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   BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88   

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https://dejure.org/1988,2739
BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,2739)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1988 - 3 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,2739)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88 (https://dejure.org/1988,2739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus der Einzelgeldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; Urteil des Senats BGHR StGB § 54 III Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus der Einzelgeldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; Urteil des Senats BGHR StGB § 54 III Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Dies ist auch dann erforderlich, wenn aus einer Geldstrafe und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (BGH, Beschluss vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 567/09

    Geldstrafe (obligatorische Festsetzung der Tagessatzhöhe auch bei Einbeziehung in

    Einer solchen Bestimmung bedarf es auch dann, wenn, wie hier, aus einer Einzelgeldstrafe und einer Einzelfreiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96 f.; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1, 2; Fischer, StGB 57. Aufl. § 53 Rdn. 4).

    Der Senat holt dies - in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO - nach und setzt die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz des § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB fest (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2; BGH, Beschl. vom 18. Juni 2003 - 1 StR 214/03).

  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Ebenso holt der Senat hinsichtlich der vom Landgericht ausgesprochenen Geldstrafen die rechtsfehlerhaft unterbliebene Bestimmung der Tagessatzhöhen nach (vgl. hierzu bereits BGH, Beschluss vom 20. April 1988 - 3 StR 138/88, BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2) und setzt diese jeweils auf den Mindestbetrag von einem Euro fest (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB).
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