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   BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61   

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BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61 (https://dejure.org/1961,6904)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1961 - 3 StR 17/61 (https://dejure.org/1961,6904)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1961 - 3 StR 17/61 (https://dejure.org/1961,6904)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in Tateinheit mit Unterstützung eines Untergrundvereins, begangen in staatsgefährdender ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Für den Begriff des Mitglieds im Sinne des § 128 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine formelle Mitgliedschaft weder erforderlich noch ausreichend; vielmehr nimmt als Mitglied an einer Geheimverbindung teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird oder tätig werden will (BGH 3 StR 24/60 vom 25.7.1960 = NJW 1960, 1772 Nr. 19).

    Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Merkmale genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei, gegebenenfalls auch ohne deren Mitglied zu sein, in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174, 176 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).

  • BGH, 13.06.1958 - 1 StE 20/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Der Bundesgerichtshof hat es zwar in mehreren Entscheidungen als gerichts-, wenn nicht allgemeinkundig bezeichnet, dass die KPD vor ihrem Verbot, jedenfalls in der Zeit von 1951/52 bis in das Jahr 1955 hinein, die Merkmale einer Vereinigung im Sinne des § 129 StGB erfüllt hat (BGH 1 StE 10/57 vom 30. Januar 1958, insoweit in BGHSt 11, 233 [BGH 30.01.1958 - 1 StE 10/57] nicht abgedruckt; BGH 1 StE 20/54 vom 13. Juni 1958).
  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung liegen (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955; BGH 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 4/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung liegen (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955; BGH 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Eine Unterstützung der Vorsteher wird regelmässig in der Förderung der Bestrebungen der Geheimverbindung liegen (BGH 6 StR 2/55 und 6 StR 4/55, beide vom 30. März 1955; BGH 6 StR 56/55 vom 5. Oktober 1955).
  • BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Wenn das Landgericht bei dem festgestellten Sachverhalt den inneren Tatbestand der §§ 42, 47 BVerfGG "mangels Beweises" nicht glaubt feststellen zu können, dann drängen sich Zweifel auf, ob das Gericht bei der Annahme der staatsgefährdenden Absicht überhaupt von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 142;.15, 155).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Zu dem Tatbestand dieser Vorschrift gehört es, dass die "strafbaren Handlungen", welche die Vereinigung im Sinne des § 129 StGB kennzeichnen sollen, auch gerade während der einmaligen Tätigkeit des Täters, hier also im Mai 1960, andauerten (BGH 6 StR 92/55 vom 7. März 1956; BGH 3 StR 54/59 und 1/60, beide vom 2. Februar 1960), dass sie mit Willen der Leitung dieser Vereinigung begangen wurden und dass der Angeklagte dies alles wusste.
  • BGH, 11.12.1958 - 3 StR 35/58
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Merkmale genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Täter die Wirksamkeit der verbotenen Partei, gegebenenfalls auch ohne deren Mitglied zu sein, in Kenntnis des Verbotes mit mindestens bedingtem Vorsatz auf irgendeine Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174, 176 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167, 174 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).
  • BGH, 02.02.1960 - 3 StR 54/59

    Kenntnis vom Inhalt staatsgefährdender Schriften - Zeitpunkt der Tätigkeit in

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Zu dem Tatbestand dieser Vorschrift gehört es, dass die "strafbaren Handlungen", welche die Vereinigung im Sinne des § 129 StGB kennzeichnen sollen, auch gerade während der einmaligen Tätigkeit des Täters, hier also im Mai 1960, andauerten (BGH 6 StR 92/55 vom 7. März 1956; BGH 3 StR 54/59 und 1/60, beide vom 2. Februar 1960), dass sie mit Willen der Leitung dieser Vereinigung begangen wurden und dass der Angeklagte dies alles wusste.
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61
    Sie wäre für die Strafverfolgung im übrigen belanglos, sofern deren rechtliche Voraussetzungen sämtlich vorliegen (BGHSt 15, 155).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 37/60
  • BGH, 30.01.1958 - 1 StE 10/57
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß eine förmliche Mitgliedschaft weder erforderlich noch genügend ist (vgl. Urteile vom 30. März 1955 - 6 StR 4/55, vom 5. Oktober 1955 - 6 StR 56/55, vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55, vom 8. Dezember 1958 - 3 StR 31/58 , vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 24. April 1963 - 3 StR 9/63 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63).

    Daß eine einmalige Tätigkeit mit dem Willen künftiger Fortsetzung genügt, kommt auch in den Urteilen des Senats vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 , vom 14. Januar 1964 - 3 StR 57/63 - und vom 23. März 1965 - 3 StR 2/65 - zum Ausdruck.

  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63

    Fortdauernde Teilnahme als Mitglied an einer Geheimverbindung

    Hat der Täter eine Tätigkeit begonnen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken soll, setzt er sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht fort, so genügt es zur Erfüllung des Tatbestandes des § 128 StGB, dass er in Unterordnung unter den Willen der Verbindung seine Tätigkeit fortsetzen wollte (vgl. BGH 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961, 3 StR 13/62 vom 13. April 1962).
  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 2/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot

    Einmalige Tätigkeit erfüllt das Merkmal der Teilnahme jedenfalls dann nicht, wenn der Wille fehlt, diese Tätigkeit fortzusetzen oder in anderer Weise künftig für die Geheimverbindung tätig zu werden (BGH 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 57/63 vom 14. Januar 1964).
  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 57/63

    Weiterbeförderung von Schriften der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) -

    Einmalige Tätigkeit erfüllt das Merkmal der Täterschaft nach § 128 StGB nicht (BGH 3 StR 17/61 v. 5.6. 1961), jedenfalls dann nicht, wenn der Wille fehlt, die Tätigkeit fortzusetzen oder auch künftig wieder tätig zu werden.
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 13/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Mitglied einer Geheimverbindung ist, wer ihr seinen Willen unterordnet und fortdauernd für ihre Zwecke tätig wird oder werden will (RGSt 24, 330; RG JW 1931, 3667; BGH NJW 1960, 1772; BGH 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961).
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