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   BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18   

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https://dejure.org/2018,12189
BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18 (https://dejure.org/2018,12189)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2018 - 3 StR 129/18 (https://dejure.org/2018,12189)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2018 - 3 StR 129/18 (https://dejure.org/2018,12189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von berauschenden Mitteln; intensive Neigung; keine psychische Abhängigkeit erforderlich; Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 246a StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hanges zur Einnahme von Rauschmitteln im Übermaß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1; StGB § 64 Abs. 2
    Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Annahme eines Hanges zur Einnahme von Rauschmitteln im Übermaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der erforderliche Hang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18
    b) Auf eine fehlende Beschwer des Angeklagten, der die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht von seinem Revisionsangriff ausgenommen hat, kommt es insoweit nicht an (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; siehe nur BGH aaO; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 13 mwN).

    Dabei genügt für die Annahme eines Hanges (§ 64 Satz 1 StGB) bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss (siehe nur BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 518/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorwegvollzugs (Halbstrafenaussetzung;

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18
    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18
    Daher hätte das Landgericht die Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt prüfen müssen (siehe nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261).
  • BGH, 30.01.2008 - 2 StR 4/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzugs eines

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18
    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 551/08

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Maßregel (Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 04.04.2018 - 3 StR 129/18
    Im Falle der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sind die Bestimmungen des § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB zu beachten; dazu hat das neue Tatgericht die voraussichtliche Dauer der Behandlung zu ermitteln und gegebenenfalls den Umfang der vollzogenen Untersuchungshaft zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233; Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 StR 4/08, juris Rn. 2 f.).
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