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   BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87   

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BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87 (https://dejure.org/1987,1905)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - 3 StR 112/87 (https://dejure.org/1987,1905)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87 (https://dejure.org/1987,1905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation - Irrige Annahme eines Richters über die Möglichkeit der Einstellung eines Bußgeldverfahrens - Eigene Einlassung des Angeklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Bei dieser Sachlage kann der Senat den Angeklagten in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vom Vorwurf der Rechtsbeugung unmittelbar freisprechen; weitere Feststellungen, die insoweit zu einer Verurteilung führen könnten, wären auch in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 398, 402; 28, 162, 164).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Der Verfahrensverstoß, mit dem der Angeklagte objektiv gegen das Recht (§ 47 Abs. 3 OWiG) gehandelt hat, ist Merkmal des Straftatbestands der Rechtsbeugung, auf den sich der Vorsatz des Täters beziehen muß (BGH bei Holtz MDR 1978, 626).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Bei dieser Sachlage kann der Senat den Angeklagten in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vom Vorwurf der Rechtsbeugung unmittelbar freisprechen; weitere Feststellungen, die insoweit zu einer Verurteilung führen könnten, wären auch in einer neuen Hauptverhandlung nicht zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 398, 402; 28, 162, 164).
  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Die mit der Revision nicht anfechtbare (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, NStZ 1981, 447 mit Anm. Rieß) neue Eröffnungsentscheidung des Landgerichts vom 27. August 1986 trägt keinesfalls solche Merkmale schwerwiegender offenkundiger Fehlerhaftigkeit (vgl. Senatsbeschluß BGHSt 29, 351), die zu seiner Unwirksamkeit führen könnten.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Soweit die Strafkammer im übrigen bei ihrer Wertung der richterlichen Ermessensausübung durch den Angeklagten meint, eine Verfahrenseinstellung sei ohne nähere Prüfung der Einlassung des Betroffenen, er habe um seinen Arbeitsplatz fürchten müssen, nicht zulässig gewesen, verkennt sie, daß der Angeklagte auf Grund des Eindrucks, den er von dem Betroffenen in der Hauptverhandlung gewann, dessen nicht ohne weiteres lebensferne Einlassung für glaubwürdig oder doch wenigstens für wahrscheinlich gehalten haben mag - wofür sein Entschluß zur Verfahrenseinstellung spricht - und daß unter solchen Umständen auch die Einbeziehung von Erwägungen der Verfahrensökonomie in Betracht kam (vgl. auch BGHSt 32, 357, 363 [BGH 23.05.1984 - 3 StR 102/84]/364).
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
    Die mit der Revision nicht anfechtbare (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, NStZ 1981, 447 mit Anm. Rieß) neue Eröffnungsentscheidung des Landgerichts vom 27. August 1986 trägt keinesfalls solche Merkmale schwerwiegender offenkundiger Fehlerhaftigkeit (vgl. Senatsbeschluß BGHSt 29, 351), die zu seiner Unwirksamkeit führen könnten.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    cc) Eine Rechtsbeugung kann grundsätzlich auch durch einen Verstoß gegen Verfahrensrecht begangen werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 344 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, StV 2011, 463, 466).
  • BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01

    Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)

    Da eine Strafandrohung, zumal in Form eines Verbrechenstatbestandes, noch weit mehr als eine Maßnahme der Dienstaufsicht geeignet sein wird, den Richter in seinem Verhalten zu beeinflussen, darf auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (vgl BGH NStZ 1988, 218 f.).
  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten darf eine Überprüfung richterlicher Tätigkeit am wenig konkreten Maßstab des Beschleunigungsgebots nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der sachlichen Unabhängigkeit des Richters führen (vgl. BGH NStZ 1988, 218 f.).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 84/13

    Rechtsbeugung (Leitung einer Rechtssache: Maßnahmen nach Erlass der Entscheidung;

    Dies gilt auch bei der Rechtsbeugung durch Beugung des Verfahrensrechts (st. Rspr., u.a. BGH, Urteil vom 27. Mai 1987 - 3 StR 112/87, NStZ 1988, 218; Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383 mwN; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 346, 351; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109 mwN; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Rn. 29, StV 2011, 463, 466).
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Rechtsbeugung kann zwar auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (RGSt 57, 31, 34; BGHSt 32, 357 ff.; 38, 381, 383; BGH NStZ 1988, 218; OLG Schleswig SchlHA 1983, 86; Spendel aaO Rdn. 49).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03

    Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch

    Diese im Begriff der Beugung des Rechts angelegte Einschränkung des Tatbestands des § 339 StGB trägt zum Einen dem Bedürfnis Rechnung, Sachverhalte auszugrenzen, die mit dem Verbrechensverdikt des § 339 StGB überbewertet wären (vgl. BGHSt 41, 247, 251; 38, 381, 383), und dient der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit (BGHSt 10, 294, 298; BGH NStZ 2001, 651, 652), indem sie eine grundlegende Beeinträchtigung der Unabhängigkeit richterlichen Entscheidens vermeidet (vgl. BGH NStZ 1988, 218, 219; 2001, 651, 652; BGHSt 32, 357, 363; Senat aaO).
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Rechtsbeugung kann auch durch Beugung des Verfahrensrechts (BGH MDR 1952, 693, 695; BGH NStZ 1988, 218; BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 250/78) oder durch Vereinbarungen begangen werden, die sich gegenüber dem rechtlich unerfahrenen Beschuldigten als in die Irre führende Leitung einer Rechtssache darstellen (BGHSt 32, 357, 359).

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf (BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).

  • BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98

    Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus

    Infolgedessen ist der Tatbestand der Rechtsbeugung (zur Tatzeit § 336 StGB, durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997, BGBl. I S. 2038, unverändert in § 339 StGB umbenannt), für den nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BGHSt 41, 247, 251; BGH NJW 1997, 1455; s. zur Einstellungsentscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG BGH NStZ 1988, 218, 219 m. Anm. Doller; kritisch Seebode JR 1994, 1, 6), nicht hinreichend dargetan.
  • GStA Frankfurt, 05.01.2007 - 3 Zs 2745/06

    Rechtsbeugung eines Amtsrichters in Zivilsachen wegen Verhängung von

    Der Tatverdächtige muss insbesondere erkannt haben, dass er eine beachtliche rechtswidrige Verbesserung oder Verschlechterung der prozessualen Lage einer Partei durch bewussten Verstoß bewirkt hat (BGH, NStZ 1988, 218, 219).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Rechtsbeugung begeht deshalb nur der Amtsträger, der sich bewußt in schwerwiegender Weise vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (BGHSt 38, 381, 383; vgl. auch BGHR StGB § 336 Vorsatz 1 und KG NStZ 1988, 557).
  • LG Mannheim, 17.04.2003 - 5 KLs 15 Js 24957/00

    Strafvereitelung im Amt bei nicht erkennbarer Förderung von Strafverfahren;

  • OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98

    Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs.

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

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