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   BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62   

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BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62 (https://dejure.org/1962,1934)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - 3 StR 10/62 (https://dejure.org/1962,1934)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 (https://dejure.org/1962,1934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen das Verbot einer Geheimverbindung - Strafbarkeit der Mitgliedschaft durch Unterordnung des Willens und fortdauernde Förderung der Ziele einer Geheimverbindung - Strafrechtliche Abgrenzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen das Verbot einer Geheimverbindung; Strafbarkeit der Mitgliedschaft durch Unterordnung des Willens und fortdauernde Förderung der Ziele einer Geheimverbindung; Strafrechtliche Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2019
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Nach feststehender Rechtsprechung (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174) [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]erfaßt der Tatbestand des § 93 StGB nur Schriften, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen ihre Verbreitung dienen soll, verkörpert sind.

    Der Inhalt der Schrift muß die verfassungsfeindliche Zielrichtung wenigstens in Anhaltspunkten erkennen lassen, die durch allgemeinkundige Tatsachen, wie etwa die bekannten Ziele der SED, ergänzt werden können (BGHSt 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 16, 49, 52) [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60].

  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Einzuziehende Druckschriften sind in der Urteilsformel oder in einer Anlage dazu unmissverständlich zu bezeichnen (BGHSt 9, 88).

    Etwa einzuziehende Druckschriften sind in der Urteilsformel oder in einer Anlage dazu unmißverständlich zu bezeichnen (BGHSt 9, 88).

  • BGH, 30.03.1960 - 3 StR 7/60

    Einordnung des Weiterbestehens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Wer mit den für die "Westarbeit" zuständigen sowjetzonalen Stellen oder Funktionären der FDJ in Verbindung steht und durch sein Handeln deren Ziele fördern will, nimmt regelmäßig in strafbarer Weise als Mitglied an der Verbindung teil (BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960, Wagner DRiZ 1961, 168, 171 Fußnote 30).

    Hierzu wird noch bemerkt: Stimmt derjenige, dem die strafbaren Beziehungen vorgeworfen werden, mit den verfassungsfeindlichen Zielen der fremden Organisation innerlich überein, so geht seine verfassungsfeindliche Absicht bereits daraus unmittelbar hervor,(BGH 3 StR 7/60 vom 30. März 1960, Wagner GA 1961, 129, 150, C Nr. 5).

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Mitglied einer Geheimverbindung ist, wer seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und fortdauernd für ihre Zwecke tätig wird (BGH 3 StR 3/59 vom 16. September 1959, Wagner GA 1960, 225, 228, A Nr. 7, D Nr. 5; BGH NJW 1960, 1772).

    Eine Handlung, die der Förderung oder Unterstützung dieser Ersatzorganisation gilt, ist eine Zuwiderhandlung gegen das Auflösungsgebot des Bundesverfassungsgerichts und erfüllt damit die äusseren Merkmale der Täterschaft im Sinne der §§ 42, 47 BVerfGG (BGH NJW 1960, 1772).

  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Die Geheimorganisation der FDJ, welcher der Angeklagte K. nach der Feststellung des Landgerichts angehört 9 ist eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des § 90a StGB (BGH HuSt 1, 108, Wagner GA 1960, 193, 198 Nr. 8-11; vgl. auch BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]).

    Die SED und die von ihr abhängigen und beeinflußten Organisationen bilden, soweit sie "Westarbeit" treiben, mit ihren in dieser Richtung tätigen Organen und den von diesen geleiteten Agenten, Gruppen und Parteigängern in der Bundesrepublik eine verfassungsfeindliche Vereinigung, die zugleich eine Ersatzorganisation der aufgelösten KPD ist (BGHSt 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; zum Merkmal "Ersatzorganisation" BGHSt 16, 264).

  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Andernfalls kommt es darauf an, ob er sich den fremden verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch sein Verhalten eingegliedert hat (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Ihr Inhalt muß in den Urteilsgründen wiedergegeben oder doch im Kern dargestellt werden (BGH 6 StR 207/54 vom 13. Oktober 1954, Wagner GA 1961, 1, 9 Nr. 5; vgl. auch BGHSt 5, 278), weil das Revisionsgericht sonst die richtige Rechtsanwendung nicht prüfen kann.
  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 207/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Ihr Inhalt muß in den Urteilsgründen wiedergegeben oder doch im Kern dargestellt werden (BGH 6 StR 207/54 vom 13. Oktober 1954, Wagner GA 1961, 1, 9 Nr. 5; vgl. auch BGHSt 5, 278), weil das Revisionsgericht sonst die richtige Rechtsanwendung nicht prüfen kann.
  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Nach feststehender Rechtsprechung (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174) [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]erfaßt der Tatbestand des § 93 StGB nur Schriften, in denen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen, denen ihre Verbreitung dienen soll, verkörpert sind.
  • BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
    Andernfalls kommt es darauf an, ob er sich den fremden verfassungsfeindlichen Bestrebungen durch sein Verhalten eingegliedert hat (BGHSt 10, 163; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
  • BGH, 19.05.1954 - 6 StR 88/54
  • BGH, 02.06.1954 - 6 StR 120/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1955 - StE 160/52

    Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 27.05.1959 - 3 StR 44/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 37/60
  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf

  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 31/61

    Aufnehmen und Unterhalten von Beziehungen zum sowjetzonalen FDGB in

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Beeinflussungsversuche der Leiter solcher Veranstaltungen dienen soll (vgl. dazu auch die Begründung zu § 372 des E 1962) oder wenn der Besuch der Veranstaltung dazu benutzt wird, um auf diese Weise, etwa zu Verwandten, in die SBZ reisen oder dort einen billigen Urlaub verleben zu können (3 StR 10/62 vom 13. April 1962, bei Wagner DRiZ 1963, 218), es sei denn, der Besucher nähme bei all dem billigend in Kauf, daß die SBZ-Machthaber seinen bloßen Besuch ihrer Veranstaltungen in eine Unterstützung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen ummünzten.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (BGHSt 16, 26, 31 f; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962; 3 StR 18/62 vom 15. Mai 1962, bei Wagner GA 1963, 233 Nr. 29; 3 StR 20/63 vom 10. Juni 1963).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

    Ob eine Schrift die Voraussetzungen des § 93 StGB erfüllt, kann deshalb nur beurteilt werden, wenn ihr Inhalt im Urteil wiedergegeben oder doch wenigstens im Kern dargestellt ist (BGHSt 6 StR 207/54 vom 13. Oktober 1954; Wagner GA 1961, 1, 9 Nr. 5; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962; vgl. auch BGHSt 5, 278 und 11, 29, 31).

    Deshalb muß auch verlangt werden, daß das Urteil in sich selbst seine Erklärung und vollständige Begründung findet (BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60, vom 25. Juli 1960 (LM Nr. 4 zu § 42 BVerfGG = NJW 1960, 1772), vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, vom 1. August 1962 - 3 StR 33 vom 20. März 1963 (BGHSt 18, 296, 300) [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 - und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 - auf ein fortdauerndes Tätig werden abgehoben wird, ist die darin verbal zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung, ein einmaliges Tätigwerden reiche auch dann nicht aus, wenn ein Wille zu fortdauernder Beteiligung vorhanden ist, jeweils nicht entscheidungserheblich; sie lag den bezeichneten Entscheidungen also in Wahrheit auch nicht zugrunde.

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines

    Mitglied einer Geheimverbindung ist, wer seinen Willen dem der Verbindung unterordnet und fortdauernd für deren Zwecke tätig wird (BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

    Solche Handlungen dienen gerade nicht der Förderung oder Unterstützung der Ersatzorganisation (vgl. BGH NJW 1960, 1772; 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

    Dagegen können Bedenken bestehen, ob die Fassung des Ausspruchs über die Einziehung den in BGHSt 9, 88 und in der Entscheidung des Senats vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 (LM StPO § 260 Nr. 28) aufgestellten Grundsätzen entspricht.
  • BGH, 13.11.1963 - 3 StR 12/63

    Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Zuwiderhandlung gegen das

    Sollte das Landgericht erneut auf Einziehung erkennen, so muss es hinsichtlich der Fassung des Einziehungsausspruchs die in den Entscheidungen BGHSt 9, 88 und BGH NJW 1962, 2019 hervorgehobenen Erfordernisse beachten und auch klar zum Ausdruck bringen, dass es sich bewusst war, mit § 86 Abs. 1 StGB eine Ermessens vorschrift anzuwenden.
  • BGH, 09.07.1985 - 4 StR 331/85

    Aufhebung einer Einziehungsanordnung

    Die Einziehungsanordnung kann jedoch keinen Bestand haben, weil die von ihr betroffenen Gegenstände weder im Tenor noch in den Gründen des angefochtenen Urteils bezeichnet worden sind und dem Revisionsgericht infolgedessen eine Prüfung der Voraussetzungen des § 74 StGB nicht möglich ist (BGHSt 9, 88, 89); die Bezugnahme auf die Anklageschrift genügt nicht (BGH NJW 1962, 2019; BGH, Beschluß vom 11. August 1981 - 1 StR 395/81).
  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 10/63

    Revision gegen die Beschlagnahme von Schriften - Ordnungsgemäße Erhebung einer

    Auf die Fassung und Erfordernisse eines Einziehungsausspruchs hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 9, 88 und neuerlich in NJW 1962, 2019 hingewiesen.
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung

    Dieser Gesichtspunkt hat nur bei § 100 d Abs. 2 StGB Bedeutung, wo er, falls der Täter nicht ohnehin die Ziele der verfassungsfeindlichen Vereinigung teilt als Beweisanzeichen für den inneren Tatbestand in Betracht kommt (BGHSt 10, 163; 15, 156, 157 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 28/60]; BGH 3 StR 10/62 vom 13. April 1962).
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