Rechtsprechung
BGH, 26.05.2015 - 3 StR 143/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB
Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit (Fehlen der Einsicht; Vorwerfbarkeit; Schuldunfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur erheblichen Einschränkung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit (hier: gefährliche Körperverletzung)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur erheblichen Einschränkung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit (hier: gefährliche Körperverletzung) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erhebliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 26.05.2015 - 3 StR 143/15
Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21
Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf …
Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 19. August 2021 - 4 StR 137/21 Rn. 12; vom 26. Mai 2015 - 3 StR 143/15 …und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 Rn. 5). - BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Die Voraussetzungen des § 21 StGB sind in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann zu bejahen, wenn die Einsicht gefehlt hat und dies dem Täter vorzuwerfen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 3 StR 143/15 mwN).