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   BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10   

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https://dejure.org/2010,5332
BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB;§ 212 StGB; § 213 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine Strafzumessungsgründe; vertypte Milderungsgründe); erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe

  • rewis.io

    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10
    Dies ist hier rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 34, 345, 350).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Strafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2, NStZ-RR 2010, 336 (LS)).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336 ; vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 168/14

    Schwere Körperverletzung (Begriff der "Lähmung"; Erfordernis der Aufhebung der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 167/23

    Bestehen einer rechtlichen Bewertungseinheit zwischen der versuchten räuberischen

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 276/14

    Prüfung eines minder schweren Falles bei der gefährlichen Körperverletzung im

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den - wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten - Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 12/11

    Beihilfe (Strafzumessung; Gewicht der Haupttat, Gewicht der Beihilfehandlung;

    Überdies hat das Landgericht ersichtlich nicht bedacht, dass nach Ablehnung des minder schweren Falles auf der Grundlage einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände eine weitere Prüfung geboten ist, ob der mildere Sonderstrafrahmen auf Grund gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 50 Rn. 4 mN).
  • BGH, 14.11.2014 - 3 StR 392/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des minder schweren Falls beim Totschlag (zusätzliche

    Jedenfalls hat es nicht bedacht, dass nach Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles auf der Grundlage einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände bei der weitergehenden Prüfung, ob der mildere Sonderstrafrahmen zur Anwendung kommt, gegebene gesetzlich vertypte Strafmilderungsgründe (hier: nur versuchte Tat) zusätzlich zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 520/14

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: des

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
  • LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

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