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   BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96   

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https://dejure.org/1996,1092
BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 3 StR 133/96 (https://dejure.org/1996,1092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 429
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGHR StGB § 47 I Umstände 6; vgl. auch Dreher/Tröndle aaO. § 47 Rdn. 7; Lackner StGB 20. Aufl. § 47 Rdn. 6; jeweils m. Rspr.-Nachw.).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 47 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.1998 - 2 Ss 437/97

    Computerbetrug bei Abhebung mittels Scheckkarte mit Geheimzahl

    Die Verhängung von Freiheitsstrafen unter 6 Monaten soll nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung zu § 47 StGB weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; BGH NStZ 1996, 429).

    Die Verhängung von Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH NStZ 1996, 429; OLG Düsseldorf VM 1997, 62, 63; KG StV 1997, 640, 641).

  • BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23

    Berücksichtigen des erfüllten Merkmals des gesetzlichen

    Die Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird (s. BGH, Urteile vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7; vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554; Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 StR 135/20, NStZ-RR 2020, 273).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    bb) Bei den zu berücksichtigenden besonderen Umständen in der Persönlichkeit des Täters darf zwar sein Nachtatverhalten, wie etwa ein Geständnis oder die Tatreue, berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1996 - 3 StR 133/96 -, NStZ 1996, 429, juris Rn. 3).
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