Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4612
BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Alkohol - BAK - Hemmschwelle

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Indizien für und gegen eine alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Gegenüber diesen aussagekräftigen Indizien von Gewicht hat die Strafkammer zu Recht dem lediglich auf Grund von Trinkmengenangaben des alkoholgewöhnten Angeklagten errechneten Blutalkoholwert keine wesentliche Aussagekraft beigemessen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36; BGH NStZ 1998, 457), zumal bei schwerwiegenden Straftaten gegen Leib und Leben - wie hier die Hemmschwelle höher als bei anderen Delikten anzusetzen ist.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Zwar teilt das Urteil nicht im einzelnen die Berechnungsgrundlagen wie Körpergewicht und Reduktionsfaktor mit (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 e m.w.Nachw.), aus denen der Sachverständige auf Grund der Trinkmengenangaben des Angeklagten eine maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 98 %o errechnet hat.
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Der Senat kann nämlich auf Grund der in dem angefochtenen Urteil wiedergegebenen aussagekräftigen, gewichtigen Indizien, die gegen eine erhebliche alkoholbedingte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sprechen (BGHSt 43, 66 ff.; Tröndle/Fischer, aaO Rdn. 9 i und j), einen Rechtsfehler der sachverständig beratenen Strafkammer bei der Verneinung des § 21 StGB im Ergebnis ausschließen.
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    (3) Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist demnach eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22, siehe auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00, NStZ-RR 2000, 265; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96, NStZ-RR 1997, 162 aber auch BGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht