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   BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15   

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https://dejure.org/2015,17366
BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15 (https://dejure.org/2015,17366)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - 3 StR 113/15 (https://dejure.org/2015,17366)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 3 StR 113/15 (https://dejure.org/2015,17366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 246 StGB; § 251 StPO; § 337 StPO
    Subsidiarität der Unterschlagung bei einem durch dieselbe Tat verwirklichten Diebstahl (vorgetäuschter Raub; Alleingewahrsam); Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Zulässigkeit der Rüge; Verlesung eines Attests; Erforderlichkeit der Vernehmung des Zeugen; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 251 Abs 1 Nr 1 StPO, § 251 Abs 4 S 1 StPO
    Urkundenverlesung im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf nicht ergangenen Gerichtsbeschluss über die Verlesung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 246 Abs. 1 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 256 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung von Diebstahl und Unterschlagung

  • rewis.io

    Urkundenverlesung im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf nicht ergangenen Gerichtsbeschluss über die Verlesung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung von Diebstahl und Unterschlagung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlesen eines ärztlichen Attestes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vorgetäuschte Tankstellenüberfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15
    b) Zwar ist die Annahme nicht zu beanstanden, dass der Nichtrevident B., der als Angestellter während der Dauer seiner Schicht verantwortlich für die Wechselgeldkasse war, als Kassenverwalter Alleingewahrsam an dem in der Kasse befindlichen Bargeld hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, BGHR StGB § 246 Abs. 1 Alleingewahrsam 1 mwN) und dass deshalb insoweit - anders als hinsichtlich der durch die gleiche Tat erbeuteten Zigaretten - eine Verurteilung wegen Diebstahls mangels Gewahrsamsbruchs nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 583/10

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines Arztbriefes; mangelnder Beschluss;

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15
    Entscheidend ist insoweit, ob die persönliche Vernehmung des Zeugen zur weiteren Aufklärung erforderlich ist oder ob die Verlesung der Niederschrift genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 583/10, BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 6 mwN).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15
    Wird die Verlesung lediglich durch den Vorsitzenden angeordnet, muss hinzukommen, dass die persönliche Vernehmung der Person, von der die Erklärung stammt, nicht zur weiteren Aufklärung hätte beitragen können (LR/Sander/Cirener, aaO, § 251 Rn. 81 mwN; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.07.2014 - 3 StR 188/14

    Keine Beschränkung der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestandes auf

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 3 StR 113/15
    Der Verurteilung auch wegen Unterschlagung steht indes die Subsidiaritätsklausel des § 246 Abs. 1 StGB entgegen, nach der dieser Tatbestand zurücktritt, wenn der Täter sich durch die Tat zugleich auch nach einer anderen Vorschrift strafbar gemacht hat und diese nach der im konkreten Fall anzuwendenden gesetzlichen Strafdrohung eine Höchststrafe von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst

    Andererseits bezweckt die Regelung bei Entscheidungen durch ein Kollegialgericht die Sicherstellung der Entscheidungsfindung durch den gesamten Spruchkörper; sie gewährleistet zudem, dass den Schöffen im Hinblick auf den Unmittelbarkeitsgrundsatz der Ausnahmecharakter der Verlesung verdeutlicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118 bzgl. § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO; siehe auch LR/Sander/Cirener, StPO, 26. Aufl., § 251 Rn. 79 f. mwN).

    Angesichts dessen beruht ein Urteil jedenfalls dann nicht auf der fehlenden Begründung des anordnenden Beschlusses, wenn der Grund für die Verlesung ohnehin allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist (BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 376/75 und Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, NStZ 1986, 325; vgl. auch Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117, 118; LR/Sander/Cirener aaO § 251 Rn. 97 mwN; Kreicker in Münchener Kommentar zur StPO, § 251 Rn. 92; siehe aber auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 2 StR 78/10, NStZ 2010, 649).

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 250/20

    Verlesung von Vernehmungsniederschriften und E-Mails im allseitigen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen das Beschlusserfordernis in § 251 Abs. 4 StPO ausgeschlossen werden kann, wenn allen Beteiligten der Grund der Verlesung klar und von der persönlichen Vernehmung der Zeugen keine weitere Aufklärung zu erwarten war (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 113/15, NStZ 2016, 117; LR-StPO/Cirener/Sander, 27. Aufl., § 251 Rn. 97; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 251 Rn. 45; MüKo-StPO/Kreicker, § 251 Rn. 92, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Rev 70/15

    Revision - Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler

    Denn der Beschluss im Sinne von § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO dient der Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten über den Grund der Verlesung und der eindeutigen Bestimmung ihres Umfangs (BGH NStZ 2016, 117 f).
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