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   BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89   

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https://dejure.org/1989,4659
BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89 (https://dejure.org/1989,4659)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1989 - 3 StR 156/89 (https://dejure.org/1989,4659)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89 (https://dejure.org/1989,4659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine

    Auszug aus BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 320/84

    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde des Angeklagten gegen die Versagung

    Auszug aus BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 08.11.1984 - 4 StR 526/84

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
    Die Rechtsprechung hat zwar in Einzelfällen eine sukzessive Mittäterschaft nach der Tatbestandsverwirklichung bis zur Beendigung der Tat bejaht, sofern der Beitrag des Hinzutretenden die Tat gefördert hat und auf der Grundlage nachträglich erzielten gegenseitigen Einverständnisses erbracht worden ist (vgl. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1985, 70; einschränkend BGH NStZ 1984, 549, NStZ 1985, 215).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Der Senat kann daher offenlassen, ob angesichts der Fallbesonderheiten - zur Vertiefung des Schadens durch Inanspruchnahme der Lebensversicherungen nach einem fingierten Todesfall sollte der Angeklagte ganz erhebliche Tatbeiträge leisten - eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung hier in Frage kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH, Beschl. vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Daß der Tatbeitrag nicht sehr erheblich war, wie das Oberlandesgericht meint, spielt nicht für die Frage, ob er überhaupt tatbeteiligt war, sondern allenfalls für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe eine Rolle (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 5).
  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

    Dem Landgericht ist bei seiner Prüfung aber aus dem Blick geraten, dass sukzessive Mittäterschaft oder Beihilfe auch aufgrund von Tatbeiträgen zwischen Vollendung und Beendigung eines Betruges vorliegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 3 StR 244/01, wistra 2001, 378; vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung in der vorliegenden Fallgestaltung, in der es nach Eingreifen des Angeklagten zu keiner weiteren Schadensvertiefung gekommen ist, überhaupt noch möglich ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH NStZ 1984, 548; 1997, 82; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 25 Rdn. 21).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 326/14, juris Rn. 7; Urteil vom 8. Januar 1992 - 3 StR 391/91, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12) und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1989 - 3 StR 156/89, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5) genügen.
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 78/02

    Sukzessive Mittäterschaft nach Vollendung des Betruges; eigenes Interesse am

    Angesichts der bislang festgestellten Beteiligung des Angeklagten versteht sich die Annahme von Mittäterschaft somit nicht von selbst, zumal beim Eintritt in das Gesamtgeschehen nach Vollendung des Betruges und Ausüben einer eher untergeordneten Rolle die Annahme von Beihilfe nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 25 Rdn. 9).
  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 244/01

    Sukzessive Mittäterschaft; Beihilfe zum Betrug

    Er hat durch seine Tätigkeit den Haupttäter nur wenige Tage bei der finanziellen Ausnutzung des bereits vollendeten Betruges unterstützt und dabei insgesamt eine eher untergeordnete Rolle gespielt (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5).
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