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   OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08   

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https://dejure.org/2008,4267
OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08 (https://dejure.org/2008,4267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08 (https://dejure.org/2008,4267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 (https://dejure.org/2008,4267)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Gerichts zur Feststellung der tatsächlichen Grundlage einer Geschwindigkeitsfeststellung und einer Abstandsmessung

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstands; Darlegungsanforderungen an eine gerichtliche Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots wegen einer ...

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 4; ; StVG § 24 StVG

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoßes

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellungen im Urteil bei Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem ProVida 2000 Modular-System aus dem fahrenden Polizeifahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot - Toleranzabzüge

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abstandsmessungen mit ProViDa 2000 Modular: Kein standardisiertes Messverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 156
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 1 Ss OWi 617/03

    Abstandsmessung, Pro-Vida-Verfahren, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08
    Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - OLG Düsseldorf, VRS 99, 133).

    Das ProVida-System findet sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur Abstandsmessung Gebrauch und ist als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt, so dass es hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessungen in den Urteilsgründen lediglich der Darstellung bedarf, dass nach dem ProVida-System gemessen, welches der nach diesem System möglichen Messverfahren (z.B. Messung aus stehendem Fahrzeug, Nachfahren mit konstantem Abstand, Weg-Zeit-Messung) angewandt und welcher Toleranzwert zugrunde gelegt wurde (Beschluss des 1. Senats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - OLG Köln, VRS 97, 442 ff. m. w. N.).

    Da die Abstände - anders als die Geschwindigkeiten - nicht elektronisch gemessen, sondern unter Auswertung des Videobandes errechnet werden, genügt jedoch nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern die Auswertung und Berechnung müssen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei dargelegt werden (Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - bei BeckRS 2003, 30310919 m. w. N.).

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08
    Das ProVida-System findet sowohl zur Geschwindigkeits- als auch zur Abstandsmessung Gebrauch und ist als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt, so dass es hinsichtlich der Geschwindigkeitsmessungen in den Urteilsgründen lediglich der Darstellung bedarf, dass nach dem ProVida-System gemessen, welches der nach diesem System möglichen Messverfahren (z.B. Messung aus stehendem Fahrzeug, Nachfahren mit konstantem Abstand, Weg-Zeit-Messung) angewandt und welcher Toleranzwert zugrunde gelegt wurde (Beschluss des 1. Senats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - OLG Köln, VRS 97, 442 ff. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss OWi 125/00

    Abstandsverstöße - Geschwindigkeitsmessungen - Messgerät Police-Pilot -

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08
    Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lang gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeugs zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckte und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.03.2003 - 1 SsOWi 617/03 - OLG Düsseldorf, VRS 99, 133).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 1 RBs 30/17

    Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsverstoß; Geschwindigkeitsmessung durch

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 -, Rn. 12, juris, OLG Hamm, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 -, juris) ist mehrfach entschieden, dass die Abstandsmessung mit dem System ProViDa kein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darstellt, welches voraussetzt, dass ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren vorliegt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind, wobei allerdings auch nicht erforderlich ist, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden muss.
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    36 Das Messsystem Provida 2000 Modular ist - wie die Rechtsbeschwerde selbst einräumt - als standardisiertes Messverfahren für Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich anerkannt (vgl. OLG Köln VRS 97 [1999], 442; OLG Thüringen VRS 111 [2006], 211; KG VRS 127 [2014], 178; 128 [2015], 200; OLG Hamm NZV 2001, 90; Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 [juris]).
  • OLG Hamm, 28.03.2010 - 3 RBs 28/09

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Verfahrensverzögerung,

    Bei einer Geschwindigkeits messung mit dem hier verwendeten Messgerät des Typs Provida 2000 Modular handelt es sich zwar um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08 m.w.N.) Bei einem solchen Verfahren kann sich die Beweisführung des Tatrichters grundsätzlich auf die Mitteilung der Höhe der gemessenen Geschwindigkeit, des Messverfahrens und des Toleranzabzuges beschränken.
  • OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Abstandsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage

    Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lange gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeuges zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckt hat und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, Az.: 3 Ss OWi 871/08, bei juris, m.w.N.).

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung dieser Auswertung und Berechnungen zu ermöglichen, sind dieselben in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei darzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 2 Ss OWi 1003/12

    OWi-Recht: Durch Messverfahren "Provida 2000 Modular" festgestellter

    Die Rechtsprechung auf die sich der Betroffene und in Teilen auch die Generalstaatsanwaltschaft bezieht, sind allgemein gehalten und gehen auf eine Zeit zurück, in der es aufgrund bauartbedingter Besonderheiten dazu gekommen ist, dass für einen bestimmten Einsatz der Nachfahrt mit dem vorliegenden Messgerät keine PTB-Zulassung vorlag und somit kein standardisiertes Messverfahren gegeben war (vgl. OLG Hamm Beschluss v. 26.02.2009 - 3 SsOwi 871/08).
  • OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16

    Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen

    Die aus der Geschwindigkeitsberechnung folgende Abstandsmessung anhand einer Einzelbildauswertung erweist sich demgegenüber als nicht standardisiert (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08), da die Abstände, anders als die Geschwindigkeit, nicht elektronisch gemessen, sondern errechnet werden.
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Vielmehr entsprechen die Urteilsgründe den in der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Darlegungserfordernissen im Falle von - wie hier - Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen unter Verwendung des Messgeräts Provida 2000 Modular aus einem fahrenden Messfahrzeug (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 -, DAR 2009, 156; Thüring. OLG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 -, DAR 2011, 413, jew. zitiert nach juris).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Die eigentliche Geschwindigkeitsermittlung wurde hier jedoch nicht mit der als standardisiertes Messverfahren anerkannten ProVidA 2000 modular - Anlage (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] - OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss-OWi 1003/12 -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156), sondern nachträglich mit Hilfe des softwarebasierten Auswertungsverfahrens ViDistA2006 durchgeführt.
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Bei dem eingesetzten Geschwindigkeitsmessverfahren ProViDA 2000 modular handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. August 2018 - 3 Ws (B) 202/18 - vom 12. Dezember 2017 - 3 Ws (B) 302/17 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - (2 B) 53 Ss-Owi 132/19 [95/19] -, alle bei juris; OLG Hamm DAR 2009, 156).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 795/19

    Absehen von einem Fahrverbot bei wirtschaftlicher Existenzgefährdung

    1) Das Amtsgericht hat zunächst nachvollziehbar dargelegt, dass die Vorgaben für den Einsatz des als standardisierten Messverfahren anerkannten ProVida 2000 modular (OLG Hamm DAR 2009, 156; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.3.2013 - 2 Ss-OWi 1003/12, juris; KG VRS 134, 152) beachtet wurden und deshalb die bei der Videoaufzeichnung festgehaltenen Daten zu Fahrstrecke und -zeit als Grundlage für die Geschwindigkeitsberechnung herangezogen werden können.
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

  • OLG Hamburg, 20.02.2019 - 3 Ss OWi 168/17

    ProViDa-Messung vom Motorrad aus: Standardisiert nur bei Geradeausfahrt in

  • OLG Bamberg, 25.10.2011 - 3 Ss 1194/11

    Alleiniges Stützen der Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen

  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    Anfechtung der Kostenentscheidung einer Beschlussentscheidung im Bußgeldverfahren

  • OLG Hamburg, 20.02.2019 - 2 Rb 10/18

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen einer mittels

  • OLG Bamberg, 08.06.2010 - 2 Ss OWi 757/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Feststellungen zur

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