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   BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15   

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https://dejure.org/2015,33760
BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15 (https://dejure.org/2015,33760)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2015 - 3 StR 11/15 (https://dejure.org/2015,33760)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2015 - 3 StR 11/15 (https://dejure.org/2015,33760)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 Abs 1 S 2 StPO, § 243 Abs 5 S 1 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten; Berücksichtigung des Zeitpunktes eines Beweisantrags durch den Verteidiger eines bis dahin schweigenden Angeklagten

  • IWW

    § 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 5 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten; x

  • rewis.io

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten; Berücksichtigung des Zeitpunktes eines Beweisantrags durch den Verteidiger eines bis dahin schweigenden Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2; StPO § 243 Abs. 5 S. 1
    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nachteile aus dem Zeitpunkt der Beweisantragsstellung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der späte Beweisantrag - und der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Nachteilige Schlüsse aus spätem Beweisantrag

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Niemand muss sich im Strafverfahren selbst belasten

Besprechungen u.ä. (3)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine nachteiligen Schlüsse aus spätem Beweisantrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine nachteiligen Schlüsse aus einem späten Beweisantrag

  • strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besser spät als nie - der Zeitpunkt des Beweisantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 732
  • NStZ 2016, 59
  • StV 2016, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 196/14

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung der anfänglichen Aussageverweigerung zum

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, NStZ-RR 2002, 72 bei Becker; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667 jeweils mwN).

    Der Fehler ist deshalb auf Sachrüge hin zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667).

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, NStZ-RR 2002, 72 bei Becker; Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Dementsprechend darf der Antrag des Verteidigers sowie die hierzu abgegebene Begründung oder weitergehende Erläuterung nicht als Einlassung des Angeklagten behandelt werden, es sei denn der Angeklagte erklärt (eventuell auf Befragen), er mache sich das Vorbringen als eigene Einlassung zu eigen (BGH, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 4 StR 118/90, StV 1990, 394; Urteil vom 24. Juli 1991 - 4 StR 258/91, BGHR StPO, § 243 Abs. 4 Äußerung 4; Beschluss vom 7. August 2014 - 3 StR 105/14, NStZ 2015, 207, 208; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 118).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00

    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der

    Auszug aus BGH, 17.09.2015 - 3 StR 11/15
    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 144; vom 26. Mai 1992 - 5 StR 122/92, BGHSt 38, 302, 305; vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 401/99, NJW 2000, 1426; Beschluss vom 3. Mai 2000 - 1 StR 125/00, NStZ 2000, 494, 495).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 17. September 2015 - 3 StR 11/15, NStZ 2016, 59, 60; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 196/14, NStZ 2014, 666, 667, je mwN).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der anfänglichen Aussageverweigerung - und damit auch nicht aus dem Zeitpunkt, zu dem sich der Angeklagte erstmals einlässt - nachteilige Schlüsse gezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 344/15 Rn. 5 und vom 17. September 2015 - 3 StR 11/15 Rn. 5).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 62/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Bewertung mittäterschaftlichen Handelns);

    Macht ein Angeklagter von seinem Schweigerecht Gebrauch, so darf dies nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 3 StR 11/15, NStZ 2016, 59).
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