/07

    Verjährung; Verlesung eines bereits aufgehobenen Bußgeldbescheides

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 20.09.2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

    Die Entbindung ist nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 20.09.2005 - 3 SsOWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 2 Ss OWi 464/07

    Entbindung vom Erscheinen; Ermessen des Gerichts; Gründe; Verwerfung des

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch durch Urteil gem.§ 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht (mehr) in das Ermessen des Gerichtes gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).

  • OLG Hamm, 27.07.2016 - 2 RBs 131/16

    Versagung der Entbindung vom persönlichen Erscheinen wegen besserer

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung über den Entbindungsantrag nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, sondern dieses vielmehr verpflichtet ist, dem Antrag zu entsprechen, sofern die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -, juris; KG VRS 111, 146 und 113, 63; OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • OLG Hamm, 07.01.2009 - 4 Ss OWi 824/08

    unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung; Verletzung des rechtlichen

    Die Entbindung ist nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2005 - 3 Ss OWi 626/05 -).
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